Anhalterecht Förster/Jaeger

In der WAZ ( hiesige Zeitung ) war am Wochenende ein Artikel ueber einen Bikeclub. In diesem Zusammenhang wurde noch mal
erwaehnt, dass Biken in NRW nur auf festen Wegen erlaubt ist ( womit ich kein Problem habe, die meisten Trails hier sind ausgewiesene Wanderwege ).
Jetzt sind die Leute hier in der Gegend etwas sensibilisiert, weil sich irgendwelche Deppen mir Schaufeleinsatz eine Downhillstrecke durch ein
Biotop gebaut haben, in der Zeitung wurden daraus " illegale Rennstrecken". Jetzt will die Polizei mit Reiterstaffeln im Wald patrouillieren, und ausserdem wollen auch die Jaeger patrouillieren.
Welches Recht hat eigentlich ein Jaeger, mich irgendwie festzuhalten ? Der uebt doch keine Staatsgewalt aus, und einen Jedermannparagraphen haben wir in NRW nicht ?
Wie sieht das bei Forstbeamten aus ? Duerfen die einen gewaltsam am Weiterfahren hindern oder Personalien aufnehmen? Was meint ihr ?

Welches Recht hat eigentlich ein Jaeger, mich irgendwie
festzuhalten ? Der uebt doch keine Staatsgewalt aus, und einen
Jedermannparagraphen haben wir in NRW nicht ?
Wie sieht das bei Forstbeamten aus ? Duerfen die einen
gewaltsam am Weiterfahren hindern oder Personalien aufnehmen?
Was meint ihr ?

Förster üben im Staatswald schon eine Art Staatsgewalt aus,
dürfen einen anhalten, die Personalien verlangen und einfordern,
dass die Schutzbestimmungen für den Wald eingehalten werden (es
gibt ja im Wald keine Polizeistreifen).
Frag mal bei einem x-beliebigen Forstamt an, die kennen ihre
Rechte sehr genau!
Gruß
R.B.

Nach § 25 Abs. 2 Bundesjagdgesetz haben Berufsjäger „in Angelegenheiten des Jagdschutzes die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten“. Was „Jagdschutz“ ist, steht in § 23 Bundesjagdgesetz: Außer Abwehr von Seuchen, Verhindern von Wilderei auch „Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften“.

Django

Hallo Andreas,

im Wald hat der zuständige Revierförster in seinem eingenen Revier auch das Polizeirecht.

Jäger können, wenn Sie durch den zuständigen Revierleiter oder Forstamtsleiter bevollmächtigt sind, ebenfalls diese Rechte ausüben. Hierzu auch das Posting von Django unter besonderem Hinweis auf seinn letztes Zitat.

Polizisten, und somit auch Förster und unter genannten Umständen auch Jäger, haben das Recht Dich anzuhalten, Deine Personalien festzustellen und eventuelle Bußgelder einzutreiben.

Solltest Du Dich widersetzen, können Sie Dich auch in Gewahrsam nehmen.

Der Forst hat in den meisten Bundesländern per Waldgesetzen ebenfalls das Recht Gegenstände, die zur Ausübung einer Ordnungswidrigkeit verwendet wurden einzuziehen - falls bei der Ausübung z.B. ökologische Schäden hervorgerufen wurden oder eine nicht gemeldetes Rennen durchgeführt wurde.

Das heißt kurz gesagt im Ernstfall, wenn es ganz hert kommt, kann ein sauteures Mountainbike auch eingezogen werden.

cu DIMB team

p.s. die DIMB verfügt über eine Rechtsabteilung und eine Sammlung der Betretungsrechte in den Bundesländern - falls weitere Fragen vorhanden sind, beantworten wir diese gern