Anhörung bei Kündigung

Hallo,
wenn eine Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wird,
ist es dann vorgeschrieben das der AN vom BR angehört werden
muss oder soll?
Vielen Dank schon mal an euch…

Soll
Hallo,

in § 102 BetrVG steht, dass der BR den betroffenen AN anhören soll.
Wenn der BR es nicht tut, wird dadurch aber nicht die Kündigung unwirksam.

Grüße
EK

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Hallo,

in § 102 BetrVG steht, dass der BR den betroffenen AN anhören
soll.
Wenn der BR es nicht tut, wird dadurch aber nicht die
Kündigung unwirksam.

Grüße
EK

Das heißt der BR muss vom AG über die Kündigung infomiert werden,
der AG hat aber kein Recht angehört zu werden? Habe ich das so richtig verstanden?

Gruss
Uschi

Anhörungsrecht
Hallo Uschi,

der AG „muss“ den AN vor arbeitsrechtlichen Schritten hören, der BR „soll“ den AN auch hören. Rechte ggü. dem BR hat der AN nicht.

Grüße
EK