Hallo,ich brauche dringend Hilfe…
Heute Morgen ist ein Brief angekommen,indem stand:
Anhörung § 24 Zehntes Sozialgesetzbuch,
…Im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs nach § 52 SGB II habe ich Meldung darüber erhalten,dass Sie im Jahr 2009 Kapitalerträge in Höhe von 235 Euro hatten.
…Sie sind verpflichtet,Einkünfte und Vermögen etc. bekannt zu geben.
So,2009 war ich fast das ganze Jahr über in der Klinik und war nicht arbeitstätig.Arbeitslosengeld II habe ich auch nicht empfangen.
Ich habe lediglich über Kindergeld und diese Sparbücher vefügt,auf deren kleine Beträge von meinen Eltern aus eingingen,dies müsste die ARGE aber wissen,denn ich habe meine Sparbücher dort des öfteren eingereicht.Der erste Antrag auf ALG II wurde auf Grund Vermögens abgelehnt.Daraufhin habe ich mit Rücksprache des Jobcenters mein Vermögen für eine Erstausstattung genutzt.Somit lag/liege ich bis heute und im kompletten ALG II Bezug unter dem unter der Grenze.
Ich werde jetzt die kompletten Kontoauszüge vom Jahr 2009 und meine Sparbücher einreichen.
Meine Frage nun…drohen mir jetzt rechtliche Konsequenzen?Muss ich was zurückzahlen,obwohl dies alles nicht mein „Verschulden“ war?Was kann ich jetzt tun?Ich bin mit meinem Latein am Ende…