Anhänger-Überführung OHNE Tüv und Anmeldung mögl.?

ich habe eine dringene Frage, da es sich um eine Auktion bei eBay handelt,
welche in weniger als zwei Tagen ausläuft:
Es handelt sich (laut eMails mit dem Verkäufer) um einen Anhänger
(hier ein Bild: http://i9.ebayimg.com/02/i/000/cd/75/cf4a_1.JPG ) aus
den sechziger Jahren.
Zuletzt angemeldet in 2006.
2002 wurden vom Tüv keine Mängel festgestellt.
Hat aber KEINEN Tüv und ist NICHT angemeldet (wie lange genau nicht
mehr weiß ich nicht - können ja nur max. knapp 2 Jahre sein).
Der Anhänger ist fahrbereit aber NICHT verkehrssicher!!!
Laut Verläufer müssen die Rückleuchten erneuert werden um wieder
Verkehrssicherheit zu erhalten.

Nun meine Frage:
Der Anhänger steht gute 300km entfernt. Gibt es irgendeine (legale)
Möglichkeit, diesen Anhänger mit meinem Auto tagsüber (bei
Tageslicht)abzuholen ohne diesen auf einen weiteren Anhänger laden zu
müssen? Ich meine sowas wie rote Kennzeichen, Ausnahmegenehmigung
oder ähnliches?
Hauptteil der Strecke wäre natürlich Autobahn - zur Not auch gerne
über Land- und Bundestraße.

Gibt es für einen solchen Fall irgendwelche Gesetzesbestimmungen?

Noch eine andere Frage: Was gilt bei soo alten Hängern (35-40 Jahre
alt) besonders zu beachten? Was sind typische Probleme?

Vielen lieben Dank für jede Antwort!!!

Lieben Gruß,
Benjamin

Hallo,

Der Anhänger ist fahrbereit aber NICHT verkehrssicher!!!
Laut Verläufer müssen die Rückleuchten erneuert werden um
wieder
Verkehrssicherheit zu erhalten.

Also das muß funktionieren. Ohne wenn und aber.

müssen? Ich meine sowas wie rote Kennzeichen,

mit denen geht das dann.

Ich würde die Leuchten:

a) Vor Ort reparieren (und sei es nur so, daß ich nen neuen Elektro-Stecker ins Döschen der AHK am Auto stecke und mit langem neuem Kabel quer über den Anhänger ohne die Anh.-eigene Verkabelung zu nutzen an die Rückleuchten gehe, altes abklemmen und provisorisch anklemme)

b) Durch komplett neue Leuchten die Provisorisch befestigt werden ersetzen.

Und den Anh. mit roter Nummer nach Hause ziehen.

Ansonsten heißt es ganz klar: Anhänger auf Anhänger laden und transportieren.

Für Rote Nummer brauchst kein TÜV und AU, aber die BEleuchtung muß an dem Betreffenden Fahrzeug gehen.

gruß
dennis

Kurzzeitkennzeichen
Hallo,

wie Dennis schon richtig geschrieben hat muss der Anhänger natürlich verkehrssicher sein, wenn Du ihn direkt ziehen willst.
Sonst hast Du nur die Möglichkeit, den Anhänger huckepack auf einem anderen Anhänger zu transportieren. Das Befestigen dürfte allerdings nicht ganz einfach werden.

Also verkehrssicher machen und mit Kurzzeitkennzeichen (Rote Kennzeichen gibt es seit fast 10 Jahren nur noch für Autohändler) überführen.
Die bekommst Du bei Deiner Zulassungsstelle. Vorher musst Du Dir von Deiner Versicherung eine Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) ausstellen lassen.

Übrigens: Seit einiger Zeit reicht zum Zulassen eines abgemeldeten Fahrzeugs (auch Anh.) die normale HU aus. Die Frist, dass eine Vollabnahme fällig ist, wurde von 1,5 auf 7 Jahre verlängert.

Beste Grüße
Guido

Hallo Dennis

Ein Fahrzeug braucht zwar keinen TÜV, muss aber auch mit den roten Kennzeichen verkehrs und betriebssicher sein, mit allen verkehrs und strafrechtlichen Konsequenzen. Leidvolle Eigenerfahrung

LG Lois

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Hallo

Ein Fahrzeug braucht zwar keinen TÜV, muss aber auch mit den
roten Kennzeichen verkehrs und betriebssicher sein, mit allen
verkehrs und strafrechtlichen Konsequenzen. Leidvolle
Eigenerfahrung

Habe ich gegenteiliges behauptet ?

gruß
dennis

Der Anhänger ist fahrbereit aber NICHT verkehrssicher!!!

Hi,
wenn er nicht verkehrssicher ist, ist er auch nicht fahrbereit (ich vermute Du meinst „fahrfähig“).
Dann darf das Fz normalerweise auch mit Kurzzeitkennzeichen nicht gefahren werden, zumal so keine Versicherungsdeckung besteht.

Diese Fragen kann aber nur die Zulassungsstelle verbindlich beantworten.

Grüße, M

Hallo

Ein Fahrzeug braucht zwar keinen TÜV, muss aber auch mit den
roten Kennzeichen verkehrs und betriebssicher sein, mit allen
verkehrs und strafrechtlichen Konsequenzen. Leidvolle
Eigenerfahrung

Habe ich gegenteiliges behauptet ?

Nein aber es gilt auch für Reifen und Bremsen falls er gebremst ist und nicht nur für Beleuchtung.
LG und guten Rutsch

gruß
dennis