Anhörung im Bußgeldverfahren...und dann?

Wenn man zu schnell gefahren ist, in einer geschlossenen Ortschaft, und man dann eine schriftliche Anhörung erhält im Bußgeldverfahren, muss man ja auf diesem Fragebogen die Erklärung abgeben, ob man es war oder nicht.
Wenn nun klar ist (auch Anhand des Fotos) des man es selbst gewesen ist und die erhöhte Geschwindigkeit überschritten wurde, dann muss man es wohl auch in diesem Anhörungsbogen zugeben.
Im Anhörungsbogen steht aber nichts von „Begründung warum zu schnell gefahren“ oder von „Zeugen angeben“ (z.b. Beifahrer).
Kann man die „Begründung des zuschnell fahrens“ und die „Zeugen“ einfach aufschreiben und mit zurück senden, mit diesem Anhörungsbogen oder kommt das erst später?
Was kommt nach dem Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?
Wenn man die Geldstrafe zahlen muss, kann man die auch auf „Raten“ abzahlen, wenn man z.B. ALG II-Bezieher ist?
Muss unbedingt Fahrverbot sein oder kann man das umgehen z.B. mit höherere Geldstrafe, wenn z.B. es schon wichtig für den Job ist, dass man Auto fährt?!
53km/h zu schnell, geschlossene Ortschaft (Waldstück/Straße zwischen den Häusern in der Ortschaft), zu schnell gefahren, wegen Überholung eines LKWs.

Hallo,

Wenn man zu schnell gefahren ist, in einer geschlossenen
Ortschaft, und man dann eine schriftliche Anhörung erhält im
Bußgeldverfahren, muss man ja auf diesem Fragebogen die
Erklärung abgeben, ob man es war oder nicht.

man muss gar nichts.

Wenn nun klar ist (auch Anhand des Fotos) des man es selbst
gewesen ist und die erhöhte Geschwindigkeit überschritten
wurde, dann muss man es wohl auch in diesem Anhörungsbogen
zugeben.

auch das muss man nicht, die Bußgeldstelle muss beweisen.

Im Anhörungsbogen steht aber nichts von „Begründung warum zu
schnell gefahren“ oder von „Zeugen angeben“ (z.b. Beifahrer).
Kann man die „Begründung des zuschnell fahrens“ und die
„Zeugen“ einfach aufschreiben und mit zurück senden, mit
diesem Anhörungsbogen oder kommt das erst später?

man kann, muss sich aber nicht an den Anhörungsbogen halten. Die Äußerung kann durchaus auch auf einem weißen Blatt Paier geschehen.

Was kommt nach dem Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Das Bußgeld?

Wenn man die Geldstrafe zahlen muss, kann man die auch auf
„Raten“ abzahlen, wenn man z.B. ALG II-Bezieher ist?

Bußgeldstelle fragen.

Muss unbedingt Fahrverbot sein oder kann man das umgehen z.B.
mit höherere Geldstrafe, wenn z.B. es schon wichtig für den
Job ist, dass man Auto fährt?!

hmmm… erstmal Ratenzahlung und dann ein höheres Bußgeld aushandeln um das Fahrvebot zu umgehen? Widerspricht sich das nicht ein bisschen?

53km/h zu schnell, geschlossene Ortschaft (Waldstück/Straße
zwischen den Häusern in der Ortschaft), zu schnell gefahren,
wegen Überholung eines LKWs.

tja… da kann man nur sagen, dass derjenige Glück hatte, dass ihm bei einer derart massiven Überschreitung nicht jemand vor das Auto gelaufen ist. Dann wäre ein Bussgeldverfahren nur eine Bagatelle im Vergleich zu dem, was noch kommen würde.
Ein Fahrverbot als erzieherische Maßnahme erscheint mir hier vollkommen richtig.

Gruss

Iru

Hallo,
nur weil man jemanden überholt, berechtigt dies niemanden dazu schneller zu fahren. Vielmehr darf man das Fahrzeug sowieso nicht überholen, wenn es sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält.

Eine Begründung für zu schnelles fahren braucht man nicht angeben, weil man es grundsätzlich erstmal nicht darf. Ausschließungsgründe sind alleine ein Rechtfertigungsgrund oder fehlende Vorwerfbarkeit (letzteres umfasst Kinder bis 14 Jahre, psychisch kranke usw.). Als Rechtfertigungsgründe gelten jedoch nur solche wie Notwehr u. ä. mit denen andere Rechtsgüter geschützt werden sollen. Dazu zählt jedoch nicht das eigene schneller vorwärtskommen.

Wenn man innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 31 km/h (Toleranzen bereits abgezogen) zu schnell fährt kommt es zum Fahrverbot. Schneller als 51 km/h bedeutet das regelmäßig ein Fahrverbot von 2 Monaten und eine Geldbuße von 280 € plus Verwaltungsgebühren (meistens ca. 25 €).

Nach dem Anhörungsbogen kommt, je nachdem ob man die Ordnungswidrigkeit zugibt meistens der Bußgeldbescheid, in dem drinsteht, was du nun zahlen musst, und wie lange das Fahrverbot ist usw…

Für die Höhe der Geldbuße kommen im übrigen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse in Betracht. Dafür sollte man sich jedoch am besten wirklich eine Person suchen, die Ahnung hat.

tja… da kann man nur sagen, dass derjenige Glück hatte, dass
ihm bei einer derart massiven Überschreitung nicht jemand vor
das Auto gelaufen ist. Dann wäre ein Bussgeldverfahren nur
eine Bagatelle im Vergleich zu dem, was noch kommen würde.
Ein Fahrverbot als erzieherische Maßnahme erscheint mir hier
vollkommen richtig.

Tja, wie wahr!
Aber wie gut, dass der Schreiber hier :wink: das nicht selbst war!!!
Sondern nur gefragt hat.
Danke für Deine Antwort!

DANKE!!!
Aber, wie schon geschrieben…der Fragende :wink: hat selbst nx gemacht!

Hallo,

53km/h zu schnell, geschlossene Ortschaft (Waldstück/Straße
zwischen den Häusern in der Ortschaft), zu schnell gefahren,
wegen Überholung eines LKWs.

Ich geh mal von PKW aus. Wie schafft man es da, einen LKW zu überholen und dabei 53 km/h zu schnell zu werden?

Wenn der LKW 50 km/h fuhr, man will trotzdem dran vorbei und hat am Ende des Überholvorgangs schon 103 km/h drauf, muss es schon ein ziemlich potenter Sportwagen sein.

Mit dem Bike ist das sicher kein Problem.

Ich denke, der Fahrer war ohnehin schon viel zu schnell und hat dann noch den PKW überholt, richtig?

Die Entschuldigung bringt in jedem Fall nichts. Wenn 50 km/h erlaubt ist, jemand mit 30 km/h vor mir fährt, darf ich beim Überholen auch nicht schneller als 50 fahren, wenn es sonst nicht passt, muss ich das überholen eben lassen.
Die Regelung ist so auch absolut richtig. Wenn es anders erlaubt wäre, würde ich mt meiner K 1300 R in der Stadt mal eben ne langsame Kolonne überholen und am Ende > 200 km/h fahren.

Wenn der Fahrer vollkommen unbescholten ist, lassen sich Richter manchmal auf wesentlich höhere Geldbuße und Verzicht auf Fahrverbot ein, wenn der Fahrer sonst von Arbeitslosigkeit bedroht ist.
Ob das ein Richter bei 53 km/h zu viel auch noch macht, wage ich zu bezweifeln.

Grüße

Holygrail

muss man ja auf diesem Fragebogen die
Erklärung abgeben, ob man es war oder nicht.

Hi,

muss man nicht. Man muss nicht mal zurückschicken wenn die Daten richtig sind.

Wenn nun klar ist (auch Anhand des Fotos) des man es selbst
gewesen ist und die erhöhte Geschwindigkeit überschritten
wurde, dann muss man es wohl auch in diesem Anhörungsbogen
zugeben.

Nein, man darf lügen das sich die Balken biegen. Es darf nur nicht ein anderer namentlich als Fahrer benannt werden. Aber zu sagen jemand unbekanntes wäre gefahren geht schon.

Diverse Tricks gibt es bei

http://www.radarforum.de/forum/

zu lesen, falls man sich tiefer in das Thema vertiefen will.

Im Anhörungsbogen steht aber nichts von „Begründung warum zu
schnell gefahren“ oder von „Zeugen angeben“ (z.b. Beifahrer).

Man sollte sich hüten hier etwas reinzuschreiben, sonst wird aus einem Versehen schnell ein Vorsatz der gleich das doppelte Bußgeld kostet.

Was kommt nach dem Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Falls der Fahrer ermittelt wird, ein Bußgeldbescheid.

Wenn man die Geldstrafe zahlen muss, kann man die auch auf
„Raten“ abzahlen,

Ja, kein Problem.

Muss unbedingt Fahrverbot sein oder kann man das umgehen z.B.
mit höherere Geldstrafe, wenn z.B. es schon wichtig für den
Job ist, dass man Auto fährt?!

In manchen Gebieten recht einfach, in anderen Gebieten fast völlig unmöglich.
Es kommt auf die Bußgeldstelle an.

53km/h zu schnell, geschlossene Ortschaft (Waldstück/Straße
zwischen den Häusern in der Ortschaft), zu schnell gefahren,
wegen Überholung eines LKWs.

Kann ja mal vorkommen.

Wer frei von Sünde ist, werfe den ersten Stein.

Q-Gruß

Kann es hier leider nur so beschreiben, wie es erklärt worden ist.
Ob das mit der Überholgeschwindigkeit so ist, wie Du erklärst, weiß ich nicht. Hab selber keinen Führerschein, fahre nur Fahrrad!
Unbescholten ist der Fahrer nicht. Hatte schon mal Führerschein ganz weg und musste ihn neu beantragen (2 J. weg).
Mehr weiß ich nicht!