Hallo an alle hier
Aufgrund einer verzwickten Lage bei einer gesetzlichen Betreuung ist eine Frage von mir, ob eine Anhörung vor einem Betreuungsgericht immer bedeutet, dass der Betreuer sich aus irgendeinem Grund rechtfertigen muss, also gegen ihn Vorwürfe vorliegen? Oder kann es auch aus anderen Gründen zu einer solchen Anhörung kommen? Das auch der Betreute sich rechtfertigen muss.
Vielen Dank.