Anhebung der Pfändungsfreigrenzen 2002 oder nicht?

Angeblich wird ab 2002 die Pfändugsfreigrenze auf ca. DM 1900 angepasst.
Ist das schon amtlich und gilt diese Regel schon ab 01.01.?
Wo kann Informationen dazu finden?

Hi Axel,

der Bundestag hat die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen um sage und schreibe fast 50% (!) bereits auf dem Plan. Das formelle Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Je nach dem wird es zum 01.01.02 oder 01.02.02 in Kraft treten. Für die Betroffenen ist das so was wie eine Sensation.

Gruß,
Francesco

ich … gleich!
Moien!

Ist das jetzt ein schlechter Witz oder kann man davon ausgehen, daß dies tatsächlich soweit kommt???

entsetzte Grüße

Bernd

Hi,

da die Schnittlauchpartei weitermacht, wirds wohl so kommen.
Viele Grüße an die Gäubiger!

Gruß,
Micha

Hi!

Eben…Bei Einzelpersonen liegen die doch jetzt schon soweit ich weiß bei 1400, das wären 2100 bei 50% Erhöhung…davon leben ganze Familien wo der Mann für arbeiten muß!!!

Dat wäre in meinen Augen schlichtweg assozial!

Bernd

Hallo Bernd,

ich glaube, deine Behauptung geht doch erheblich an der Realität vorbei.

Ich nehme mal Dein Beispiel von 2100,-- DM netto.

Das entspräche einem Brutto-Gehalt von 2644,84 DM. Ich habe hier 13,9% für Krankenversicherung vorausgesetzt und angenommen, daß der Einzahler auch Kirchensteuer bezahlt.

Jetzt frage ich Dich, wer für 2644,84 DM als Familienvater oder Familienmutter arbeiten geht und dabei keine anderen Leistungen in Anspruch nimmt.

Eine Anmerkung von meiner Seite.

Ist es nicht generell besser, jemandem seine Schulden komplett seitens des Staates zu erlassen, anstatt diesen sein ganzes Leben darben zu lassen. Volkswirtschaftlich gesehen fallen die meisten Schuldner, die Sozialleistungen beziehen aus dem Bund der Steuerzahler heraus. Bei Erlaß würde der Schuldner wenigstens was für die Volkswirtschaft tun.

Dieses wird übrigens in vielen Ländern praktiziert und bringt wesentlich mehr, als den Schuldner sein Leben lang zu ruinieren.

Gruß Mucke

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien!

Der Anfang lohnt nu keine diskussion ;o))

Eine Anmerkung von meiner Seite.

Ist es nicht generell besser, jemandem seine Schulden komplett
seitens des Staates zu erlassen, anstatt diesen sein ganzes
Leben darben zu lassen. Volkswirtschaftlich gesehen fallen die
meisten Schuldner, die Sozialleistungen beziehen aus dem Bund
der Steuerzahler heraus. Bei Erlaß würde der Schuldner
wenigstens was für die Volkswirtschaft tun.

Dafür gibt es ja die private Insolvenz und die hat sicher ihre Vorteile! Aber sollte die Grenze soweit hochgehoben werden ist das fast ein Freibrief Schulden zu amchen - genug Geld beiseite zu schaffen - und nach 7 Jahren (solang dauert imho die private Insolvenz) wieder Klaase zu leben mit dem Geld anderer…

Bernd

Moien!

Der Anfang lohnt nu keine diskussion ;o))

Eine Anmerkung von meiner Seite.

Ist es nicht generell besser, jemandem seine Schulden komplett
seitens des Staates zu erlassen, anstatt diesen sein ganzes
Leben darben zu lassen. Volkswirtschaftlich gesehen fallen die
meisten Schuldner, die Sozialleistungen beziehen aus dem Bund
der Steuerzahler heraus. Bei Erlaß würde der Schuldner
wenigstens was für die Volkswirtschaft tun.

Dafür gibt es ja die private Insolvenz und die hat sicher ihre
Vorteile! Aber sollte die Grenze soweit hochgehoben werden ist
das fast ein Freibrief Schulden zu amchen - genug Geld
beiseite zu schaffen - und nach 7 Jahren (solang dauert imho
die private Insolvenz) wieder Klaase zu leben mit dem Geld
anderer…

Die dauert neuerdings nur noch 6 Jahre.

Bernd

Hallo Bernd,

ich nehme mal die 1400,–, die es in den meisten Fällen noch nicht einmal gibt, meistens zwischen 1250 und 1350 DM. Jetzt rechne mal die Lebenshaltungskosten. Wer geht dann für dieses Geld arbeiten? Nicht viele.

Wenn man den Weg des Insolvenzrechts geht, zahlt man an die Gläubiger zurück. Egal ob die Grenze 1400 oder 2100 beträgt.
Man muß dies dann auch die oben erwähnten 6 Jahre durchhalten. Entzieht man sich dessen, indem man sich auf die faule Haut legt, wird das Schuldenbereinigungsverfahren sofort nichtig und man muß alles zurückzahlen.

Derjenige, der dann aber zum Sozialamt geht, zahlt weder an die Gläubiger und die Volkswirtschaft leidet auch darunter.

In Kanada zum Beispiel kannst Du die Finger heben, du bekommst dann Deine Schulden erlassen, darfst allerdings 7 Jahre lang keine Schulden mehr machen. Machst Du das trotzdem, mußt Du alle Schulden zurückbezahlen. Benimmst Du dich aber während dieser Zeit, bezahlst Du Steuern, bist motiviert zu arbeiten und schadest der Volkswirtschaft nicht.

Im übrigen gehe ich davon aus, daß viele ungewollt in einen Schuldenkreislauf gekommen sind.

Gruß Mucke

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Hi Bernd,

die absolute Pfändungsfreigrenze für eine Einzelperson ohne Unterhaltsverpflichtungen liegt bei 1.219,99 DM. Soviel darfst du monatlich verdienen, ohne dass ein Gläubiger dir von deinem Einkommen einen Betrag pfänden lassen kann.
Diese unterste Grenze soll auf DM 1.800,- angehoben werden.

Gruß,
Francesco

Erhöhung beschlossen !

Hi Axel,

der Bundestag hat die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen um
sage und schreibe fast 50% (!) bereits auf dem Plan. Das
formelle Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht
abgeschlossen.

Ist bereits abgeschlossen !!! Bundestag hat zugestimmt. Soweit mir bekannt ist, am 15.11.01. Damit wird am 1.1.02 die Erhöhung der Freigrenzen auf DM 1819,99 (930,55 Euro) stattfinden.

Je nach dem wird es zum 01.01.02 oder 01.02.02

in Kraft treten. Für die Betroffenen ist das so was wie eine
Sensation.

Gruß,
Francesco

Gruß Harry

Was ist die Pfändungsfreigrenze?
Hallöchen,
anscheinend habe ich da mal wieder was nicht mitbekommen. Was ist die Pfändungsfreigrenze?

Danke

Sina

Hallo, Sina.

Was ist die Pfändungsfreigrenze?

Das ist der Teil des Arbeitsentgeltes und sonstigen Arbeitseinkommens, der nicht gepfändet werden darf, also das, was dem Arbeitnehmer von seinem Einkommen unbedingt verbleiben muß.

Gruß kw

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Hallo.

das fast ein Freibrief Schulden zu amchen - genug Geld
beiseite zu schaffen - und nach 7 Jahren (solang dauert imho
die private Insolvenz) wieder Klaase zu leben mit dem Geld
anderer…

Vorausgesetzt, der Schuldner hat die kriminelle Energie für das Beiseiteschaffen. Die private Insolvenz beinhaltet nämlich das Offenlegen der Vermögensverhältnisse (Pfötchen hoch). Ich will nicht behaupten, daß es das nicht gibt, aber das als Regelfall anzunehmen, bin ich auch nicht bereit.

Gruß kw

Hallo!

Das entspräche einem Brutto-Gehalt von 2644,84 DM. Ich habe
hier 13,9% für Krankenversicherung vorausgesetzt und
angenommen, daß der Einzahler auch Kirchensteuer bezahlt.

Jetzt frage ich Dich, wer für 2644,84 DM als Familienvater
oder Familienmutter arbeiten geht und dabei keine anderen
Leistungen in Anspruch nimmt.

Du wirst es vielleicht nicht glauben, aber auch solche Leute gibt es! Das sind Menschen die lieber arbeiten als sich etwas schenken zu lassen. (Leider werden diese Leute von Tag zu Tag weniger - das Anspruchsdenken nimmt immer mehr zu.)

Ist es nicht generell besser, jemandem seine Schulden komplett
seitens des Staates zu erlassen, anstatt diesen sein ganzes
Leben darben zu lassen. Volkswirtschaftlich gesehen fallen die
meisten Schuldner, die Sozialleistungen beziehen aus dem Bund
der Steuerzahler heraus. Bei Erlaß würde der Schuldner
wenigstens was für die Volkswirtschaft tun.

Nette Idee - aber wie soll der Staat denn einem Schuldner seine Schulden bei einem Handwerker, einem Arzt, einem Möbelhändler oder einem Versandhaus erlassen? Oder soll der Staat für alle Schulden seiner Einwohner zahlen???
Weißt Du, wieviele Handwerker jedes Jahr ihren Betrieb schließen müssen weil sie von faulen Kunden auf ihren Rechnungen sitzengelassen werden? Und das willst Du noch fördern???
Und wenn der Schuldner dann „restschuldbefreit“ ist, meinst Du dann er sei für den Rest seines Lebens geläutert? Ich denke eher er sagt sich: „das war ja einfach!“ und macht ärger weiter als zuvor… Ist das etwa ein Gewinn für die Volkswirtzschaft?

Dieses wird übrigens in vielen Ländern praktiziert und bringt
wesentlich mehr, als den Schuldner sein Leben lang zu
ruinieren.

Immerhin ruinieren im Allgemeinen nicht die Gläubiger die Schulder sondern die Schuldner die Gläubiger…
(Und niemand wird zum Schuldenmachen gedrängt - das ist schon immer noch die Entscheidung des Einzelnen!)

Schönen Gruß,
Robert

Hi, Harry!

Ist bereits abgeschlossen !!! Bundestag hat zugestimmt. Soweit
mir bekannt ist, am 15.11.01. Damit wird am 1.1.02 die
Erhöhung der Freigrenzen auf DM 1819,99 (930,55 Euro)
stattfinden.

Wo steht das? Hast Du eventuell ´ne URL dazu? Ich meine, irgendwo muß ja sowas auch veröffentlicht werden. Normalerweise im Bundesgesetzblatt mit genauen Inhalten, soweit ich weiß.

Meist steht sowas doch auch irgendwo im Web. Wenn Du also wüßtest, wo ich das ganz genau und detailliert finden könnte, dann wäre ich Dir sehr dankbar.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

PS: Findst Du Deine Mail-Addy nich ein bisserl gefährlich *ggg* ?

Hi, Harry!

Wo steht das? Hast Du eventuell ´ne URL dazu? Ich meine,
irgendwo muß ja sowas auch veröffentlicht werden.
Normalerweise im Bundesgesetzblatt mit genauen Inhalten,
soweit ich weiß.

sieh mal unter http://www.bmj.bund.de/frames/ger/themen/wirtschaft_…

Meist steht sowas doch auch irgendwo im Web. Wenn Du also
wüßtest, wo ich das ganz genau und detailliert finden könnte,
dann wäre ich Dir sehr dankbar.

Die pfändungstabelle gibt es auch unter:

http://alptraum-immobilie.de/pfaendung.html

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

PS: Findst Du Deine Mail-Addy nich ein bisserl gefährlich
*ggg* ?

jaja, ich weiß, werde wohl kaum chancen haben in die usa einreisen zu dürfen.

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Nochmal Hi!

sieh mal unter
http://www.bmj.bund.de/frames/ger/themen/wirtschaft_…

Klasse, so hab ich mir das vorgestellt :smile:

Die pfändungstabelle gibt es auch unter:

http://alptraum-immobilie.de/pfaendung.html

Noch besser! Hab ich mir doch gleich die Tabelle gesichert :smile:
Kann manchmal ganz hilfreich sein.

PS: Findst Du Deine Mail-Addy nich ein bisserl gefährlich
*ggg* ?

jaja, ich weiß, werde wohl kaum chancen haben in die usa
einreisen zu dürfen.

Das denke ich mal auch. Oder soll Deine Mail-Addy Dich etwa genau beschreiben ? *g*

Auf jeden Fall Danke für die Links.

Greetings and

So long.

Der Dicke MD.

Hi Axel,

der Bundestag hat die Anhebung der Pfändungsfreigrenzen um
sage und schreibe fast 50% (!) bereits auf dem Plan. Das
formelle Gesetzgebungsverfahren ist aber noch nicht
abgeschlossen.

Ist bereits abgeschlossen !!! Bundestag hat zugestimmt. Soweit
mir bekannt ist, am 15.11.01. Damit wird am 1.1.02 die
Erhöhung der Freigrenzen auf DM 1819,99 (930,55 Euro)
stattfinden.

Der Bundesrat muß am Freitag leider auch noch zustimmen. Aber es sieht sehr sehr gut aus.

Gruß Mucke

Je nach dem wird es zum 01.01.02 oder 01.02.02

in Kraft treten. Für die Betroffenen ist das so was wie eine
Sensation.

Gruß,
Francesco

Gruß Harry