Mein Mann ist viel zu schnell gefahren in einer geschlossenen Ortschaft und nun hat er einen Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren erhalten, den er nun ausfüllen muss…ob er es war oder nicht!
Aber er war es ja und ist zu schnell gefahren.
Nur da im Bogen steht nichts von „Begründung warum zu schnell gefahren“ oder von „Zeugen angeben“.
Den Bogen müssen wir ja erst mal zurück senden…aber was kommt dann?
Wir haben davon keine Ahnung.
Können wir bzw. mein mann später noch dazu ne Aussage machen und die Zeugen (im Auto) mit angeben?
Die Strafe/bußgeld wird echt hoch werden, zumindestens für unsere finanziellen verhältnsse.
Wir haben zwar beide Arbeit aber bekommen noch ALGII.
Kann man so eine Strafe in Raten zahlen?
Und was kommt nach der Anhörung auf meinen Mann zu?
Er ist 53km/h zu schnell gewesen! Ich könnte ihn echt…!!!
Ist nicht das erste mal mit zu schnell fahren, aber es ging immer nur um geringe Geschwindigkeitsübertretungen.
Punkte hat er nie bekommen!
Er ist von seinem Führerschein schon abhängig (Job), aber das zählt wohl erstmal nicht! Soweit hab ich mich schon erkundigt!
Danke im Voraus für die Antwort!
lG
Hallo Nina1966,
also normalerweise geht aus dem Anhörungsbogen klar hervor, was man Ihrem Mann vorwirft. Wie Sie selbst sagen, wird ihm ja eine Geschwindigkeitsübertretung von 53km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft vorgeworfen. Und mal ehrlich, das ist eine mehr als 100%ige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit! Er kann also froh sein, wenn ihm nur ein Bußgeld und nicht sogar ein Strafverfahren droht!
Mit dem Anhörungsbogen hat er nun 2 Möglichkeiten:
- Wenn er nicht selbst gefahren ist, sollte er tunlichst den Fahrer benennen, ansonsten kann er bedingt (z.Bsp. mit der Auferlegung eines Fahrtenbuchs) sehr wohl belangt werden. Ist er selbst gefahren und nicht mit der Maßnahme gegen Ihn einverstanden, sollten Sie gegen den Tatvorwurf schriftlich Widerspruch einlegen. Dabei können Sie auch auf Ihre finanzielle Situation und die Tatsache hinweisen, dass Ihr Mann beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. Normalerweise kann dann eventuell ein Verzicht auf das Fahrverbot gegen Verdopplung der Geldbuße erfolgen, sofern er denn nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder in einer Fahrgemeinschaft zur Arbeitsstelle gelangen kann. In letzter Konsequenz muss dann im weiteren Verlauf aber ein Verkehrsrichter die Zulässigkeit der Geldbuße und des Fahrverbots prüfen. Dazu sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen. In Ihrem Fall (ALG2) steht Ihnen wahrscheinlich sogar eine Prozesskostenhilfe zu. Das müssten Sie aber ggf. mit dem Sozialamt oder dem dann zuständigen Amtsgericht besprechen.
Im Falle einer Verurteilung würden Sie dann zudem auch noch die Prozesskosten zahlen, bei einem (eher unwahrscheinlichen) Freispruch übernimmt die Staatskasse die Kosten!
- Die einfachere Variante wäre das Bußgeld zu bezahlen und das Fahrverbot zu akzeptieren, auch wenn´s weh tut! In diesem Fall brauchen Sie nur die geforderte Geldsumme überweisen und den Anhörungsbogen auch nicht mehr zurückschicken. Nur wenn Sie keinen Widerspruch einlegen, gilt das Verfahren mit der Zahlung der Geldbuße als abgeschlossen, d.h. aber Sie werden dann auch nicht mehr weiter angehört und Ihr Mann bekommt Post über die Vollstreckung des Fahrverbots, sowie die entsprechenden Punkte in Flensburg verbucht!
Steht aber alles auf der Rückseite oder einem Beiblatt des Anhörungsbogens erklärt.
Nur sollten Sie gar nicht auf den Bußgeldbescheid reagieren, drohen Ihnen polizeiliche Ermittlungen und ggf. ein Haftbefehl mit entsprechender Fahndungsausschreibung. Dann kann Ihr Mann bei jeder Polizeikontrolle festgenommen und einem Richter vorgeführt werden!
Also viel Erfolg und vielleicht beim nächsten Mal an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten. Das erspart viel Ärger.
M.f.G., dr.zimmerman.
Hallo dr.zimmermann,
vielen Dank für ihre Antwort.
Mein Mann sagte, dass er durch dieses Waldstück gefahren ist und in größeren Abständen immer vereinzelte Häuser und Bauernhöfe standen.
Ihm war nicht bewußt, dass das eine geschlossene Ortschaft war, die Beschilderung zum Ortseingang hat er wohl übersehen um 23.30 Uhr!
Das war auch in einer völlig fremden Umgebung. Wir kommen Nähe Dortmund und das war in der Nähe von Groß Ellenberg wo er war und geblitzt wurde!
Er ist durch diesen Ort nur durch gefahren!
Anmerkung: ich war nicht bei dieser Fahrt dabei!
Sicher ist es aber richtig, dass er nicht so schnell hätte fahren dürfen. Ganz klare Sache!
Ich bin da auch echt stinksauer drüber!
Das mit dem Führerschein ist so eine Sache!
Zur Arbeit kommt er sicherlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln, aber er muss dann (mit eigenem PKW oder mit einem anderen Firmenwagen) los und für die Firma (Familienunternehmen mit 4 Mitarbeiter, kleines Möbelgeschäft) los und Material einkaufen oder eine Auslieferung machen.
Den Job hat er auch nur wegen dem Führerschein bekommen.
Kann er für die Firma nicht fahren, dann kann er auch nichts verdienen für die 2 Monate und d.h. es gibt auch für 2 Monate weniger Geld (er hat nen 400€-Job und ich auch und wir bekommen noch dazu ALG II).
Fällt sein Job für 2 Monate weg (400€), dann haben wir ca. 2 Monate ca.350 € weniger Geld…und dazu kommt, dass wir die Stafe zahlen sollen (fragt sich nur von welchem Geld dann?!).
Ob diese Situation wohl berücksichtigt werden könnte von dieser Bußgeldstelle bzw. Gericht???
Wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag!
lG von Nina1966
Guten Morgen Nina1966,
ich kann Ihren Sachverhalt nicht beurteilen, da auch ich nicht dabei gewesen bin! Wenn Sie der Meinung sind, dass es für den Fehler Ihres Mannes nachvollziehbare rechtfertigende oder entschuldigende Gründe gibt, oder Sie eine „Strafmilderung“ aufgrund Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Lage beantragen wollen, dann legen Sie zeitnah Widerspruch ein und schildern Sie den Sachverhalt aus Ihrer Sicht. Oder besser, lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.
Mehr kann und darf ich dazu leider nicht sagen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
M.f.G., dr.zimmerman.