Anhänger gg Auto geschubst. Welche Versicherung?

Hallo!
Folgende Situation: A parkt einen Anhänger - an ein Auto angekuppelt - in eine Lücke ein, stubst dabei einen anderen dort stehenden Anhänger an und dieser prallt auf das dahinter geparkte Auto. Nun stellt sich mir die Frage, welche Versicherung greift?! Ist das die private Haftpflicht oder die des geparkten Anhängers? Oder doch die Auto-Versicherung?
Über Antwort würde ich mich freuen!
Vielen Dank!

Hallo!
Folgende Situation: A parkt einen Anhänger - an ein Auto
angekuppelt - in eine Lücke ein, stubst dabei einen anderen
dort stehenden Anhänger an und dieser prallt auf das dahinter
geparkte Auto. Nun stellt sich mir die Frage, welche
Versicherung greift?!

Auch Hallo,

Ist das die private Haftpflicht

Definitiv nicht.

oder die des geparkten Anhängers?

Der kann ja nun wirklich nichts dafür :wink:

Oder doch die Auto-Versicherung?

Richtig: Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs.

Über Antwort würde ich mich freuen!
Vielen Dank!

Gerne

Gruß Keki

Sehr schöne Antwort - hat ein bisschen was von Kabarett. Hi, hi.
Inhaltlich würde ich sagen, stimmt.

Naja, wegen der kleinen Benzinklausel hätte ja auch ggf die private Haftpflicht greifen können. Und der Unfallanhänger war ja nunmal nicht angekuppelt…
Wenn man einen abgekuppelten Anhänger gegen ein Auto schiebt, bezahlt das lt Internet die private Haftpflicht.

Wenn man einen abgekuppelten Anhänger gegen ein Auto schiebt,
bezahlt das lt Internet die private Haftpflicht.

Ja, wenn man ihn von Hand schiebt, da ist die Haftpflicht des „Schiebers“ zuständig, aber in diesem Falle war es ja das Fahrzeug mit Hänger, da ist dann die Fahrzeughaftpflicht fällig.

Hallo,
im Prinzip logisch, aber warum nicht die Haftpflicht des Anhängers (also des angekuppelten)?
Oder anders gefragt - welche Schäden deckt die überhaupt ab, wenn einmal die Haftpflicht des Zugfahrzeugs und einmal die Privathaftpflicht zahlt.

Cu Rene

…Und der Unfallanhänger war ja nunmal nicht angekuppelt…
Wenn man einen abgekuppelten Anhänger gegen ein Auto schiebt,

dann ist die Haftpflicht des Hängers zuständig.

Die Theorie mit der PHV erschliesst sich mir immer noch nicht. Lasse mich aber gerne aufklären.
Beim angekuppelten Hänger ist immer die Versicherung des Zugfahrzeugs zuständig. Ist so.

Im Ursprungspost war der Hänger angekuppelt!..einen Tag später nicht mehr…???
Die ggf. eintretenden Folgen sind im StGB nachzulesen

Hallo!
Es sind ja 2 Anhänger im Spiel. Einer, der angekuppelt am Fahrzeug ist, und einer, der direkt am Unfall beteiligt ist, nicht angekuppelt, nur abgestellt, der dann letzten Endes auch an das stehende Auto geschubst wird (und denn meinte ich auch mit dem Unfallanhänger).
Wenn immer die Versicherung des Zugfahrzeugs zuständig ist, dann verstehe ich nicht, warum man überhaupt eine Hängerversicherung abschließen sollte?! Was würde diese dann bringen?
Gruß!

Hallo!
Es sind ja 2 Anhänger im Spiel. Einer, der angekuppelt am
Fahrzeug ist, und einer, der direkt am Unfall beteiligt ist,
nicht angekuppelt, nur abgestellt, der dann letzten Endes auch
an das stehende Auto geschubst wird (und denn meinte ich auch
mit dem Unfallanhänger).

Hi,
jetzt formuliere ich das Beispiel mal etwas um: Du stehst als letztes Fahrzeug in der Schlange vor der roten Ampel. Plötzlich fährt dir einer hinten drauf und schiebt dich auf das vor dir stehende Fahrzeug. Wie würdest Du argumentieren, dass deine Versicherung hier zuständig sein sollte? Gleiches gilt sinngemäss für den geparkten Hänger.

Wenn immer die Versicherung des Zugfahrzeugs zuständig ist,

Nicht immer, nur wenn angekuppelt. Klingt komisch, iss aber so.

dann verstehe ich nicht, warum man überhaupt eine
Hängerversicherung abschließen sollte?!

Weil die Zulassungsstelle das verlangt Punkt Auch das klingt komisch, iss aber so.

Was würde diese dann bringen?

Fette Provision für den Abschlussvermittler, klingelnde Kassen bei den Versicherern, nebenbei Regulierung von Schäden ohne Zugfahrzeug. (Abgestellter Hänger macht sich selbständig, rollt weg und beschädigt dein Eigentum: Auto/Gartenzaun…)

Gruß Keki

Keki, das ist mir irgendwie zu blöd…wenn man nicht antworten will, dann brauch man nicht antworten!
So, ich hab mich nämlich jetzt mal woanders kundig gemacht und Sportanhänger (und hier handelt es sich um einen) müssen nicht zusätzlich versichert werden! Klingt komisch, ist aber so! Ich wusste nicht, dass es da Unterschiede gibt bzw dass es das zu beachten gilt…und Du anscheinend auch nicht. Punkt! Auch das klingt komisch, ist aber anscheinend so…
Gruß!

Hallo rini,

vielleicht zur Auflösung eurer Differenzen. Für Anhänger muss nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§1) eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Von dieser Versicherungspflicht sind nur die nicht zulassungspflichtigen Anhänger ausgeschlossen (§ 2 PflVG).
http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/index.html
Welche Anhänger nicht zulassungspflichtig sind, kann hier nachgelesen werden:
http://www.versicherungswissen.org/Kfz/Kfz%20Anhaeng…
Dazu gehören u.a. auch Spezialanhänger für Sportgeräte und Tiere
Wird ein Schaden durch ein Gespann verursacht, dann ist immer die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeuges haftpflichtig.

Gruß Woko

Hallo,

Du zitierst hier nun aber ein Ausnahme. „Üblicherweise“ sind auch Anhänger Zulassungs- bzw. versicherungspflichtig. Warum => Verkehrsopferschutz.

Grüße, M