Angst vor Kündigung

Hallo liebe Wisser,

man stelle sich vor, ein Auszubildender hätte einige Probleme in einem Betrieb, in dem er aber gerne arbeitet.

U.a. darf er seine Ausbildungszeit nicht verkürzen, weil der Chef dadurch mehr Geld für den Auszubildenden erhält. Seine Ausbildungszeit dauert nun 4 Jahre (Ende ist Anfang 2009).

Der genannte Auszubildende wird auch immer öfter als Geselle angegeben, weil der Chef dadurch noch mehr Geld erhält.

Obwohl eigentlicher Arbeitsschluss gegen 16 Uhr ist, arbeitet er immer wieder bis 19, 20 Uhr. Bekommt aber kein Überstundengehalt.
Manchmal ist er als einziger noch an der Baustelle.
Oft auch ohne triftigen Grund. In solch einem Falle sitzt er „dumm“ rum und muss warten bis gesagt wird, dass er die betreffende Baustelle verlassen darf.

Es gibt zwar die Möglichkeit, einige Überstunden abzufeiern, aber nicht so, dass es effektiv wäre.
Z.B. kann er nicht frei machen, wenn er anfragt, sondern kommt morgens in den Betrieb und da wird ihm dann gesagt, dass er frei habe und wieder nach Hause fahren darf.

Und das, obwohl seine Handynummer abgegeben werden musste, damit er immer erreichbar ist.
Kam auch schon vor, dass er spät abends angerufen wurde und von wo immer er gerade war zum Betrieb fahren musste.

Immer öfter wird dem Auszubildenden geraten, sich bei der Handwerkskammer zu beschweren, aber aus Angst vor der Kündigung wehrt der Auszubildende ab.

Letztes Jahr hatte der Auszubildende einen Krankenhausaufenthalt, kam aber früh wieder im Büro arbeiten, obwohl er noch einen Krankenschein hatte.
Kurz darauf wurde ihm eröffnet, dass er weniger Gehalt erhält, für einige Zeit, weil er ja solange ausgefallen wäre.
Die Zeit im Büro wurde vollkommen ignoriert.

Meine Frage nun: Was kann dagegen unternommen werden? Gibt es eine Möglichkeit, das zu klären, ohne mit der Kündigung rechnen zu müssen bzw. trotzdem noch da arbeiten zu können, ohne Probleme, die aus der Beschwerde hervor gehen?

Bedanke mich schonmal im Voraus für hilfreiche Tipps oder Erfahrungen auf dem Gebiet.

LG, Bomba

Hallo Bomba,

in dem von dir geschilderten Fall, läuft anscheinend derart viel schief, daß es nur vor Ort von einem Fachmenschen (Kammer, Anwalt, Gewerkschaft)beurteilt werden kann.
Allerdings braucht ein Azubi nach der Probezeit eine Kündigung im laufenden Ausbildungsverhältnis nur dann fürchten, wenn er goldene Löffel klaut, da ohne „wichtigen Grund“ der Ausbildungsbetrieb nicht mehr kündigen darf (§ 22 BBiG):
http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__22.html

Außerdem ist bei einem Azubi eine Bezahlung nach Tagen oder Stunden unzulässig (§ 18 BBiG):
http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__18.html

&Tschüß

Wolfgang

Hallo Bomba und Wolfgang,

Außerdem, wer sagt denn, dass nach der Ausbildung der Auszubildende übernommen wird?
Wie Wolfgang schon schrieb, gibt es Gesetze, die ihn schützen, und da es mir ganz nach Ausbeutung des Azubis aussieht, glaube ich nicht, dass der Betrieb an eine Beschäftigung nach der Ausbildung interessiert ist.
Dann lieber seine Rechte einfordern.

LG
Wölkchen