Guten Tag,
muß ich eine abnehmbare Anhängerkupplung bei vorrübergehender Nichtbenutzung abnehmen oder nicht. Ich bin nun schon etwas älter und die (De)Montage ist für mich doch etwas anstrengend. Die Kupplung benütze ich vorwiegend für den Fahrradträger am Wochenende.
Schönen Gruß
Adam
Hallo Adam…guten morgen,
eine abnehmbare Anhängerkupplung muss nur abgenommen werden wenn sie das Nummernschild verdeckt. Ich selber fahre einen Peugeot 405 (für diesen Fahrzeugtyp ist es Pflicht eine abnehmbare zu montieren). Die Polizei wird es wohl nicht ganz so eng nehmen…aber…ohne Anhänger bin ich verpflichtig die Anhängerkupplung ab zu nehmen, weil es das Nummernschild (teilweise)verdeckt, sollte es bei Dir nicht der Fall sein kannst Du sie dran lassen…würde es aber aus Diebstahlgründen weiterhin belassen sie ab zu nehmen!!
Hoffe ich konnte Dir damit weiter helfen…mit den besten Grüßen aus Weyhe, Peter.
Hallo und guten Tag,
danke für die Antwort, wenn ich sie länger nicht brauche werde ich sie abnehmen. AHK verdeckt nichts.
Heute früh habe ich sie das erstemal montiert. Man muss schon auf die Knie gehen bei der Montage. Hab dann meinen Anhänger zum TÜV gebracht, alles Bestens.
Also jeden Tag möchte ich das nicht machen.
Aus versicherungstechnischen Gründen müsste man sie abnehmen, hörte ich mal, weil der Schaden beim hinten drauffahrenden Auto extrem ist. Weiß ich aus eigener Erfahrung, als ein Ami auf meinen Ford Escort mit feststehender AHK auffuhr. Bei ihm war die ganze Vorderfront demokiert, bei mir nur die Schürze.
Also dann …
Schöne Grüße
aus Oberfranken
Adam