Anhänger in bewirtschafteten Parkzonen

Hai, Auskenner,

in einer bewirtschafteten Parkzone hat man ja Tickets zu lösen, die dann „gut sichtbar“ hinter der Windschutzscheibe anzubringen sind. Ist man aus irgendwelchen Gründen mit einem Anhänger unterwegs, ist es auch noch kein großes Problem - belegt man mit Auto und Hänger zwei Parkplätze, löst man eben zwei Tickets und packt beide hinter die Windschutzscheibe.

Nun fährt man aber mit dem Auto weg (weil man noch was holen muß oder einen der Hafer sticht) und - schwupps - hat man ein Problem: wohin mit dem Parkticket für den Anhänger? Eine Windschutzscheibe, hinter der man das Ticket legen könnte, hat ein Anhänger ja nicht und draußen anpinnen führt zu schnellem Verlußt des Tickets…

Die Auskünfte diverser Ordnungsamt-Mitarbeiter reichten von „Anhänger brauchen kein Ticket“ bis zu roboterhaftem Wiederholen von „Ein Parkticket muß gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein.“ (eines der merkwürdigsten Gespräche, die ich je geführt habe)

Also: gibt es eine Regelung für die Ticket-Bepinnung von Anhängern?

fragt, grüßenderweise,
Sibylle

Was einerseits ein Handicap ist …
… nämlich dass der Anhänger keine Windschutzscheibe hat, hinter der man das Parkticket legen könnte, ist andererseits doch sehr vorteilhaft. Der Anhänger hat auch keinen Scheibenwischer, hinter den ein Knöllchen gesteckt werden kann!

Irgendwo in diesem Ordnungsamt muss doch ein Mensch sitzen oder ein Schriftstück existieren, von denen man die genaue Regelung erfahren kann. Vielleicht sich schriftlich geben lassen! Auf die stereotype und saudumme Auskunft „… hinter die Windschutzscheibe legen …“ in Zusammenhang mit einem alleinigen Anhänger (der ja durchaus allein stehen darf, da er ein Kennzeichen und wohl auch eine Haftpflichtversicherung hat) fällt mir auch nix ein.

Gruß, Dietmar

Hallo!

Ein Hänger dürfte generell ein eigenes Ticket benötigen.
Sinnvollerweise steckt man es zwischen Karosse und Kennzeichen.

Meiner Erfahrung nach werden die Partickets gleich mit Quittung aus dem Automaten geliefert. Im Falle eines Strafzettels bei Verlust der Partickets kann man mit beiden Quittungen, für Zugfahrzeug und Hänger, beim zuständigen Ordnungsamt vorstellig werden und die Sache klären.

So würde ich als juristischer Laie das handhaben.

Grüße,

Mathias

Hai, Mathias,

Ein Hänger dürfte generell ein eigenes Ticket benötigen.

davon gehe ich auch aus.

Meiner Erfahrung nach werden die Partickets gleich mit
Quittung aus dem Automaten geliefert. Im Falle eines
Strafzettels bei Verlust der Partickets kann man mit beiden
Quittungen, für Zugfahrzeug und Hänger, beim zuständigen
Ordnungsamt vorstellig werden und die Sache klären.

Ich weiß nicht, ob es am Bundesland liegt, aber hier ist das Ticket die Quittung (zumindest die, die mir bisher in die Finger fielen), womit diese Lösung wegfällt. Ist das Ticket geklaut, biste Neese…

Gruß
Sibylle

Hi Artefakt,

was glaubst du, welche Problem Biker haben ? Die haben zwar „Windschutzscheibchens“ aber die können auch nicht hinter legen.
E$s heisst dann… gut sichtbar am Fahrzeug befestigen…

Bei Anhängern würde ich auch einfach am Heck eine Hülle befestigen, in die der Parkschein kommt.

BigJohn

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