hallöle, weiß jemand, welches strafmaß in nürnberg für die vorbereitung und durchführung eines angriffskrieges ausgesprochen wurde? thx
Hallo
ich wüsste nicht, dass es da jemanden gab, dem ausschließlich dieses vorgeworfen wurde, insofern kann das nicht eindeutig gesagt werden. Abgesehen davon wurden vom Gericht wohl die gesamten Umstände gewürdigt, oder es wenigstens versucht. Außerdem gab es ja kein Gesetz, das das Strafmaß regelte.
Von denjenigen jedenfalls, die nur wegen Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges und etwas anderem - z. B. Verschwörung oder Kriegsverbrechen - und nicht außerdem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurden, hat keiner die Todesstrafe gekriegt.
Daraus würde ich schließen, dass darauf Gefängnis stand, und nicht die Todesstrafe.
danke für die antwort… wieviel jahre haben denn diejenigen bekommen, die nur wegen vorbereitung und durchführung eines angriffskrieges verurteilt wurden?
Solche Angeklagten gab es ja nicht.
Heß war deswegen und wegen Verschwörung verurteilt worden, lebenslänglich.
Dönitz war deswegen und wegen Kriegsverbrechen verurteilt worden, 10 Jahre.
Kann man übrigens sehr schön und übersichtlich in Wikipedia nachlesen (Nürnberger Prozesse).
Ich glaube aber nicht, dass man daraus ableiten kann, wie viel Jahre man jeweils für Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges verurteilt wurde. Ich bin mir doch ziemlich sicher, dass die Motivation, Stellung innerhalb des Regimes usw. eine Rolle spielten.
Stalin zB. wurde gar nicht erst angeklagt!
Stichwort: Finnland"feldzug"
Hi puppeteer,
zu den Vorgängen beim Nürnberger Prozeß wurde ja schon einiges gesagt. Heute ist die Rechtslage klarer geregelt:
Dein
Ebenezer