habe auf Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrerlaubnis
gelesen dass man mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nur Anhaenger mit einer zulaessigen Gesamtmasse von 750 kg ziehen darf, ausser bei einem „Zug“ (Original Wortlaut: Anhänger bis 0,75 t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
Was aber meint Wikipedia mit einem „Zug“?
Stimmen die Infos und darf ich wirklich nur bis 750 kg ziehen oder doch bis zur Leermasse des Autos?
Ich lese das so: Entweder Anhänger bis 750kg Gesamtmasse (=Gesamtgewicht).
Oder - falls Zugfzg. und Anhänger zusammengerechnet max. 3,5t Gesamtgewicht haben - darf der Anhänger schwerer als 750kg. sein, solange das Gesamtgewicht des Anhängers nicht höher ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Ob der Anhänger dabei beladen ist und überhaupt so schwer ist, spielt keine Rolle.
Beispiel: Einen kleinen Anhänger, der mit 700kg. bis zur maximalen Grenze beladen ist, darf ich mit meinem Kompaktwagen ziehen.
Einen leeren Autotrailer, der 600kg. wiegt aber bis 2t. beladen werden darf, darf ich nicht ziehen.