Anhang zur Sammelrechnung Lieferdatum

jemand, der erst nach einem halben Jahr eine Sammelrechnung über die in den letzten Monaten von einem Lieferanten bezogene Ware erhält, hat u.U. ein Problem: das Lieferdatum ist nicht korrekt, denn da steht nur der Tag der Rechnungsausstellung als Lieferdatum.

Nun wird also zeitnah dazu ein "Anhang/ Lieferschein zu Rechnung Nr. 0815 vom 3. Juni erstellt und an die Rechnung geheftet, z.b.:

Lieferdatum: 1x Computer xxx März 2010, 2x Festplatte xxx April 2010, 3x DVD-LW Mai 2010, 1x Kassenbuchung Versandkosten Juni 2010(diese muß ja wohl nicht auch noch aufgegliedert werden?)
darunter dann Stempel + Unterschrift der Firma XXX

Wäre das jetzt so korrekt? Alle anderen Anforderungen für den Vorsteuerabzug erfüllte die Rechnung ja bereits und eine Rechnung kann ja auch aus mehreren Teilen bestehen.

Muß der Anhang/ Lieferschein evtl. irgendwelchen weiteren Anforderungen genügen, z.B. Briefbogen der Firma, fortlaufende Nummer etc. oder reicht das formlos auf weißen Papier mit den obigen Angaben?

Viele Grüße
Sparer

Hallo!

Evtl. ist das Datum korrekt, maßgebend ist, wann die Leistung erbracht wurde. Die Leistung ist in dem Zeitpunkt erbracht, wenn die gesamte Lieferung vollzogen ist.

Es ist also maßgebend, ob es sich um einen Einzelauftrag handelte, welcher sich nur etwas hinzog oder viele kleine Einzelaufträge, die jetzt nur auf einer Rechnung zusammengefasst werden.

Nur einen Lieferschein zu schreiben heilt die Sache nicht. Eine Rechnung darf zwar aus mehreren Dokumenten bestehen, auf der Rechnung muss dann aber darauf Bezug genommen werden, das heißt es müsste draufstehen: „Leistungszeitpunkt = Zeitpunkt der Einzellieferungen lt. Lieferscheinen“ oder so ähnlich.

Wenn es sich nicht gerade um Beträge von tausenden Euro handelt würde ich erwägen die Sache einfach abzuhaken.

Gruß

Jörg

Hallo Jörg,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Einen Einzelauftrag mit vielen kleinen, verzögerten Teillieferungen ist vermutlich recht schwer glaubhaft zu machen, da das Geschäftskonzept überwiegend auf Einzelbestellungen auf Kundenwunsch basiert, sprich man in der Regel keinen Lagerbestand (außer evtl. Rückläufer) hat. Natürlich wäre das sonst die einfachste Lösung. Evtl. für den letzten Posten Kassenbuchung Versandkosten könnte das jedoch passen, die sind mit dem Ausstellen der Rechnung abgeschlossen.
Also muß noch ein Satz auf die Rechnung: „Leistungszeitpunkt = Zeitpunkt der Einzellieferungen lt. Lieferschein“. Der Verkäufer könnte ja so einen Stempel anfertigen und unterschreiben. Sonst muß ein Lieferschein also keinerlei formale Anforderungen genügen?
Der Verkäufer meinte auch: er mache das schon seit vielen Jahren so, das hätte bisher noch nie jemanden interessiert. Leider sind es größere Beträge, da relativ viel Umsatz und wenig Gewinn gemacht wird, also ein Fehler bei der Vorsteuer wäre verheerend.
Das Problem würde z.B. dann auftauchen, wenn der Prüfer fragt: wo haben Sie denn den Computer verkauft, den Sie Juni 2010 eingekauft haben? Äääähmm…naja, den habe ich doch schon Dezember 2009 verkauft.
Soso, dann ist aber das Lieferdatum falsch - also kein Vorsteuerabzug!
Obwohl ich in diversen Steuer-Ratgebern oft den Satz lese: „ob auch ein falsches Lieferdatum den Vorsteuerabzug gefährdet, ist noch nicht abschließend geklärt“
Ein Prüfer des Finanzamtes drauf angesprochen sagte: solange alles nachvollziehbar ist, gäbe es bei ihm keine Probleme - er könne jedoch nicht garantieren, daß dies seine Kollegen auch so sehen.

wie handhabt man das, wenn jemand auf seiner eigenen Verkaufsrechnung ein falsches Lieferdatum stehen hat? Beispiel: im Mai verkauft, aber erst Juli eingekauft? Einfach durchstreichen und richtiges Datum draufschreiben (handschriftlich)? Es ist übrigens eine kleine Einmannfirma ohne Warenwirtschaftssystem, sonst würde das ja gleich auffallen).
Hier wäre ja der Vorsteuerabzug uninteressant (zumindest für den Verkäufer), aber es wird natürlich komplizierter, den Nachweis zu führen, daß bzw. wann man alle eingekaufte Ware verkauft hat.

(Wie so was zustandekommt? Ganz einfach: Kunde bezahlt per Vorkasse, Verkäufer druckt bei Zahlungseingang Rechnung mit Liefertermin Mai aus, legt sie in die Ablage für den Versand. Doch die Ware ist alle, soll aber noch bis Ende Mai kommen. Kommt aber nicht, kommt erst im Juli. Versandmitarbeiter nimmt dann Rechnung und schickt die Ware weg.
Den Versand übernimmt übrigens gleich der Lieferant, zu dem bei Zahlungseingang die Rechnung geschickt wird. Natürlich könnte der jedesmal eine neue bzw. geänderte Rechnung anfordern, das unterbleibt aber aus Zeitgründen und erfolgt nur dann, wenn der Kunde dies bemängelt.)