Angst vor Exmann!

Hallo liebe Forumsmitglieder :smile:

Ich hoffe hier in diesem Bord mit meinem Anliegen richtig zu sein.

Ich habe ein Problem und weiss keinen Ausweg. Ich lebe seit einem Jahr von meinem Mann getrennt und erlebe Rosenkrieg pur.

Die Anwälte können mir nicht helfen, einen Privatdetektiv kann ich mir nicht leisten und die Polizei kann erst einschreiten, wenn etwas geschehen ist. Ich habe Angst, daß mir mein Mann etwas antut, da es dafür einige Anzeichen gibt. Wie z.B. defekte Bremsen, Männer die des Nachts mit einem Schlüssel in mein Haus kommen und und und. Da ich jedoch keinerlei Beweise hierfür habe, muss ich mit meinen Äusserungen sehr vorsichtig sein, da man mir mit einer Verleumdungsklage droht. Mein Mann ist ein unzurechnungsfähiger Mensch, der es nach aussen hin wunderbar versteht dies zu vertuschen. Damit mein Mann aus der ganzen Scheidungsangelegenheit raus kommt, hat er nur 2 Möglichkeiten, die eine ist das ich tot umfalle und die andere ist das er mich verrückt macht.

Ich habe Angst um mein Leben. Nun hier meine Frage, gibt es eine Möglichkeit für mich, die kein Geld kostet, denn wie schon erwähnt solches besitze ich nicht, mich zu schützen, oder gibt es eine Einrichtung bei der ich um Hilfe bitten kann?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Ganz liebe Grüsse
Michaela

Hallo liebe Forumsmitglieder :smile:

Hallo Michaela,

so ganz ohne Geldeinsatz kommst du wohl nicht davon.

Die Anwälte können mir nicht helfen,

?? Hat dein Mann schon die gerichtliche Auflage bekommen dich in Ruhe zu lassen, sprich: keine Anrufe, keine Schreiben, keine Annäherung über xxx Meter

die Polizei kann erst einschreiten,
wenn etwas geschehen ist.

Ist leider so :wink:

Ich habe Angst, daß mir mein Mann
etwas antut, da es dafür einige Anzeichen gibt. Wie z.B.
defekte Bremsen,

Gutachten erstellen lassen - Polizei einschalten.
Bei konkretem Verdacht, erst die Polizei.

Männer die des Nachts mit einem Schlüssel in
mein Haus kommen

Woher haben die denn den Schlüssel??
Also: Schloss austauschen; Falls du zur Miete wohnst, mit dem Hauseigentümer sprechen und ihm die Übernahme der Kosten anbieten.

Da ich jedoch keinerlei Beweise
hierfür habe, muss ich mit meinen Äusserungen sehr vorsichtig
sein, da man mir mit einer Verleumdungsklage droht.

Also: Beweise sammeln, wie das o.g. Gutachten bei den Bremsen, oder die guter Freundin, die bei dir übernachtet (wg. der nächtlichen Besuche)

gibt es eine Einrichtung bei der ich um Hilfe bitten
kann?

Hier müsste die Gemeinde oder die ´Polizei Rat geben können.

Gruß zurück

HaWeThie

Hallo,
nehmen wir mal an Dein Mann ist der „Böse“. So wie Du die Situation hier darstellst, sollte sie keinesfalls der Polizei _ohne_ Fakten präsentiert werden. Ansonsten ist der erste Schritt zur Unzurechnungsfähigkeit bereits getan. Gegen Leute mit Nachschlüssel ist das Vorgehen doch offensichtlich. Defensivwaffen wie z.B. Pfefferspray anschaffen. Schloß austauschen in der Zwischenzeit - falls man da ist - Schlüssel von innen stecken lassen bzw. Türkeil verwenden. Alternativ (stille) Alarmanlage, Person stellen, Polizei einschalten (mind. Hausfriedensbruch).
Als Einrichtung würden mir nur die Beratungsstellen für mißhandelte Frauen einfallen (Branchenbuch). Die dürften Erfahrungen mit solchen Situationen haben.

Gruss
Enno

Ich habe ein Problem und weiss keinen Ausweg. Ich lebe seit
einem Jahr von meinem Mann getrennt und erlebe Rosenkrieg pur.

Hallo Michaela,

vielleicht kann dir der „Weiße Ring“ weiterhelfen:

http://www.weisser-ring.de/bundesgeschaeftsstelle/in…

Alles Gute
Kreszenz

Hi Michaela!

Kannst du nicht für eine Weile zu einer Freundin ziehen?
Oder eine bei dir übernachten lassen?

Vielleicht hilft dieser Link dir weiter?

http://www.frauen-maedchen-beratung.de/de/informatio…

Lass dir nichts gefallen
und kämpfe
sonst hat „Er“ gewonnen und das willst du ja nicht!

Mut & Kraft

wünsche ich dir

Siân

PS Es gibt auch Steckschlüssel die kann man innen ins Schloß stecken, billger als ein komplett neues Schloß.

Ich bedanke mich für Eure Tips, ich habe heute bereits mit dem Weißen Ring gesprochen :frowning: keine Chance. Die Polizei hab ich schon einige Wochen hinter mir :frowning: hier ebenfalls keine Chance. Das Schloss zu meiner Wohnungstür ist ausgewechselt, das Schloß in der Haustür gehört zu einer Schließanlage und kann nicht ausgewechselt werden. Mein Noch-Mann hat die Nachschlüssel und reicht die an seine Handlanger weiter.

Die Werkstatt - bezüglich der Bremsen - äußert sich nicht - da Sie mit meinem Mann gut bekannt sind. Das ich da einen Fehler machte ist mir mittlerweilen auch klar.

Hm…man sagte mir bei den oben genannten Institutionen, er muss erst handgreiflich werden oder mich platt machen, damit ich eine Möglichkeit habe, gegen Ihn etwas zu erwirken. Solange ich keine Beweise hab…solange keine Hilfe.

Freunde zu denen ich kann…ich kann mich doch nicht verkriechen…:frowning:

Einen schönen Abend wünsch ich noch
Michaela

Hi!

Du sollst dich nicht verkriechen sondern die Situation deesklaieren.
Es gibt Steckschlüssel die DU VON INNEN in das Schloß steckst.

Wenn Leute versuchen in die Wohnung zu gelangen ruf SOFORT die Polizei.

Verhalt dich nicht wie ein Opfer genau dieses möchte dein Göttergatte doch!

Hol dir eine richterliche Verfügung- sollte dein Anwalt das nicht schaffen nimm die einen kompetenten.

Liebe Grüße
Siân

PS Gebe nicht auf du bist stärker!

2 Like

Das Schloss zu meiner Wohnungstür ist ausgewechselt,
das Schloß in der Haustür gehört zu einer Schließanlage und
kann nicht ausgewechselt werden. Mein Noch-Mann hat die
Nachschlüssel und reicht die an seine Handlanger weiter.

Vielleicht kannst du in deinem Haus „Verbündete“ finden, die ein Auge auf deine Wohnung haben und gegebenenfalls selbst die Polizei rufen, wenn sich jemand z.B. an deiner Tür zu schaffen macht?

Ich wünsche dir von Herzen, dass der Spuk bald ein Ende hat

Kreszenz

Ins Frauenhaus
Hallo Michaela,

Hallo liebe Forumsmitglieder :smile:

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

Ganz liebe Grüsse
Michaela

wende dich bitte an die Polizei, Gemeindeverwaltung, Gericht oder sonstige Leute, die sich mit „Rosenkrieg“ auskennen.
In jeder größeren Stadt gibt es sog. Frauenhäuser.
Du bekommst ne Tel-Nr. und kannst dich mit ihnen in Verbindung setzen. Notfalls kann dich die Polizei dort hinbringen.
Eine Adresse bekommst du aus verständlichen (geheim, wegen Schutz der Frauen) Gründen nicht und darst diese Adresse auch nicht weitergeben.
Diese Frauenhäuser werden von kompetenten Mitarbeiterinnen betreut und haben einen guten Draht zur Polizei.
Im eigenen Interesse würde ich von einem Frauenhaus am eigenen Wohnort abraten (es geht ja um deine Sicherheit).
Wegen Geld mach dir keinen Kopf, beim regeln ALLER anfallenden Probleme helfen dir die Mitarbeiterinnen.

Geh hin, du wirst erstaunt sein, wie gut das tun kann.
Wärst du ein Einzelfall gäbs solche Einrichtungen nicht.

Ich wünsch dir alles Gute!

*daumendrück*

Daggi

STALKING und mehr
Servus Michaela !

Ich hoffe, daß Dir Nachstehendes helfen kann. Das Verhalten Deines Ex bezeichnet man meines Wissens als „Stalking“. Hierzu Auszüge aus einem Artikel der „Berliner Behindertenzeitung“ (war der erst Google Link): "…Nachstellung und Beschattung, Telefonterror, Drohungen oder ein extrem aufdringliches Liebeswerben bringen für das Opfer häufig schwerwiegende Ängste, persönliche Einschränkungen und Belästigungen mit sich, egal, ob der ‘Stalker’ ein Fremder oder ein Bekannter ist. Für den Gesetzgeber und für die Gerichte ist Stalking keine Bagatelle. Auch in Deutschland braucht sich dies niemand gefallen zu lassen! … Je nach den Umständen des Einzelfalls können verschiedene Delikte in Frage kommen:

Beim Auflauern im Garten oder im Haus kommt vor allem Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) in Betracht.

Unerwünschter Körperkontakt kann unter Umständen als sexuelle Nötigung (§ 177 StGB) gewertet werden,

andere Handgreiflichkeiten als vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung (§§ 223, 229 StGB).

Verbale Drohungen, Drohanrufe und Drohbriefe können z. B. als Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) geahndet werden.

Natürlich kommen auch Tatbestände hinsichtlich der Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§ 201 ff. StGB) in Betracht, beispielsweise wenn Täter an ihr Opfer gerichtete Briefe öffnen oder es mit einem Abhörgerät belauschen.
Wenn ein „Stalker" sich so benimmt, dass sein Verhalten zwar eine unzumutbare Belästigung darstellt, aber unterhalb der Schwelle dessen bleibt, was strafbar ist, so kann sich das Opfer dennoch wirksam wehren. Denn auch in diesem Fall gibt es einen strafrechtlichen Schutz der Opfer, und zwar durch das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz.

Auf der Grundlage des Gewaltschutzgesetzes kann ein Zivilgericht Schutzanordnungen wie Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote gegen einen „Stalker" verhängen.

Verstößt dieser gegen eine solche Anordnung, macht er sich strafbar. Er kann dafür mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden… "

Gib 'mal bei Google „Stalking“ und Begriffe wie „Hilfe“, „Unterstützung“ oder ähnliches ein und Du erhältst eine Menge Suchergebnisse, die Dir hoffentlich weiterhelfen.

Ich wünsche Dir alles Gute !

Grüße aus Wien
Helmut

Infos zu Frauenhäuser in Bayern (siehe Link)
Hier der Link zu den Anlaufstellen für Bayern:
http://www.stmas.bayern.de/gewaltschutz/beratung/hae…

Links

[http://www.hallo-familie.de/links/Rat___Hilfe/Schutz…](http://www.hallo-familie.de/links/Rat Hilfe/Schutz_von_Frauen Kindern/)

http://www.cyberangels.org/international/de/

http://www.stalkingforum.de/links/stalking.htm

http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/lexikon…

http://www.liebeswahn.de/recht.html

http://www.psychotherapie.de/report/2000/11/00110601…

http://www.beepworld.de/members55/petergadhof/stalki…

Ich hoffe es ist was dabei :smile:

Marianne

noch was
Strafrecht

In den USA ist Stalking ein Straftatbestand und wird von der Polizei und der Justiz hart verfolgt und geahndet. In Hollywood, mit seinen vielen Prominenten, gibt es dafür bei der Polizei sogar eine eigene Einsatztruppe. In der BRD gibt es zur Zeit keinerlei direkte rechtliche Handhabe gegen diese neue Art der Belästigung oder Verfolgung. Möglich ist jedoch die Anwendung anderer Straftatbestände, wie z.B. Beleidigung nach § 185 StGB oder Körperverletzung nach § 223 StGB 2. Nach einem Grundsatzurteil des BGH kann z.B. auch Telefonterror als Körperverletzung verfolgt werden. Bei körperlichen Attacken ist natürlich der Tatbestand der Körperverletzung oder auch der gefährlichen Körperverletzung nach § 223 a StGB oder der schweren Körperverletzung nach § 224 StGB erfüllt. Es kann auch in einer Anklage wegen versuchten Totschlags nach § 212 oder 213 oder sogar wegen versuchten Mordes nach § 211 StGB enden.

Zivilrecht

In Deutschland ist der Gang - möglichst mit Hilfe eines Anwalts - zu einem Zivilgericht sehr viel erfolgsversprechender als das Strafrecht. Es ist möglich, ein Urteil gegen den Stalker auf Unterlassung zu erwirken. Mit Hilfe eines derartigen Urteils kann man dann die Hilfe der Polizei zur Durchsetzung des Urteils in Anspruch nehmen. Außerdem kann der Verurteilte bei Verstoß gegen die gerichtliche Auflage dann auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Hallo,

ich möchte mich ganz herzlich bei Euch für die netten Tips bedanken.
Viele Möglichkeiten habe ich nicht, ich habe mir jetzt ein Pfefferspray gekauft, an den Haupteingang durfte ich eine Kette anbringen und ansonsten habe ich allen möglichen Menschen in meiner Umgebung von meiner Angst berichtet.

Desweiteren habe ich nun eine Patientenverfügung erlassen, welche mir auch ein bisschen Sicherheit gibt, für den Fall, daß wirklich etwas sein sollte, daß man ihn nicht mehr hinzu ziehen kann.

Ich habe alle Nachbarn aufmerksam gemacht, wenn Sie ein bestimmtes Fahrzeug sehen oder wenn Sie ihn sehen, daß man dann reagiert.

Nun kann ich nur noch hoffen, daß meine Vorsichtsmaßnahmen ausreichend sind.

Ich wünsche Euch allen einen schönen Abend
Liebe Grüsse
Michaela

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Hallo, Michaela,

meinst Du nicht, das ein Teil von dem, was Du hier in den Raum stellst, etwas an den Haaren herbeigezogen ist oder Deiner Fantasie entspringt?
Zunächst mal hast Du ohne dringenden Verdacht keine Möglichkeiten, von offizieller Seite PErsonenschutz zu beantragen. Dafür brauchst Du Beweise.
Wenn das Wohnungsschloß getauscht ist gegen ein Schloß adäquter Sicherheitsfähigkeit, besteht eigentlich kein Grund zur Sorge. Soll Dein Mann doch seine „Handlanger“ ins Haus lassen. Und? Solange Du in Deiner Wohnung sicher bist (rumschließen, Schlüssel innen stecken lassen) können die Dir bestenfalls auf die Fußmatte sch…* Ein Öffnungsalam kostet im Baumarkt so um die 10ß EUR.100 db sollten reichen, um Dich und den Rest des Hauses zu wecken, falls jemand eine Möglichkeit findet, die Wohnungstür denoch zu öffnen.
Andererseits: Ist Dein Mann so’n toller Typ, daß Andere sich ihm zuliebe die Nächte um die Ohren schlagen, um bei Dir im Flur rumzuschleichen?
Bremsen an einem Auto zu manipulieren ist eher schwierig. Dazu müßte man den Hauptbremszylinder beschädigen oder das Bremssystem entleeren, evtl. den Bremskraftverstärker kaputtmachen. Ohne Bühne/ Grube kann man alles nicht besonders gut reparieren, da man nicht drankommt. Kaputtmachen sollte also etwa genausoschwer sein.
Zur Sicherheit tritt vor dem losfahren ein paarmal auf die Bremse. Fühlt sich das deutlich leichter an als sonst, such unter dem Wagen nach Flüssigkeit. Ist da welche, ruf den ADAC. Sonst mach einen kurzen Bremsentest, wenn alles geht, ist’s OK. Bei ATU bekommst Du für ein paar Euro auch den Bremsencheck. Mir will allerdings nicht einleuchten, warum Du bei Deinen Verdachtsmomenten das Auto gerade in die Werkstatt bringst, mit der Dein Mann befreundet ist…
Konsultiere im Zweifelsfall einen Sachverständigen, der kann auch kürzlich durchgeführte Reparaturen am Bremssystem feststellen, ebenso Beschädigungen.
Bau Dir bitte nicht aus Angst eine Art von „Verschwörungstheorie“ auf. Beleuchte mal alles möglichst objektiv, und wenn Du wirklich eine Gefahr für Dich siehst, schreib mir mal ne Mail.
Deinen Mann kenne ich sicher nicht.

Lieb grüßt,

Marcus

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