Hi!
Wer kann mir helfen? und zwar: Ich habe mir vor 7 Jahren ein Volvo OHNE Anhängerkupplung gekauft. Weil ich die damals noch nicht brauchte. Mittlerweile haben sich die Umstände geändert, und ich brauche eine. Nun stellt sich die Frage : Muss ich die Eintragen lassen oder nicht. Die Meinungen gehen von NEIN bis AUF JEDEN FALL.
Was is nu richtig ???
Wer kann mir einen Rat geben ??
MERCI euch
Muss eingetragen werden.
MFG Peter
Grüß Dich,
also, wenn ich das richtig verstanden habe, willst Du eine AZV neu anbauen. In dem Fall hat die neue ZAV mit ziemlicher Sicherheit eine Euro-Norm-Kennzeichnung - die muß dann auch nicht eingetragen werden, sondern die Anbauanleitung, auf der sich auch die zugehörige ABE befindet, muß im Fahrzeug mitgeführt werden.
Alle AZV, die ich in letzter Zeit angebaut habe, hatten die Kennzeichnung.
MfG Lumpi
Hi!
Hat die Kupplung eine ABE, MUSST Du sie nicht eintragen lassen, aber IMMER die ABE dabei haben.
Ich würde sie jedoch beim nächsten TÜV-Termin eintragen lassen, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Unsere europäischen freunde sind da manchmal wirklich sehr eigenartig, wir hatten mal in Spanien eine längere Diskussion mit einem Polizisten über die Korrektheit der Eintragung einer Anhängerkupplung.
Kaum zu glauben, denn um uns herum fuhren nur die letzten Schrotthaufen herum, und unsere damalige Firmen-S-Klasse, 2 Jahre alt, war ihnen zu unsicher…
Grüße,
Mathias