Anhörung des Jobcenters!Kapitalerträge 2009

Hallo,ich brauche dringend Hilfe…

Heute Morgen ist ein Brief angekommen,indem stand:

Anhörung § 24 Zehntes Sozialgesetzbuch,

…Im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs nach § 52 SGB II habe ich Meldung darüber erhalten,dass Sie im Jahr 2009 Kapitalerträge in Höhe von 235 Euro hatten.
…Sie sind verpflichtet,Einkünfte und Vermögen etc. bekannt zu geben.

So,2009 war ich fast das ganze Jahr über in der Klinik und war nicht arbeitstätig.Arbeitslosengeld II habe ich auch nicht empfangen.
Ich habe lediglich über Kindergeld und diese Sparbücher vefügt,auf deren kleine Beträge von meinen Eltern aus eingingen,dies müsste die ARGE aber wissen,denn ich habe meine Sparbücher dort des öfteren eingereicht.Der erste Antrag auf ALG II wurde auf Grund Vermögens abgelehnt.Daraufhin habe ich mit Rücksprache des Jobcenters mein Vermögen für eine Erstausstattung genutzt.Somit lag/liege ich bis heute und im kompletten ALG II Bezug unter dem unter der Grenze.
Ich werde jetzt die kompletten Kontoauszüge vom Jahr 2009 und meine Sparbücher einreichen.
Meine Frage nun…drohen mir jetzt rechtliche Konsequenzen?Muss ich was zurückzahlen,obwohl dies alles nicht mein „Verschulden“ war?Was kann ich jetzt tun?Ich bin mit meinem Latein am Ende…

Hallo und keine Sorge,
da Sie ja nach Ihren Angaben alle Fakten immer vorzeitig der ARGE wahrheitsgemäß mitgeteilt haben, kann die ARGE Ihnen keinen Vorwurf machen. Im Notfall nehmen Sie sich einen Rechtsbeistand (z.B. vom VdK - kostet wenig).
Viel Glück… wünscht siebengebirgler

Hallo Ibuprofen1990,

also erstmal immer mit der Ruhe, das ist alles noch kein Grund um in Panik zu geraten. Wann genau wurden Ihnen die 235,- Euro denn gutgeschrieben? Bei Antragsstellung müssen Sie zwar alle Einkünfte angeben, jedoch steht jedem Erwachsenen ein Freibetrag zu. Alle relevanten Infos stehen dazu hier:

http://www.buzer.de/gesetz/2602/b7310.htm

Steht denn in dem Schreiben noch mehr? Eine Anhörung nach §24 SGB X ist zwar eine ernst zunehmende Sache, aber es wird aus Ihrer Frage nicht ganz ersichtlich was genau das Problem ist. Wird Ihnen denn mit Sanktionen gedroht?

Bitte keine Kontoauszüge oder Sparbücher vorlegen, wenn dies nicht ausdrücklich verlangt wurde. Und bitte keine Kopien davon beim JC hinterlegen. Das ist weder notwendig noch sind Sie dazu verpflichtet. Lediglich der letzte Kontostand muß in Kopie da gelassen werden.

Wenn Sie das Geld noch vor Antragsstellung erhalten haben, spielt es soweit ich weiß eh keine Rolle. Haben Sie Ihren Antrag noch in Kopie vorliegen? Was genau hatten Sie als Vermögen denn angegeben? Wissen kann die Arge nur was Sie bei Antragsstellung angegeben haben. Sie können nicht davon ausgehen, dass die Sachbearbeiter etwas wissen müßten weil…

Wie gesagt, kein Grund zu Panik! Sie haben genug Zeit auf diese Anhörung zu antworten. Bitte überstürzen Sie nichts.

Danke für die Beantwortung meiner Fragen.

Ich habe gestern Kopien meiner Sparbücher hinterlegt.
Die haben mir nicht mit einer Sanktion gedroht sondern nur geschrieben,das ich jegliche Nachweise einreichen müsste,weil Kapitalerträge im Jahr 2009 „gefunden“ worden seien.Dies war Ihnen anscheinend nicht bekannt.
Naja mir war klar,das da was gefunden worden ist.Ich hatte bis Mitte 2010 noch Vermögen,das ich jedoch vor dem Antrag mit Rücksprache des Jobcenters für eine Erstausstattung genutzt habe.Von daher war ich im ganzen Leistungsbezug „bedürftig“.
Allerdings liefen Zinsen und ein monatlicher kleiner Betrag auf einer meiner Sparbücher ein,da habe ich nicht direkt drauf hingewiesen.Ich habe meine Sparbücher ca. 2 Mal pro Monat dort eingereicht (Zinsen und Einnahmen waren im Sparbuch vermerkt!) und dachte mir das dies kein Problem darstellen würde.Dies wurde allerdings auch mit Antragsabgabe gekündigt.
Ich gehe morgen früh nochmal zum Jobcenter und bitte um ein persöhnliches Gespräch,da mich diese Dinge mittlerweile schlaflos machen.Ggf. würde ich auch einen Anwalt hinzuziehen.Nichts zu überstürtzen fällt mir schwer da ich Panik habe,was jetzt auf mich zu kommen könnte…Außerdem habe ich Angst das jetzt eine Sanktion droht und ich meine Wohnung nicht mehr halten kann…noch ein Grund für mich,schnell zu reagieren…
Meinen Antrag habe ich leider nicht mehr in Kopie vorliegen.Ich habe natürlich meine zwei Sparbücher angegeben und von beiden komplette Kopien gemacht und eingereicht-des öfteren.

Na das klingt doch noch alles soweit ganz gut. Solange die Ihnen keinen Vorsatz nachweisen können, müssen Sie sich keine Sorgen machen. Reichen Sie einfach den Einkommensnachweis nach und damit müßte die Sache eigentlich erledigt sein.

Bitte nehmen Sie zu den Terminen IMMER eine Begleitperson mit. Das ist Ihr gutes Recht + sie haben jemanden dabei der notfalls bestätigen kann was dabei besprochen wurde. (bitte denjenigen nicht als Zeugen ausgeben!) Ich mache das inzwischen bei jedem Termin so + das hat sich bewährt. Auch wenn die SB´s noch so freundlich rüber kommen, alles wird im Zweifelsfalle gegen Sie verwendet. Und machen Sie besser alles Schriftliche per Einschreiben / Einwurf. Und immer eine Kopie für Ihre Unterlagen behalten! Die JC sind bekannt dafür dass Unterlagen plötzlich verschwinden oder nie angekommen sind.

Viel Erfolg + FG

Vielen Dank @ Inertia_creeps!

Das hatte ich auch vor,morgen wird jemand dabei sein.
Fraglich ist nur,ob es wirklich gut ist morgen dahin zu gehen und es mündlich abzuklären.Habe jetzt von einigen gehört das man lieber alles schriftlich machen sollte.
Das alles gegen einen verwendet wird,ist mir klar…Oft habe ich auch einfach das Gefühl das die SB´s nach der Nadel im Heuhaufen suchen…Und das da Unterlagen spurlos verschwinden-das hab ich schon oft genug mitbekommen.
Wenn es hart auf hart kommt,ist morgen direkt nach dem Termin der Gang zum RA dran.
Ich hoffe es geht alles nochmal gut…

Hallo, bitte gehen Sie zu einem Anwalt. Der kostet Sie auch Nichts. Ihnen steht Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe zu. In Köln kann ich Ihnen Herrn Anwalt [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt] [Adresse auf Wunsch des Verfassers entfernt]. 11 empfehlen. Sonst in Ihrer Stadt einen suchen für Sozialrecht, wenn möglich oder den Anwaltsverein fragen, wen die empfhelen können. Ich würde nur mit Rücksprache mit dem Anwalt alle Sachen noch weiter denen offen legen und machen Sie Kopien von allem, was Sie denen gaben und geben und Gesprächsgedächtnisprotokolle von jedem Gespräch mit der Arge und Zeugen mitnehmen oder besser alles nur noch schriftlich über den neuen Anwalt. Es klint als ob die Ihnen einen Strick aus was drehen wollen, obwohl Sie nicht arbeitsfähig und nicht schuld sind, nichts falsch gemacht haben und verhandeln Sie nuir noch mit dem Leiter der Arge oder Abteilungsleiter. Die anderen sachbearbeiter machen oft Fehler und wechseln zu oft. Lassen Sie es den RA machen, wenn möglich. Antragsformular für PKH können Sie im amtsgericht bekommen in der Rechtsantragsstelle. in Köln im 8. Stock Zimmer 847. oder bei Ihnen im AG IHrer Stadt.