Anhörung Arbeitsamt wg. zu Unrecht bez. ALG

Hallo zusammen,

ich habe heute einen Brief vom Arbeitsamt bekommen, dass ich nicht rechtzeitig meiner Meldepflicht nachkam.

Sachverhalt: Heirat am 2. Dez., Änderung der Lohnsteuerklasse 12. Dezember, Anzeige ggü. Arbeitsamt 6. Januar… Jetzt nach fast 6 Monaten bekomme ich einen Brief mit der Bitte um Anhörung wg. zuviel an ALG von 268,77.

hm… ich will die 268,77 euro ja zurückzahlen, nur wie formulier ich das am Ungeschicktesten… Mittlerweile stehe ich seit 1.5. in Lohn und Brot

Wer hilft mir?

Gruss

Tim

Hallo,

ich geh mal davon aus, dass du nun da du Arbeit hast, nicht mehr arbeitslos gemeldet bist.

Also schreib denen doch einfach nen Brief a la:

Sehr geehrte Bla bla bla,

gem. Ihrem Schreiben habe ich durch eine verspätete Anzeige meiner Heirat und Änderung der Lohnsteuerklasse ALG in höhwe von EUR 268,77 zuviel bezogen.

Bitte teilen Sie mir ein Konto mit, auf das ich den zuviel erhaltenen Betrag überweisen kann.

MfG Tim

oder so was ähnliches.

Gruß ivo

Hi Tim,
zunächst noch eine Frage?
Welche Lohnsteuerklasse hast Du nach deiner Heirat angenommen?
Vermutlich die Klasse V, denn anders ergäbe sich keine Rückforderung. Richtig ist, dass Du eine Mitteilungspflicht (hier Änderung Deiner persönlichen Verhältnisse) versäumt hast. Der bisherige Bescheid muß aufgehoben werden, allerdings nicht ohne Dich anzuhören. Im Grund brauchts Du auch garnichts zu tun, denn nach dem Fristablauf wird sowieso entschieden, dass Du rückzahlungspflichtig bist. Du brauchst noch nichts zu überweisen; warte den Bescheid ab, in dem auch steht, wohin Du überweisen sollst. Achte auch auf einen geänderten Bescheid über Dein Alg insgesamt für das Jahr 2002. Er ist für Deine Steuererklärung 2002 notwendig.
mfg
erle

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