Angst vor Privatinsolvenz, günstiges Grundstück

Hallo zusammen,
mein Bruder und ich haben ein MFH finanzieren lassen und wegen den Mietnomaden usw. befürchten wir irgend wann in den nächsten Monaten/Jahr…, dass das Haus Zwangsversteigert wird und wir Privatinsolvenz anmelden müssen. Ich habe ein güngstiges Baugrundstück gesehen und möchte nicht über mich finanzieren lassen. Es wäre sehr schade, wenn die Gläubiger in den nächsten Jahren dies von uns wegnehmen.
Meine Fragen:
Kann ich die Finanzierung selbst abschließen , aber beim Notar das Grundstück auf meinen Vater oder Sohn(11J) eintragen lassen?
Macht die Bank dies mit?
Was könnte man in dem Fall machen. Was würdet ihr mir empfehlen?

Vielen Dank für die Ratschläge

Tazven

Hallo,

im Falle einer Insolvenz gibt es eine Frist zur „Rückübertragung“ sofern ein Grundstück auf jemanden übertragen wurde. Wie lang die Frist aktuell ist kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Das sollte sich googeln lassen.

Die Bank macht fast alles mit, solang die Finanzierung gesichert ist. Stimmen die Sicherheiten, gibts kaum Probleme. Ich würde mir jedoch sehr gut überlegen, ob ich das Wagnis einer „Fremdüberschreibung“ in Kauf nehme bei Selbstfinanzierung oder nicht lieber versuche das Mehrfamilienhaus abzustoßen.

In keinem Fall kann ich empfehlen, das Kind zu belasten.

Mit freundlichem Gruß

Manche Fragen zu beantworten fällt recht schwer.
Die Bank macht immer mit! Keine Frage. Alles nur eine Frage der Sicherheiten. Aber vielleicht will Ihre Bank irgendeine Sicherheit ja gar nicht.

Hallo,

ich rate Dir Dich gegen Mietnomaden, bzw. hoch zu buche, wenn mal ein Mieter nicht zahlt. Und wenn Du schon Probleme hast, das Mehrfamilienhaus zu finanzieren, solltest Du Dir nicht noch mehr Ausgaben durch eine weitere Finanzierung aufbürden. Gemauschel bei der Finanzierung des Baugrundstückes wird nicht möglich sein. Außerdem kann Dir dass dann, wenn Du in die Privatinsolvenz gehen müsstest, Deine Restschuldbefreiung versauen, sobald jemand dahinter kommt. Und dann musst Du doch alle Schulden bis auf den letzten Pfenning bezahlen. Also lass es lieber!

LG
Maria

Hallo Tazven,

…hoffen wir, dass es nicht soweit kommt! ist halt immer mit Unannehmlichen verbunden.
Zu Ihren Fragen:
Sie müssen 2 Dinge auseinanderhalten:
1.) Wer macht die Schulden bei der Bank etc. und
2.) Auf WEN ist WAS beim Grundbuchamt eingetragen.

Ihr Sohn scheidet aus, da noch minderjährig. Bleibt also nur noch Ihr Vater.
Ich an Ihrer Stelle würde alles über meinen Vater abwickeln; sofern ER mitspielt.
Sie können ja dann einen notariellen Vertrag mit Ihrem Vater schließen, dass Sie quasi Miete in Höhe des Abtrages zahlen und Ihr Sohn (also Enkel das Vaters)bei Volljährigkeit die Immo/Grundstück als Schenkung erhält (Bitte Freigrenzen beachten).
Bedeutet im Klartext:
Ihr Vater ist Schuldner bei der Bank,
Ihr Vater ist im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.

Gruss
Knauffi.

Anm.: Vielleicht hat Iht Anwalt/Notar noch eine endere Lösung parat!!

Der minderjährige Sohn scheidet aus. auf den Vater können Sie das Grundstück eintragen lassen. Die Finanzierung wird die Bank entsprechend auf dem neuen Grundstück vornehmen und die Mitverpflichtung des Grunstückeigentümers bei der Finanzierung verlangen. Kommt es aufgrund anderer Umstände zu Zahlugnsschwierigketien, wird auch dieses Objekt ebenfalls zwangsvesteigert, wenn die Raten nicht bezhalt werden können. So wären Sie dann schließlich alle in der Insovenz evtl. wieder vereint. Vor dem geschilderten Hintergrund dürfte aber keine Bank Ihnen auch nur eine Cent Kredit gewähren; von daher brauchen Sie sich keine weiteren Sorgen, als die, die Sie bereits haben, zu machen.

Wenn der Erwerb auf anderen Namen lautet, dann können Ihre Gläubiger zumindest formal dort nicht hineinvollstrecken, aber es könnte eine Gläubigeranfechtung drohen, wenn die Transaktion ihnen bekannt wird. Ansonsten: Käufer und Darlehnsnehmer müssen nicht identisch sein. Fragen Sie gern erneut.
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.

nein das geht nicht. Bei einer Grundstücksfinnazierung
wird ja das Grundstück als Sicherheit gegeben; das muss immer der Eingentümer machen