Angenommen jemand kauft von jmd. privat einen Kfz-Anhänger (Leergewicht unter 350 kg),
dieser hat aber keinen Tüv und ist nicht angemeldet.
Der Anhänger ist fahrbereit aber NICHT verkehrssicher!
Gäbe es irgendeine (legale) Möglichkeit, diesen Anhänger mit dem eigenen Auto abzuholen ohne diesen auf einen weiteren Anhänger laden zu müssen? Gemeint ist sowas wie rote Kennzeichen, Ausnahmegenehmigung
oder ähnliches?
Gibt es für einen solchen Fall irgendwelche Gesetzesbestimmungen?
Lieben Gruß, Benjamin