Angst vor vater und seinen eltern

Hallo ich weiß hier gibt es zig fragen darüber aber trotzdem hab ich ein paar dinge die ich aufzählen muss

  1. meine Ex-Mann und ich haben uns bis vor kurzen " halbwegs" gut verstanden unserer Tochter zu liebe .bis seine neue Freundin kam vielleicht Eifersucht ect.
  2. Nach langer überlegen sind mein neuer Mann mein Sohn und meine Tochter aus 1ehe 600 km weg gezogen. haben aber vorher mit meinem Exmann gesprochen (obwohl ich die alleinige sorge nach der Scheidung habe) ca 5 Wochen vor dem endgültigen umzug habe ich gesagt das es nun so weit ist.er meinte die letzten tage komme er dann öfter rum (10 km Entfernung) aber er war nicht einmal da
  3. mein Exmann hatte immer angst unsere Tochter mit zunehmen er war ca alle 6 Wochen einmal für 1-2 std bei uns daheim (trotz der gerinnen Entfernung) und saß mit unserer Tochter im zimmer.
    deshalb hat er auch gesagt das er alle 4 Wochen runter kommt um seine tochter zu sehen so wie den unterhalt zu bezahlen (er ist Kraftfahrer und hat gesagt der weg ist ein Witz für ihn )
    4.nach dem umzug habe ich ihn gefrag wann er denn kommen will antwort wenn ich Geld hab wird aber diesen mon nix. 2 tage später kam eine mail das es ihm nur um seine tochter geht und er um sie kämpft ich sei die einzige die das nicht begreife ?! +rauswurf beim sozialen Netzwerk einziger kontakt denn anrufen tut er auch net
    ich habe darauf hin gefragt was sein Problem ist und er wenn er nicht kommen will den unterhalt überweisen soll
    nun ist es so das er sich seit 10 Wochen nicht mehr gemeldet (ausser seiner Anwältin ich soll doch sofort Termine für den umgang so wie Telefonnummer( die hat er) und Zeiten zum telefonkontakt) geschweige denn unterhalt bezahlt hat er meinte aber das er den umgang nun gerichtlich einklagen will okay soll er ich verbiete ihn ja nicht das Kind zu sehen aber ich sage auch das er sie nicht mitnehmen kann
    da er 1. noch nie alleine mit ihr war und auch ein Problem im kopf hat welches das ist weiß ich net er meinte es selber zu mir da er auch mon krank war
    die tochter hat irre angst vor ihm bzw angst alleine mit ihm zu sein mein Anwalt meint er hat ja das recht das Kind zu sehen aber warum ? ich verbieten den umgang ja nicht nur ist es so das seine neue Freundin und seine Eltern ihn kirre machen und klagen klagen klagen wollen das kommt mir sehr bekannt vor da er einen sohn aus erster Beziehung hat und das genau so war .
    zu seinen Eltern ist der draht eig auch nicht so gut kann belegen durch mailverkehr das er sie nur schlecht macht bzw. hasse.
    die tochter meinte nur zu mir sie will auch dort nicht hin weil sie immer mit „Oma und opa“ im bett schlafen muss (obwohl sie dort ein (gästekinderzimmerhat) und sie sie beim baden immer so doll „waschen“
    jetzt musste ich gerichtlich unterhalt einklagen da er seinen eig recht gutbezahlten Job gekündigt hat (ca 2100netto) weil das Geld immer erst am 15 da war und nicht am ersten. gut bezahlen muss er trotzdem aber das ist egal. Kindesentführung will ich jetzt nicht in den raum stellen aber seine Eltern kommen aus dem Ausland (Europa) aber ich hab doch angst das sie sie einfach mitnehmen und ich sie nie wieder sehe ist einfach zu viel passiert in der Vergangenheit deswegen trau ich es ihnen einfach zu
    meine frage ist jetzt eig was dient dem kindeswohl?
    wie gesagt ich sagen der tochter immer wieder sie muss auch wenn sie nicht will aber dann fängt sie an zu weinen und sagt sie will nicht auf die fragen warum kommt halt das mit Oma und opa und das papa nur das Handy hat und raucht
    dient dem wohl des kindes denn nicht das der vater das Kind in seiner Umgebung sieht ? und es nicht hier rausreißt und meint das es das beste fürs Kind da er sich ja nicht wirklich in der vergagenheit ums Kind gekümmert hat ?!
    meine tochter sagt nur ich zwinge sie dann dahin zu müssen und eig tu ich das ja auch was mir nicht leicht fällt aber sie muss ja und ich bin ganz sicher nicht eine von denn die meint das Kind zu manipulieren denn das brauch ich nicht das hat der vater von alleine gemacht da er nie gezeigt hat das er der vater ist mein neuer mann ist ihr vater er macht die Hausaufgaben und ist da wenn sie krank ist ect papa sagt sie zu ihm nicht zu ihren eig vater wo er selber mal gesagt hat egal aber nun den umgang der nicht verboten wird einklagen ?!?!!? wo ist bloß der fehler ich versteh es nicht
    meiner Meinung nach muss es so sein das der vater wenigst für 1 j regelmässig seine tochter besucht (schlafmöglichkeit ist vorhanden hier im haus oder bei freunden )damit sie und auch er sich gewöhnen ect. dann kann man doch weiter gehen und versuchen das sie dort schläft ect?!

Hallo,
also ich muss ganz ehrlich sagen, dass wenn ich in dieser Situation wäre (also in der deines Mannes), ich sicher auch nicht bei der neuen Familie meiner Exfrau übernachten wollte…:smile:

Aber nun zum eigentlichen Thema:

Das Kindeswohl: das Wort sagt es eigentlich schon aus: Dem Kind soll es wohl/gut gehen. Darunter ist auch die gesunde Entwicklung mit einbezogen.

Da du das Sorgerecht hast; ich nehme an, dass du das auch schon vor der SCheidung hattest, stand dir natürlich zu, umzuziehen wohin du möchtest. Um so besser find ich es, dass du es mit deinem Exmann abgesprochen hast.

DENNOCH: Väter haben ein Umgangsercht, wenn das leibliche Kind nicht bei ihnen wohnt. Das Umgangsrecht wird im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt.
Da steht z.Bsp. drin, dass zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen gehört. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Das dein Exmann seinen Job gekündigt hat, weil das Einkommen zum 15.des Monats kommt, dass ist eine banale unglaubwürdige Aussage. Das kann man anders regeln. Entweder man lässt sich den Lohn zum 1sten überweisen, oder man zahlt den Unterhalt eben erst zum 15. Aber dann muss man das auch abklären. Machbar ist es auf jeden Fall.

Nun zahlt das Jugendamt und wenn er wieder einen Job hat, kommt die dicke Nachzahlung.

Zu den Goßeltern:
Deine Tochter muss da nicht hin, wenn sie nicht will.
Die Großltern können zwar auch auf Umgangsrecht klagen, aber dafür brauchen sie Beweise, dass die Entwicklung deiner Tochter ohne den Umgang mit den Großeltern beeinträchtigt ist. Und nach deiner Beschreibung hört sich das nicht so an.

Dein Mann klagt nun:
Sollte man sich nicht gütig und außergerichtlich einingen können, so wird das alles vor Gericht geklärt.

Sei ganz gewiss, dass deine Tochter angehört wird. Und wenn die erzählt, wie scheiße sie ihren Vater findet…Was soll das Gericht da machen…

Du musst das so sehen:
ER klagt und will das Umgangsrecht.
DU kommst vor Gericht und sagst, ich habs dir nie verweigert. nur DU kommst nie.
Und jetzt stehst du plötzlich da und willst etliche Kilometer mit unserer Tochter weg fahren. Das ist komisch.
Dann kommt die Tochter und sagt, sie will mit dem Vater nicht weg.

(ich, als Mutter, würde genauso reagieren. - der Vater fühlt sich evtl. auf den SChlips getreten)

Aber das Gericht entscheidet. Und wenn deine Tochter sagt, dass sie nicht will und du ja den Umgang nie verweigert hast. Ja was soll dir passieren? Geh vor Gericht, erzähl wie es immer war. deine Tochter wird auch befragt. Und das Familiengericht entscheidet dann.

Und wenn du mich fragst, hast du sowieso die besseren Chancen. Du hast ein geregeltes Leben, bist verheiratet.
Dein Exmann nur ne Freundin, keinen job, Sohn in anderer Ehe. das wirft schon mal ein schlechteres Bild auf ihn. Und wenn du dann noch erzählst, dass er sonst auch nie da war, selbst als ihr noch 10km auseinander gewohnt habt. mmhh…

Dein Anwalt kann dir da auf jeden Fall mehr Tipps geben.
Hoffen wir mal, dass es nicht soweit kommt und ihr euch außergerichtlich einigen könnt. Im Sinne des Kindeswohl. :smiley:

Für die Zukunft wünsche ich dir viel Kraft und alles Gute.

hallo danke für deine antwort .
muss sagen hab etwas blöd geschrieben leichte Faulheit der Satzzeichen :confused: .
aber zurück zum Thema du schreibst ja du würdest an stelle des ex mannes auch nicht bei der neuen Familie schlafen das ist ja auch richtig aber wir hatte ja bis vor ca 3 mon noch ein einigermaßen gutes Verhältnis auch mein neuer mann und ex mann waren zusammen unterwegs ect. des weiteren hat er hier unten auch freunde und bekannte wo er unterkommen könnte. aber eig geht’s ja auch nicht ums übernachten sondern ums umgangsrecht.
nein wir hatten das Sorgerecht hatten wir gemeinsam er hat es bei der Scheidung freiwillig abgegeben er wollte es nicht.
da ich ja die bin die meine Anwältin beauftragt hat das er sein Kind besucht hat er sich nur einen Anwalt genommen und behauptet ich hätte ihn nicht bescheid gegeben mich aufs schlimmste beleidigt das ich ihn stalke und einfach nicht schnalle das es IHM nur ums KIND geht kann ich durch Facebook Gott sei dank belegen das dies nicht der fall war .da haben wir auch via mail drüber geschrieben das er von sich aus gesagt hat das er alle 4 Wochen runter kommt und auch den unterhalt bezahlt . egal ist es denn förderlich wenn der vater gar kein Interesse zeigt sondern nur mit seiner zigarette und seinem Handy da sitzt? und das Kind dann zum stiefvater geht und mit ihm spiel wäred der eig. vater facebookt mit dem Handy dann sagt so ich muss los? wie gesagt die tochter ist fast 8 versteht schon viel und sagt auch das ihr vater komisch ist und ihn auch mit namen anspricht ? die Großeltern haben in der ehe schon immer Theater gemacht und nach der ehe so oder so da kam mein ex mann noch immer und hat sich ausgelassen wie schlecht und bösartig die sein auch nachweisbar über mail verkehr. da werde ich alles in die wege leiten das meine tochter da nicht hin muss vorallem wenn der vater das Kind mit nehmen will werde ich via gericht anordnen lassen hat meine Anwältin mir geraten das er dort nicht hin darf da sie mein Kind anfassen meine tochter sagte nur sie haben sie beim baden überall angefasst wie ich das allerding deuten kann weiß ich noch nicht genau und wegen der besagten entführungsangst . ich hatte mit meiner Anwältin gesprochen und gefragt ob ich bevor es so klage kommt vielleicht einen Psychologen einschalten soll aber sie hat mir abgeraten da sie nicht weiß ob er wirklich klage einreichen will .
aus erster Beziehung der sohn wurde durch 6 j. klagen psychisch so gequält das er nun wo er 12 ist sogar vom müdlichen unterricht befreit wurde . 6 j klagen dann hat der vater das umgangsrecht bekommen und er ist nie wieder hin gefahren .aber Hauptsache dem Kind geht es schlecht. ich habe mit der kindesmutter und dem sohn nach der Scheidung kontakt aufgenommen und wir verstehen uns super auch die Kids nähern sich an
oh man das ist doch wie verhext nun wollt ich mal alle Satzzeichen machen nun muckt die Tastatur :smiley:
naja denke man kann es trotzdem einigermaßen lesen xD
bis dahin danke für die nette antwort :

Hey du!
Also sorgerecht undumgangsrecht sind zweierlei paar schuh. Du hast das sorgerecht. Scheint auch ganz gut so zu sein :smiley:

Und wenn dein exmann das umgangsrecht einklagen will, obwohl es ihm eh zusteht…wer es braucht…er nimmt es ja sowieso nicht wahr. Sonst wäre er dem j bisher nach gekommen. Halt dich da weiterhin an deine Anwältin.

Und deiner tochter würde ich keine besuche zumuten wenn sie nicht will. Du hast die sorge zu tragen.

Lg :smile:

Hallo,

bitte gehen Sie umgehend zum Jugendamt! Dort bekommen Sie auch Unterhaltsvorschuss für das Kind, wenn der Vater nicht zahlt. Die holen sich das dann von ihm zurück. Außerdem wird man sich dort mit dem Umgangsrecht beschäftigen. Dazu wird dann auch das Kind gehört.

Leider konnte ich nicht eher antworten, da ich krank war.

LG Rita