anhängerkupplung- was beachten?

hallo,

ich brauche für mein auto (vw golf bj 2002, anhängerlast gebr. 1300, ungebr. 600, stützlast 75) eine anhängerkupplung. der plan ist, dass da ein hänger dran soll, wo ein motorrad draufgeht.
jetzt hab ich mal auf http://www.kupplungcenter.at nachgesehen, und da gibt es starre und abnehmbare kupplungen, und bei dem elektrosatz varianten mit 7 polen, und welche mit 13.

kann mir irgendwer erklären, was da die unterschiede und die vor/nachteile sind, und worauf ich achten soll (auch wegen ev. änderungen im zulassungsschein- brauch ich die beim anhängerkupplungseinbau)

ist doch eine größere investition das ganze, und ich möcht nix falsch machen oder dann draufkommen, dass was anderes gscheiter gewesen wäre…

vielen dank schonmal im voraus
lili

Hallo,

starre Anhängerkupplungen für den 4er Golf gibt’s bei eb.y für um die 100.- €, wenn es nur um die Beleuchtung eines einfachen Anhängers geht wie beschrieben reicht ein 7-poliger Elektrosatz.
Eine abnehmbare AHK muß nach meinem Kenntnisstand zumindest in Deutschland bei Nichtbenutzung abgenommen sein, wie das in Österreich ist weiß ich nicht. In die Jahre gekommene Kupplungen dieses Typs machen durch Korrosion Probleme beim an- und abstecken.
Also mein Tipp: starre Ausführung mit 7-poligem E-Satz, reicht völlig aus und der Geldbeutel freut sich auch.

mfG

bonsai

Hallo,

Hallo,

starre Anhängerkupplungen für den 4er Golf gibt’s bei eb.y für
um die 100.- €, wenn es nur um die Beleuchtung eines einfachen
Anhängers geht wie beschrieben reicht ein 7-poliger
Elektrosatz.
Eine abnehmbare AHK muß nach meinem Kenntnisstand zumindest in
Deutschland bei Nichtbenutzung abgenommen sein, wie das in
Österreich ist weiß ich nicht. In die Jahre gekommene
Kupplungen dieses Typs machen durch Korrosion Probleme beim
an- und abstecken.
Also mein Tipp: starre Ausführung mit 7-poligem E-Satz, reicht
völlig aus und der Geldbeutel freut sich auch.

Da sollte man vorsichtig sein: Meines Wissens hat der Golf 4 die Kennzeichen in der Stoßstange, so könnte bei einer festen AHK das Kennzeichen teilweise verdeckt sein. Das wäre m.E. in Deutschland nicht zulässig (auch wenn man es öfters sieht). Ich will nur damit aufmerksam machen, dass man sich hier in AT erkundigt. Vielleicht haben die österreichischen Behörden was dagegen.
Bei dem E-Satz bin ich bei dir, 7-Polig reicht für einen Lastenanhänger.

mfG

bonsai

Gruss, Harry

Hallo Bonsai,

Eine abnehmbare AHK muß nach meinem Kenntnisstand zumindest in
Deutschland bei Nichtbenutzung abgenommen sein

Mag sein dass ich mich irre, aber ich bin der Meinung, dass das nicht generell so ist. Natürlich schon, wenn die AHK das Kennzeichen verdeckt, aber dann würde sich nicht die Frage nach einer starren Ausführung stellen, da die dann eh nicht erlaubt wäre.
Das gilt natürlich für Deutschland. Ob man in einem deutschem Forum wirklich brauchbare Infos über ausländische Gesetze bekommt, bleibt abzuwarten.

Was die Frage der Steckdose betrifft: Klar reicht in diesem Fall eine 7-polige aus. Ich würde mich trotzdem mal erkundigen, wie viel teurer eine 13-polige ist (incl. Einbau versteht sich). Nicht dass man sich später mal ärgert, wenn man mal einen anderen Anhänger ziehen möchte.

Beste Grüße
Guido

Moin,

ob abnehmbar oder nicht ist auch eine Frage des Geldes, denn eine abnehmbare AHK ist meist teurer.
Ich hatte schon beides. Eine feste AHK ist bei Nichtbenutzung oft einfach nur im Weg und man haut sich das Schienbein schnell mal kaputt beim Beladen des Kofferraumes.
Eine abnehmbare AHK ist dafür ab und an recht frickelig.
Da kniet man gern dann mal im Dreck um das Ding einzuklinken und friemelt die klappbare Steckdose dann raus und saut sich dabei ein :wink:
Eine 7-polige Dose reicht aus, aber mittlerweile ist die 13-polige Dose Standard.
Ein Adapter gibt es aber für kleines Geld und sollte immer dabei sein, sonst kann man einen ausgeliehenen Anhänger evtl. nicht ziehen.

Gruss Jakob

Hai!

Mag sein dass ich mich irre, aber ich bin der Meinung, dass
das nicht generell so ist.

Ist es auch nicht aber es wird trotzdem empfohlen sie abzunehmen,
da ein erhötes Risiko besteht und Versicherungen sehr kreativ sind.

Zitat aus dem Link unten:
„Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden.“

http://humbach.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/…

Der Plem

Bezüglich Vorschriften, etc. in Österreich hier : http://www.oeamtc.at/?id=2500%2C1108141%2C%2C

Gruß
nicolai

Hallo Plem,

auf was für Ideen die Versicherer manchmal kommen ist echt schon verrückt. Ob die damit auch immer vor Gericht durchkommen ist eine andere Sache.
Wenn ich mal pennen und jemandem hinten drauf fahren sollte, dann werde ich auch dessen Versicherung belangen. Hat der doch selber Schuld, wenn er nicht vor mir her gefahren wäre…

Beste Grüße
Guido

Hallo,

auf was für Ideen die Versicherer manchmal kommen ist echt
schon verrückt. Ob die damit auch immer vor Gericht
durchkommen ist eine andere Sache.

…tun sie, denke ich, nicht. Der Betrieb mit AHK ohne Anhänger ist legitim (sofern keine Auflagen), und Schluss. Bei mir musste die gegnerische Versicherung die abnehmbare AHK komplett mitbezahlen, weil der Kugelkopf nach einem Auffahrunfall (viel)leicht verbogen war.
Weitere Diskussionen gab es nicht.

Grüße
formica

danke ihr lieben, da hab ich mal auf jeden fall eine menge info und denkanstösse bekommen!
lg lili

Hallo Guido,
versuchen sich um Zahlungsverpflichtungen zu drücken ist bei Versicherungen Usus. Lange Diskussionen kan man sich ersparen, wenn man gerde auf dem Weg zum Baumarkt war und dort den Leihanhänger nutzen wollte…Es kann einem nicht zugemutet werden dort die Kupplung zu montieren!
Gruß elmore