ein Anhänger steht ohne TÜV auf Privatgelände, fällig war der am Jahresanfang. Der Halter des Anhängers möchte aber den Hänger Ende des Jahres wieder benutzen. Was muß er tun? Einfach die Zeit ins Land gehen lassen, dann TÜV und gut? Oder muß er den Anhänger teuer stillegen und neu anmelden dann?
Was hindert ihn denn daran,die bei Termin Januar nur 2 Monate überfällige HU nachzuholen?
Zur Fahrt zum TÜV o.ä. darf man m.E. auch so fahren,die neue Plakette wird natürlich zurückdatiert auf Januar 2013,wenn im Januar 2011 Termin war.
Längeres Warten heißt kürzere Gültigkeit der neuen HU-Plakette. Wartet man 1 Jahr,dann gilt die neu aufgeklebte Plakette nur 1 Jahr,wartet man 18 Monate dann nur noch 6 Monate usw.
Ein Verwarngeld wäre bei Kontrolle fällig,aber das hält sich in Grenzen bei 2-4 Monaten Überziehung. Erst ab mehr als 8 Monaten kommt ein Bußgeldverfahren incl. Strafpunkten im Zentralregister.
Längeres Warten heißt kürzere Gültigkeit der neuen
HU-Plakette. Wartet man 1 Jahr,dann gilt die neu aufgeklebte
Plakette nur 1 Jahr,wartet man 18 Monate dann nur noch 6
Monate usw.
stimmt so seit Mitte letztes Jahr nicht mehr:
sobald die Hälfte der Plaketten-Laufzeit vergangen ist, gibt es 2 volle Jahre (bzw. 1 Jahr bei LKW)
hallo,
steht der anhänger ausschließlich auf einem privat gelände und wird nicht im straßenverkehr bewegt, dann muss auch keine hu plakette angebraucht werden. respektive keine hu gemacht werden.
hierbei ist es vollkommen egal, ob der hänger angemeldet (steuer) ist.
wird der anhänger zum zeitpunkt - x - im straßenverkehr bewegt, muss vorher eine hu gemacht werden.
auch der weg zur - hu - muss mit einem tageskennzeichen angetreten werden.
bedeutet, dass die behörde über diesen „sonderfall“ informiert wird, die versicherung darüber informiert wird, damit im falle eines unvorhergesehenen unfalls alles ordnungsgemäß abgedeckt ist.
mfg
mpu24
Frage dazu
Hallo,
man stelle sich vor: Ein Anhänger steht auf Privatgelände, ist angemeldet, Steuern werden per Einzugsermächtigung abgebucht, die Versicherung ebenso.
Der Anhänger wird nur nicht benötigt. 2 Jahre nach Ablauf des TÜVs wird er gebraucht. Mit einem anderen Anhänger wird er zur TÜV / DEKRA gebracht und die HU durchgeführt. Ohne Beanstandung. Aber zwei Rechnungen. Für die HU 2009 und die HU 2011.
Das ist aber dann ein Witz, oder? Einmal untersuchen, zweimal bezahlen?
Zitat:
"Im Vorgriff auf eine Änderung der Nummer 2.3 der Anlage VIII zu § 29 StVZO gilt in Bayern ab sofort die folgenden beschriebene Verfahrensweise:
Zukünftiger Wortlaut Nr. 2.3 Anl. VIII:
„Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese bis zu den halben Zeitabständen nach Nr. 2.1 verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.“
Bei Überschreitung der halben Zeitabstände erfolgt somit nach positiver HU keine Fälligkeitsdatierung.
Zitat Ende
In Bayern gilt das seit März letzten Jahres
…
vielleicht noch nicht für alle Bundesländer?
Leider scheint es in Niedersachsen (bislang) anders zu sein: Rückdatierung, wenn man nicht länger als 21Monate vom Ablauf entfernt ist.
Aber Danke für Deine Ausführungen.
Gruß
loderunner