Angriff durch den Vermieter

Wenn mann von seinem Vermieter tätlich angegriffen wird, dar man in diesem Fann fristlos Kündigen? Eine Anzeige wurde nicht erstattet. Der Vermieter will nicht kündigen, eine Regelung nicht möglich. Der Mieter bekommt Sozialleistungen und keine Genehmigung zum Umzug, wenn keine Kündigung ohne ersichtlichen Grund vorliegt.Was kann man in diesem Fall tun?

Hallo

Wenn mann von seinem Vermieter tätlich angegriffen wird, dar
man in diesem Fann fristlos Kündigen?

Im Prinzip ja.

Eine Anzeige wurde nicht
erstattet.

Dumm.

Der Vermieter will nicht kündigen

Muss er auch nicht.

eine Regelung
nicht möglich.

Was für eine „Regelung“ ist nicht möglich?

Der Mieter bekommt Sozialleistungen

Die bekomme ich auch. Zum Beispiel Kindergeld.

und keine
Genehmigung zum Umzug, wenn keine Kündigung ohne ersichtlichen
Grund vorliegt.

Die braucht er (als Deutscher) auch nicht. Freizügigkeit ist ein Grundrecht.

Was kann man in diesem Fall tun?

Bei sowas geht man zum Arzt und dann zur Polizei, damit eine klare Beweislage da ist. Dann geht sehr viel. Sonst eher nicht.

Gruß
smalbop

Zunächst mal danke. Für eine Anzeige ist es zu spät und bei den Leistungen handelt es sich um sog. HartzIV. Ein Umzug auf eigene Kappe ist kaum möglich. LG

Hallo.

Wenn eine Anzeige „zu spät“ ist, weil Strafantragsfristen überschritten wurden, dann wird es auch für eine fristlose Kündigung zu spät sein. Eine fristlose Kündigung muss stets „zeitnah“ erfolgen, das heisst, man darf sich nicht allzu lange Zeit mit der fristlosen Kündigung lassen, weil das Kündigungsrecht sonst verwirkt wird. Das gilt für Mieter und für Vermieter.

Zunächst mal danke. Für eine Anzeige ist es zu spät und

Dann muß aber der Angriff schon mehr als drei Monate zurückliegn.