Anhalten an Zapfsäule

Mal ne Frage:
Meine Schwester hilet an einer Autobahntankstelle zum tanken. Da ihr 7 jähriger unbedingt ein Micky Maus Heft aussuchen wollte und damit nicht warten konnte bis sie fertig getankt hat, hat sie ihm erlaubt ganz vorne vor allen Zapfsäulen die Streifen zu queren um schon mal in den Verkaufsraum zu gehen. Als er loslief war kein anderes Auto an einer Zapfsäule, so dass meine Schwester annahm, dass er sicher sei, wenn er vor den Säulen langläuft, denn wenn noch einer käme, würde der ja an der Zapfsäule halten. Blöderweise wollte nun aber justament in diesem Moment ein Fahzeug ohne anhalten durchfahren. Gottseidank ist nur der Fuss etwas unter ein Rad gekommen und der Fuss ist nur etwas heftig abgeschürft und durch die heissen Reifen verbrannt. JETZT meine Frage. Der gegnerische Fahrer hat nun Verletzung der Aufsichtspflicht ins Feld geführt. Das hätte natürlich heftige Konsequenzen. Kenn sich jemand damit aus? Einen 7jährigen muss man ja nicht mehr Dauerbeaufsichtigen, der Gedanke vor allen Säulen rüberzulaufen aus Sicherheitsgründen ist ja zunächst nicht verkehrt und darf man an der Tankstelle durchfahren? Dafür gibt es doch die vorbeiführenden Spuren?
Würde mich über Euer Wissen in dem Bereich freuen.

Hallo,
eigentlich gilt immer der § 1 der Straßenverkehrsordnung. Der Autofahrer darf durchfahren aber er muss Rücksicht nehmen.

Das ist ne Sache für einen guten Anwalt.

VG Tizia

Grundsätzlich: Ich bin kein Anwalt. Anwälte dürfen keine unentgeltliche Rechtsauskunft erteilen.

  • 7 Jährige: keine 100% Aufsichtspflicht. Ihre Annahme ist richtig. (Aufgrund der Beschreibung und des Alters muss ich hier eine 100% geistige Verkehrsabwesenheit annehmen durch das Alter, das Kind freute sich auf das Heftli und konzentrierte sich nur auf das Ziel).
  • Automobilisten haben ein höheres Betriebsrisiko als Fussgänger.

  • Wie schnell für das Auto durch die Zapfsäulen?
  • Hat er einen Sicherheitshalt gemacht, ist dies aufgrund der Örtlichkeit notwendig?
  • Besteht eine Alternative Durchfahrt?
  • Gibt es Zeugen?

Obwohl die Situation für den Autofahrer nicht komfortabel ist, empfehle ich einen Anwalt. Der schaut auch für den geordneten Ablauf. Einmal gemachte Aussagen können oft nicht mehr rückgangig gemacht werden.
Hier könnte man durch das Einschalten eines Anwaltes „sparen“. (-> Fragen vorher überlegen, Zeit = Geld!

Das Problem des vernachlässigens der Fürsorge-und Aufsichtspflicht ist nicht ganz von der Hand zu weisen.
Aber, ich denke in einem Gerichtsprozess (falls es zu einem solchen kommt) wird die Schuldfrage sehr gering sein.
Ich hoffe Sie haben die Polizei zur Unfallaufnahme geholt. Hier besteht (da ja Personenschaden eingetreten ist) ihrerseits die Möglichkeit einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung zu stellen. Ich hoffe sie haben Daten des Unfallgegners.
Sollte keine Unfallaufnahme erfolgt sein, sind sie gut Beraten, eine solche im Nachhinein zu machen. Ich hoffe es war nicht zu lange her. Wichtig sind hierbei Zeugen.
M.f.G. Cruiserpeter

Mal ne Frage:
Meine Schwester hilet an einer Autobahntankstelle zum tanken.
Da ihr 7 jähriger unbedingt ein Micky Maus Heft aussuchen
wollte und damit nicht warten konnte bis sie fertig getankt
hat, hat sie ihm erlaubt ganz vorne vor allen Zapfsäulen die
Streifen zu queren um schon mal in den Verkaufsraum zu gehen.
Als er loslief war kein anderes Auto an einer Zapfsäule, so
dass meine Schwester annahm, dass er sicher sei, wenn er vor
den Säulen langläuft, denn wenn noch einer käme, würde der ja
an der Zapfsäule halten. Blöderweise wollte nun aber justament
in diesem Moment ein Fahzeug ohne anhalten durchfahren.
Gottseidank ist nur der Fuss etwas unter ein Rad gekommen und
der Fuss ist nur etwas heftig abgeschürft und durch die
heissen Reifen verbrannt. JETZT meine Frage. Der gegnerische
Fahrer hat nun Verletzung der Aufsichtspflicht ins Feld
geführt.