Angst vor Bewährungswiderruf

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe am Samstag mit Arbeitskollegen nach dem Public Viewing in Frankfurt den Bahnhof aufgesucht und bin mit Ihnen in leicht angetrunkenem Zustand in einen Getränkeladen am Bahnhof gegangen.
Dort habe ich eine Dose Red Bull entwendet.
Draußen realisierte ich den Umstand und wollte umgehend zurück in den Laden und unbemerkt die Dose wieder plazieren und dann kaufen.!
Leider kamen meine Arbeitskollegen auf mich zu und gaben an,dass der VK gesehn habe,dass ich die Dose gestohlen habe.
Nun war ich in einer Zwickmühle,da ich vor meinen Arbeitskollegen diese „Aktion“ nicht zugeben wollte und konnte!
Lange Rede kurzer Sinn…
Ich habe die Dose,nachdem der VK angab, die Polizei zuholen im Laden hinstellen können und mit meinen Kollegen auf die Polizei gewartet.
Diese nahm die Personalien auf und gaben an,dass ich Post bekommen würde, denn auf den Überwachungsbändern sei zusehn, wie ich die Dose einsteckte…

Ich würde mir jetzt nicht solche Gedanken machen, wenn es um ein Erstvergehen ging bei einem Warenwert von 2,75 Eur mit Pfand, wenn ich nicht wegen Ladendiebstahl bereits auf Bewährung wäre!
Kann jetzt die Bewährung aufgrund des Diebstahls zurückgenommen werden, auch wenn es sich um einen geringen Betrag handelt und ich zudem angetrunken war?

Ps: Dass Sie angetrunken waren ist nicht unbedingt als glaubwürdig zu vertreten. Versuchen Sie es wirklich mit viel Reue-Sie haben zurückgegeben und nicht getrunken und waren in dem Moment neben sich! Wie auch immer, viel Reue und Schuldeingeständnis zeigen, das ie gelernt haben,besser als sich darauf zu verlassen, was kommen kann. Und ein Anwalt oder Bewährungshelfer sollte da am ehesten Rat wissen!
Lg Chris

Hallo Jabulani

Es ist gut möglich, dass die Bewährung widerrufen wird.
Das entscheidet natürlich der Richter. Es kommt alleine auf den Richter an.

Gruß Theo

Hallo,
da kann ich dir nicht wirklich viel zu sagen, hört sich aber nicht gut an und ich halte deine Tat auch für so oder so betrachtet ziemlich dumm. Wie kann man sich denn da selber so rein reiten? Also, ich denke wenn du mehr als 2,0 Promille Blutalkohol hattest, hast du evtl. eine Chanche auf die Gnädigkeit des Richters, ansonsten denke ich ist der Warenwert unerheblich, es ist egal ob du was für 5 EUR oder 50.000 EUR klaust, du bist ja offenbar rückfällig geworden und das dürfte das Problem sein.

Warte einfach ab was kommt. Mehr kannst du jetzt denke ich eh nicht machen. Was sagt denn dein Bewährungshelfer dazu? Der sollte dazu was sagen können.

XXX