Angst vor Zerstörung

Ein Mann und eine Frau haben ein gemeinsames Haus und einen gemeinsamen Kredit, der Kredit muss gemeinsam bedient werden, das Haus besitzt jeder der beiden 50/50. Der Mann möchte sich von seiner Frau trennen, weil diese psychisch krank ist. Er möchte ausziehen, weil er es nicht mehr aushält und sie nicht auszieht. Sie würde weiter im Haus wohnen bleiben. Den Kredit muss der Mann natürlich weiterhin mitbedienen. Was kann der Mann tun, sollte dir Frau aus Rachegelüsten und ohne Rücksicht auf eigene Interessen das gemeinsame Haus beispielsweise in Brand setzen und so damit evtl. verhindern, dass es später verkauft werden kann und somit der gemeinsame Kredit damit ausgelöst wird? Die Frau ist nicht für unzurechungsfähig erklärt worden, dies sei angemerkt.

Hallo,

der Mann sollte eine Brandschutzversicherung abschliessen.

Gruß

der Mann sollte eine Brandschutzversicherung abschliessen.

Und die zahlt dann bei Vorsatz der Miteigentümerin?

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Hallo,

der Mann sollte eine Brandschutzversicherung abschliessen.

so antworten „Experten“, die null Ahnung haben.

Gruß

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Hallöchen,

zuerst einmal, wenn einer Person psychisch krank ist heißt das nicht viel.
Wird ein Antrag auf Unzurechnungsfähigkeit abgelehnt, zählt sie eben als zurechnungsfähig.
Da das Haus Gemeinschaftseigentum ist, zählt der Mann eben zu 50% als Besitzer. Zerstört sie dieses Eigentum, so kann der Mann (da Zurechnungsfähigkeit besteht) entsprechende Forderungen wegen Wertminderung an sie übergeben.
Gütlich einigen könnte er sich z.B., indem er seinen Kredit zu 100% an sie überschreibt und ihr das „Übriggebliebene“ (d.h. das abgebrannte Haus) überläßt.
Natürlich kann er auch einfach eine Ausfall-Forderung in Höhe 1/2 Schätzwert des nicht abgebrannten Hauses an sie stellen.

Zudem wäre vorsätzliche Brandstiftung in jedem Fall eine Straftat, was natürlich dann noch strafrechtliche Konsequenzen hätte. Die sind vom Zivilen aber unabhängig.

In jedem Fall wird es hier hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren und sicher zu stellen, dass Frau nicht im Eintrittsfall des besagten Ereignisses mit einer Schuldunfähigkeit durchkommt.

Im Übrigen kann auch der Anwalt anhand von bestehender Diagnostik erkennen, ob durch ein etwaiges zu antizipierendes Verhalten der Frau nicht eine Gefährdung bedeutender Rechtsgüter bedeutet, z.B. eines Menschenlebens - was eine vorsorgliche Sicherheitsunterbringung rechtfertigen könnte (die dann allerdings nur ein paar Tage dauern dürfte).

Aber das ist wieder ein ganz anderes Kapitel.

// persönliche Notiz:
Es ist oft schwer, im Umgang mit psychisch Kranken seine Rechte proaktiv durchzusetzen, solange nicht tatsächlich Menschenleben gefährdet werden - daher persönlicher Rat aus Erfahrung:
Unbedingt FACH -Anwalt einschalten!

Gruß,
Michael

der Mann sollte eine Brandschutzversicherung abschliessen.

Und du kannst uns bestimmt auch erklären, was das ist…

der Mann sollte eine Brandschutzversicherung abschliessen.

Und du kannst uns bestimmt auch erklären, was das ist…

Wie der Name schon sagt, die schützt das Haus vor dem Abbrennen :wink:

Ich danke dir für deinen Beitrag, der wirklich der einzig hilfreiche war. Vielen Dank nochmal!