Hallo,
ich möchte einen LKW-Anhänger kaufen, der Anhänger ist zur Zeit zugelassen (aber nur 40km/h) und hat TÜV. Vorher war er ganz normal zugelasssen. Nun die Frage kann ich ihn mit einem LKW und roten Nummern ganz normal abholen oder darf ich auch nur 40km/h damit fahren? Es sind immerhin 270km Strecke.
Hallo!
Rote Nummmer ja, aber wenn der Hänger nur für Tempo 40 km/h zugelassen ist, dann darf man auch nur so schnell fahren.
Ist das denn nicht klar ?
Was soll denn das für ein Hänger sein, kann ja fast nur ein landwirtschaftlicher Anhänger sein, also ,normal für Treckerbetrieb ?
MfG
duck313
Relevant ist in diesem Fall meines Erachtens die „allgemeine Zulassungsgeschwindigkeit nach Bauart“ und nicht die (sonderrechtliche) „individuelle eingeschränkte Zulassungsgeschwindigkeit“ nach derzeitiger Zulassung des Vorbesitzers, da diese durch das „rote Kennzeichen“ (Werkstattkennzeichen) gewissermaßen (versicherungstechnisch und verkehrsrechtlich) aufgehoben wird. Woraus sich ergibt, daß der LKW-Anhänger mit der für das Zugfahrzeug, resp. für Kraftwagengespanne zuläßigen Höchstgeschwindigkeit bewegt werden darf.
Etwaige angebrachte „Hinweisschilder“ (Tafel 40km/h, etc.) am Anhänger sind vor der Fahrt zu entfernen, bzw. abzudecken.
Gruß
nicolai
Natürlich darf man ein zugelassenen Anhänger nicht einfach mit roten Nummern versehen und dann gelten die 40 kmh nicht mehr. Das kann Dir aber niemand nachweisen. Also Kennzeichen runter, 40 km/h Schilder runter, rote Kennezichen dran und Abfahrt.