Anhänger

Hallo an alle,

folgende Situation:

Ein Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeiter ein Fahrzeug zur Verfügung,
welches laut Papieren, 1800 kg anhängen darf.
Nun hat der Arbeitgeber 2 Anhänger 1 mit einen Zulässigen Gesamtgewicht von 2000 kg und einen mit einen zulässigen Gesamtgewicht von 2700 kg.

Darf der mitarbeiter die Anhänger nun ziehen wenn er das Gewicht von 1800 nicht überschreitet also Quasi den Hänger nicht voll ausreizt ?

Und wie sieht es aus wenn das Fahrzeug beispielsweise nur 700 kg Anhängelast hat und das Leergewicht des Hängers bei 699 Kg liegt,
dürfte man den Hänger trotz allen ziehen wenn er nicht Beladen wird ?

Danke

Hallo,

Darf der mitarbeiter die Anhänger nun ziehen wenn er das
Gewicht von 1800 nicht überschreitet also Quasi den Hänger
nicht voll ausreizt ?

entscheidend ist das tatsächliche Gewicht

Und wie sieht es aus wenn das Fahrzeug beispielsweise nur 700
kg Anhängelast hat und das Leergewicht des Hängers bei 699 Kg
liegt,
dürfte man den Hänger trotz allen ziehen wenn er nicht Beladen
wird ?

ja

Quelle:
http://www.boeckmann-anhaengerprofi.com/anhaenger_zu…

Gruß,
Woody

Danke,
nach so einen Link hab ich gesucht :smile:

Danke,
nach so einen Link hab ich gesucht :smile:

Also diese Bitte ist durchaus nachvollziehbar und mehr als berechtigt. Denn wie so häufig ist diese Angalegenheit in Deutschland etwas kompliziert, zumal es ja nicht nur darauf ankommen muss, was an das Fahrzeug gehängt werden darf, sondern auch darauf, welchen Führerschein der Fahrer hat. Zu allem Überfluss ändert sich da ja auch immer wieder mal was, so dass da irgendwelche Aussagen von irgendwem mal irgendwann mal richtig gewesen sein können, heute aber falsch sein können.
Einen ersten Überblick mit Verweisen auf die rechtlichen Grundlagen könnte das hier bieten: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987062852…

Grüße

1 Like

Auch sehr gut
Danke