Anhängerlast, Zuglast und tatsächliches Gewicht

Wir beladen auf Arbeit Anhänger von Kunden mit Material. Dabei achten wir auch darauf, dass der Anhänger die Last auch tragen kann, bzw. das Auto ziehen darf.

Nun hatten wir letztens eine Situation worauf wie nicht einig waren:

Ein Kunde kam mit einem SUV, der 2 Tonnen Zuglast hat. Er hat auch 1,5 Tonnen mitgenommen.
Sein Anhänger war ein Gebremster Anhänger mit Maximal 3,5 Tonnen Zuladung.
Eigentlich ist nun nichts überschritten worden, aber ein Kollege meinte, wenn du eine zulässige Zuglast von 2 Tonnen auf deinem Fahrzeug hast, darfst du keinen Anhänger ziehen, der 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat, auch wenn du nur eine Halbe Tonne brauchst. bzw. mit dem Gesamtgewicht unter den 2 Tonnen bleibst, die du ziehen darfst.

In dem Fall dürften wir unseren 3,5 Tonnen Anhänger auch nicht mehr an „jeden“ Verleihen, daher ist es sehr wichtig für uns das zu wissen.
Ich habe mal im Netz herumgesucht, aber nichts Aussagekräftiges gefunden. Da geht es mehr darum, wie viel man ziehen darf, wenn er ungebremst und gebremst ist usw.

Ich hoffe, ich konnte die Frage klar genug formulieren.

Vielen Dank

In der Zulassungsbescheinigung ist es unter Q1, Q2 angegeben: technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg und technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg. Unter Nr. 22 können aber auch z.B. technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination bestimmt werden.
MfG

Ich würde diese Frage, so wie Du sie hier gestellt hast, der nächsten Polizeidirektion schriftlich stellen.
Die müssen Dir ja dann schriftlich antworten und damit hast Du ein Papier in der Hand, das du verwenden kannst - entweder als Richtschnur für Eure Firma oder auch gegenüber einer Polizekontrolle in die euer beladener Anhänger geraten ist.

Ich interpretiere

so; Wenn 3,5 to Gesamtgewicht möglich sind, darf das Zugfahrzeug den Hänger nicht hinterher ziehen, wenn es nur 2 to zulässige Anhängelast in den Papieren stehen hat. Selbst wenn der Anhänger leer wäre und nur ein paar Hundert kg wiegen würde.
Daher auch meine ständigen Befürchtungen irgendwann mal ordentlich zur Kasse gebeten zu werden.

Verschiedene Quellen sagen dasselbe wie Wikipedia:

„Die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, die ein Kraftfahrzeug (PKW, LKW, Zugmaschine etc.) mittels eines (oder selten mehrerer) Anhänger hinter sich her ziehen darf. Maßgebend ist dabei nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers, sondern die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs und die tatsächliche Masse (Achslast) des gezogenen Anhängers.“

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Hallo
Die allgemeine Verwirrung beruht wohl darauf, dass die Gewichteberechnung für den nötigen Führerschein und die technischen anforderungen an das Fahrzeug-zug voneinander abweichen.
Für den Führerschen ist das nominale Gewicht ausschlaggebend.
Also die zulässigen Gesamtgewichte. für die technische "uberladung , die tatsächlichen Gewichte.

@takima
Mit der Verladung von Waren für Kunden seid ihr " Verlader"
Das geht in die richtung Ladungssicherung. Sowas kann ganz böse enden. Ihr solltet euch dringend mal erkundigen.

Beste Grüße
Uwe

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Hi Takima,

die von dir angehakte Lösung ist so nicht richtig, es sei denn, es geht um die Beurteilung des Gespanns hinsichtlich des Führerscheins des Autofahrers - lasst ihr euch den auch zeigen?

Bei der Beurteilung der erlaubten Anhängelast für das Auto ist das tatsächliche Gewicht des Anhängers incl. Beladung ausschlaggebend. Wiegt ihr den Anhänger incl. Zuladung ?!

Wenn der Fahrer einen Anhängerführerschein (oder den alten 3er bzw. neuen B1E) hat und der SUV gebremst 2t ziehen darf, der gebremste Anhänger zwar 3,5t erlaubtes Gesamtgewicht hat, aber incl. Zuladung nicht mehr als 2t wiegt, ist das in Ordnung.

Wenn der Anhänger incl. Zuladung dann aber mehr als 2t wiegt, ist die Anhängelast überschritten.

Wenn der Fahrer keinen Anhängerführerschein hat, ist tatsächlich nicht die erlaubte Anhängelast der begrenzende Faktor sondern die maximal erlaubte Gesamtmasse des Gespanns und die Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger.

Gruß h

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