Hallo,
welchen Vorteil hat es die Ordnungswidrigkeit zuzugeben??
Ich habe gehört, dass es nicht das Urteil (Bußgeld) mildert.
Also am Besten ist, wenn man da einfach keine Angabe zur Sache macht?
Viele Dank für alle Antworten
Hallo,
welchen Vorteil hat es die Ordnungswidrigkeit zuzugeben??
Ich habe gehört, dass es nicht das Urteil (Bußgeld) mildert.
Also am Besten ist, wenn man da einfach keine Angabe zur Sache macht?
Viele Dank für alle Antworten
Hallo,
welchen Vorteil hat es die Ordnungswidrigkeit zuzugeben??
Ich habe gehört, dass es nicht das Urteil (Bußgeld) mildert.
Also am Besten ist, wenn man da einfach keine Angabe zur Sache
macht?
ja, so würde ich es definieren. Das Zugeben einer OWI stellt eine bewußte Verletzung einer Regel dar und damit das bewußte Abfinden mit den daraus resultierenden Konsequenzen. Bedingter Vorsatz oder gar vorsätzliches Handeln könnte u.U. daraus abgeleitet werden. Inwieweit das auch bei OWI greift kann ich nicht beurteilen.
redhair
Hallo,
das stimmt so nicht, Du wirfst da etwas durcheinander.
Es ist richtig, das man höher bestraft werden kann, wenn man sagt, dass man absichtlich (=vorsätzlich) zu schnell gefahren ist. Wenn man also von der Polizei angehalten wird, sollte man ausser den Personalien gar nichts sagen. Wer sich gern rechtfertigt und meint, dann in besserem Licht zu stehen, steht dann vielleicht noch schlechter da.
Es ist aber falsch, dass man mit dem Zugeben des Verstosses gleichzeitig einen Vorsatz eingesteht. Wenn man auf dem Formular ankreuzt „ich gebe zu“ (oder direkt bezahlt) ist die Sache erledigt und es gibt auch keine erhöhte Strafe. (Das weiss ich aus eigener mehrfacher Erfahrung…)
Solange das Amt keine anderen Indizien oder gar ein Geständnis hat, geht es zugunsten des Beschuldigten immer von einer (preiswerteren) fahrlässigen Begehung aus.
Auf die ursprüngliche Frage: Wenn man wirklich zu schnell gefahren ist, sollte man das zugeben und zahlen. Ein Widerspruch ohne stichhaltigen Grund bringt insofern nichts, da er wahrscheinlich zurückgewiesen wird. Dann kommt ein Bussgeldbescheid und der kostet Gebühren. Dagegen hat man wiederum Beschwerderechte, dann geht das vor einen Richter und wird so richtig teuer. Das sollte man nur machen, wenn man im Recht ist und der Anwalt das auch so sieht.
Gruss Hans-Jürgen
***