Hallo!
Mal angenommen, jemand kauft einen Anhänger der schon einige Jahre abgemeldet war. Wie verhält es sich mit der fiktiven Vollabnahme? Müsste man diese in so einem Fall durchführen lassen und wie hoch wären diese? Welche Möglichkeiten gäbe es, den Anhänger in so einem Fall auf eigener Achse zur Abnahme zu fahren?
Viele Grüsse,
Mario
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Müsste man diese in so einem Fall durchführen
lassen
ME: ja
und wie hoch wären diese?
Aukunft erteilt jede zuständige/zugelassene Prüfstelle.
Welche Möglichkeiten gäbe es,
den Anhänger in so einem Fall auf eigener Achse zur Abnahme zu
fahren?
Überführungskennzeichen.
Oder: Kennzeichen für Anhänger beantrage - montieren - auf direktem Wege zur Abnahme - anschließend auf direktem Wege zu Zulassungsstelle und Kennzeichen stempeln/siegeln lassen.
Geht nur, wenn im gleichen oder benachbarten Zulassungsbezirk.
Gruß
HaWeThie
Moin,
das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Frage ist, wann wurde der Anhänger abgemeldet und wie lange bisher.
Erfolgte die vorübergehende Stillegung nach dem 01.03.07 reicht innerhalb von 7 Jahren eine Hauptuntersuchung nach §29.
Erfolgte die Stillegung vor dem 01.03.07 betrug diese Frist anstatt 7 Jahren nur 18 Monate.
Für die Fahrt zur Zulassungsstelle hat hawethie ja schon alles erwähnt.
Gruss Jakob