Anhänger angeblich beschädigt zurückgegeben

Wie sähe die Rechtslage in foldendem Fall aus:

Person A mietet sich endgeltlich einen Pferdeanhänger von Pereson B. Person B hatte eine Anzeige im Internet aufgegeben, auf die Person A sich gemeldet hat. Person B vermietet den Hänger also quasi gewerblich.
Ein Vertrag wurde bei Übergabe des Hängers unterschrieben.
Nach Abgabe des Hängers wurden seitens Person B keinerlei Schäden deklariert.
Zwei Tage später schreibt Person B an Person A, dass angeblich eine Stange in dem Hänger beschädigt sei, und Person A doch ihrer (Pferde-)Haftpflichtversicherung bescheidgeben solle.
Bei Übergabe des Hängers wurden ja jedoch keinerlei Schäden festgestellt, doch Person A hat sich dies nicht schriftlich bestätigen lassen.
Wie sähe die Rechtslage aus? Muss Person B beweisen, dass der Schaden während des Mietzeitraums mit Person A entstanden ist? Person A hat einen Augenzeugen, der bestätigen kann, dass keinerlei Schäden enstanden sind.

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! :wink:

Hallo,

Wie sähe die Rechtslage in foldendem Fall aus:

Person A mietet sich endgeltlich einen Pferdeanhänger von
Pereson B. Person B hatte eine Anzeige im Internet aufgegeben,
auf die Person A sich gemeldet hat. Person B vermietet den
Hänger also quasi gewerblich.
Ein Vertrag wurde bei Übergabe des Hängers unterschrieben.
Nach Abgabe des Hängers wurden seitens Person B keinerlei
Schäden deklariert.

***Nachfrage: hat A nach Rückgabe die Kopie des „Vertrages“ ausgehändigt bekommen, welche die Rückgabe des Hängers bescheinigte?

Zwei Tage später schreibt Person B an Person A, dass angeblich
eine Stange in dem Hänger beschädigt sei, und Person A doch
ihrer (Pferde-)Haftpflichtversicherung bescheidgeben solle.
Bei Übergabe des Hängers wurden ja jedoch keinerlei Schäden
festgestellt, doch Person A hat sich dies nicht schriftlich
bestätigen lassen.

***Auch Rückfrage: was hat A nach Rückgabe vom Händer an Papieren erhalten? Wurde nach Rückgabe der Anhänger vom Vermieter besichtigt und wurde ggf. eine Kaution vom Vermieter ausbezahlt?

Wie sähe die Rechtslage aus? Muss Person B beweisen, dass der
Schaden während des Mietzeitraums mit Person A entstanden ist?

***WEnn bei Anmietung der Schaden noch nicht vorhanden war, könnte davon ausgegangen werden, dass dieser dann während des Mietzeitraumes oder nach Rückgabe des Hängers entstanden ist.
Beweisen muß der Kläger, also der Vermieter und nicht A.

Person A hat einen Augenzeugen, der bestätigen kann, dass
keinerlei Schäden enstanden sind.

***Die vielen Zeugen,…

lG

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! :wink:

Oh, super das ging ja schnell. Vielen Dank schonmal!

***Nachfrage: hat A nach Rückgabe die Kopie des „Vertrages“
ausgehändigt bekommen, welche die Rückgabe des Hängers
bescheinigte?

Ja, A hat eine Kopie des Vertrages bzw ein zweites Exemplar des Vertrages ausgehändigt bekommen.

***Auch Rückfrage: was hat A nach Rückgabe vom Händer an
Papieren erhalten? Wurde nach Rückgabe der Anhänger vom
Vermieter besichtigt und wurde ggf. eine Kaution vom Vermieter
ausbezahlt?

Es wurde lediglich der Personalausweis von A als Pfand einbehalten, welcher nach Rückgabe auch ausgehändigt wurde. Keine Kaution. Keine Papiere.

***WEnn bei Anmietung der Schaden noch nicht vorhanden war,
könnte davon ausgegangen werden, dass dieser dann während des
Mietzeitraumes oder nach Rückgabe des Hängers entstanden ist.
Beweisen muß der Kläger, also der Vermieter und nicht A.

Also muss Person B sowohl einen Beweis dafür vorlegen, dass der Schaden vor dem besagten Mietverhältnis mit A noch nicht vorhanden war, sowie einen Beweis dafür, dass er unmittelbar danach vorhanden war und nich in den zwei darauffolgenden Tagen irgendwie entstanden sei? Was gilt alles als „Beweis“? Ist dies nicht relativ schwierig zu beweisen?

Person A hat einen Augenzeugen, der bestätigen kann, dass
keinerlei Schäden enstanden sind.

***Die vielen Zeugen,…

Wie sollte A nun am besten vorgehen? Wie sollte Person A auf die Nachricht von Person B ) reagieren?

Danke im voraus! Grüüße

Noch eine kleine Zussatzfrage: Die Kosten des Schadens belaufen sich auf maximal 120 €. Würde sich für B eine Klage gegen A überhaupt lohnen oder wie könnte B seine „Rechtsansprüche“ anderweitig geltend machen?

Also muss Person B sowohl einen Beweis dafür vorlegen, dass
der Schaden vor dem besagten Mietverhältnis mit A noch nicht
vorhanden war, sowie einen Beweis dafür, dass er unmittelbar
danach vorhanden war und nich in den zwei darauffolgenden
Tagen irgendwie entstanden sei? Was gilt alles als „Beweis“?
Ist dies nicht relativ schwierig zu beweisen?

nein, b muss beweisen, dass der schaden während der mietzeit aufgetreten ist. als beweis kann man z.b. fotos zum zeitpunkt der übergabe vorlegen…
es ist sehr schwer zu beweisen, zumal man normalerweise im zeitpunkt der rückgabe den anhänger auf offensichtliche fehler überprüft…

Wie sollte A nun am besten vorgehen? Wie sollte Person A auf
die Nachricht von Person B ) reagieren?

schadensverursachung bestreiten, dem vermieter seine daröegungs- und beweislast aufzeigen.

1 „Gefällt mir“

Moin!

Zwei Tage später schreibt Person B an Person A, dass angeblich
eine Stange in dem Hänger beschädigt sei, und Person A doch
ihrer (Pferde-)Haftpflichtversicherung bescheidgeben solle.
Bei Übergabe des Hängers wurden ja jedoch keinerlei Schäden
festgestellt, doch Person A hat sich dies nicht schriftlich
bestätigen lassen.

Ich würde den Fall meiner Haftpflichtversicherung übergeben und denen alle Details und Zweifel schildern.
Zu deren Aufgaben gehört auch das Abwehren unberechtigter Forderungen. Das ist das was nerven kann wenn man selber eine Forderung an jemanden hat, hier würde es dir aber helfen.

Viel Erfolg!

heavyfuel

Hallo !

wenn A schon jetzt Angst hat,dann soll er eben die als gering empfundene Summe zahlen und gut ist.
Wenn er keine Angst hat,dann weist er die Forderung als ungegründet ab(wenn es auch so war).
Falls eine Haftpflicht besteht,meldet man dort die Forderung rechtzeitig an,dann werden die sich ggf.auch kümmern.

Was B machen könnte außerhalb einer Klage ?

Nichts legales jedenfalls. Er kann russische Geldeintreiber vorbeischicken,die die Summe plus Zuschlag gleich in bar an der Haustür einziehen.

mfG
duck313

Hallo

wenn A schon jetzt Angst hat,dann soll er eben die als gering empfundene Summe zahlen und gut ist.

Das sollte er besser nicht tun, denn das könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Viele Grüße

1 „Gefällt mir“

Hi,

Ich würde den Fall meiner Haftpflichtversicherung übergeben

Welcher Haftpflichtversicherung?
Gruß Keki

Kurzfassung
Hallo,
Kurzfassung: wenn der Vermieter dem Mieter alle Unterlagen nach Rückgabe des Hängers ausgehändigt hat, kann davon ausgegangen werden, dass der Vertrag mit Rückgabe Hänger und Aushändigung der Papiere reklamationslos beendet wurde; das Problem bleibt beim Vermieter hängen. Vielleicht hat dieser Stunden später shcon weiter vermieter?
Alles gleichgültig, Vermieter hat nicht reklamiert.

lG