anhörung im bußgeldverfahren- was ankreuzen?

Hallo, mal angenommen man hat einen Brief zur Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten.
es wird vorgeworfen: sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung (zeichen 270.1/270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil (verkehrsteilnahme durch Parken)
sie benutzen die Sperrfläche zum parken
sie parkten im bereich eines Parkscheinautomaten ohne gültigen Fahrschein.
ma werde aufgefordert angaben zur person zu machen, insofern die angaben falsch oder unvollständig sind.
was muss man tun, damit die sache eingestellt wird. das problem ist nämlich, dass noch 4 weitere strafzettel folgen werden, jeweils mit dem verstoß : trotz verkehrverbot zur verminderung schädlicher luftverunreinigungen am verkehr durch parken teilgenommen zu haben und sie parken im berich eines parkscheinautomaten.

was soll man tun?
wird der verkehrverstoß zugegeben? ja o nein ich war zur tatzeit der fahrer. ja o nein ich war zur tatzeit nicht der fahrer bzw ncht verantwortlich. ja o nein
muss man mögliche fahrer nennen?
oder soll man gar nichts zurücksenden?

Hiho

was muss man tun, damit die sache eingestellt wird.

Das Knöllchen bezahlen,

oder aber Einspruch einlegen. Das lohnt aber nur wenn es sich um plausible Gründe handelt ( und nicht mal dann muss das funktionieren )

Der Einspruch kann aber je nach Bundesland auch mal ganz schnell ganz teuer werden, weil dann Bearbeitungsgebühren hinzukommen.

Ich verfahre da immer nach dem Spruch meines alten Herren

„Junge, du kannst alles machen, du darfst dich nur nicht erwischen lassen“. Wenn man dich erwischt mußt du dafür gerade stehen"

Der TE hat einen Anhörungsbogen bekommen, dem kann man nicht widersprechen!!

Das Thema Feinstaubzone und „Halterhaftung“ wird glaube ich noch immer diskutiert. Es wäre daher auch wichtig, wo dies stattgefunden hat (nehme an Berlin?)

Ich glaube gerade Berlin geht hier (mit großem Fragezeichen bzgl. Rechtssicherheit) grundsätzlich erstmal die Halter an. Über die Chancen dies abzuwenden oder anzufechten kann wohl momentan keiner wirklich was raten.

Die reinen Parkscheinvorwürfe würden bei Nichtbeantworten wohl auf einen Kostenbescheid an den Halter hinauslaufen.

Falls für diese ein Verwarngeldangebot vorliegt, kann dies bezahlt werden,ohne damit die Fahrereigenschaft zuzugeben (nehme ich an!).

Grüße,

BB

okay, also ist es besser nun anzukreuzen, dass man die tat zugibt, oder gar nicht reagiert oder wohlmöglich sagen, dass man die tat nicht zugibt?

und ja, es handelt sich hier um berlin. die haben hier im bezirk prenzlauer berg nach und nach die parkscheinautomaten aufgestellt und eines morgens waren sie einfach in betrieb, ohne schild oder irgendeinen hinweis.

gut und das mit der umweltplakette ist dumm.
man kann als auswärtiger fahrzeughalter aber auch wirklich nicht einfach erkennen, wo die umweltzone beginnt. s-bahn ring! jetzt weiß mans!

grüße

okay, also ist es besser nun anzukreuzen, dass man die tat
zugibt, oder gar nicht reagiert oder wohlmöglich sagen, dass
man die tat nicht zugibt?

Wenn das Verwarnungsgeld bezahlt wird, muss dieser „Zettel“ ( Ich nehme an da ist ein Überweisungsträger mit bei ) nicht ausgefüllt werden. Die Sache ist damit erledigt.

Sich nicht zu äußern und nicht zu bezahlen, macht die Sache nur teurer. Das Verfahren läuft weiter

Sich zu äußern, wäre quasi ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wenn man sich dementsprechend äußert.

Es ist ganz normal das man sich als Betroffener einer Ordnungswidrigkeit zu Sache äußern darf, aber nicht muß.

Tut man es nicht, wird davon ausgegangen, das der Tatvorwurf aktzeptiert und das Verwarnungsgeld gezahlt wird.

und ja, es handelt sich hier um berlin. die haben hier im
bezirk prenzlauer berg nach und nach die parkscheinautomaten
aufgestellt und eines morgens waren sie einfach in betrieb,
ohne schild oder irgendeinen hinweis.

gut und das mit der umweltplakette ist dumm.
man kann als auswärtiger fahrzeughalter aber auch wirklich
nicht einfach erkennen, wo die umweltzone beginnt. s-bahn
ring! jetzt weiß mans!

grüße

Da meines Wissens beim Vorwurf bzgl. Umweltzone auch ein Punkt im Raum steht, gehe ich fest davon aus, dass kein Verwarngeldangebot geschickt wurde, sondern tatsächlich nur ein Anhörungsbogen!

Grüße!

Es ist ganz normal das man sich als Betroffener einer
Ordnungswidrigkeit zu Sache äußern darf, aber nicht muß.

Tut man es nicht, wird davon ausgegangen, das der Tatvorwurf
aktzeptiert und das Verwarnungsgeld gezahlt wird.

Kann natürlich sein, dass irgendwo irgendwer davon ausgeht, ist aber trotzdem nicht so…

Da meines Wissens beim Vorwurf bzgl. Umweltzone auch ein Punkt
im Raum steht, gehe ich fest davon aus, dass kein
Verwarngeldangebot geschickt wurde, sondern tatsächlich nur
ein Anhörungsbogen!

ja, bisher ist nur der anhörungsbogen angekommen,
ohne angaben über die höhe des bußgeldes und ohne einen überweisungsträger!
also, was tun?
nichts unternehmen bedeutet, es wird ein weiterer brief kommen mit der angabe zum bußgeld?
in dem anhörungsbogen steht, dass wenn der fahrer nicht herausgefunden werden kann, ein fahrtenbuch auferlegt werden kann.
ist dies der fall, wenn man nicht antwortet oder wenn man die tat nicht zugibt und explizit die tat abstreitet?

gruß

Dann will man jetzt durch die Angaben des Halters herausbekommen, wer dafür verantwortlich ist, dass dieses Fahrzeug in der Umweltzone stand bzw. wer es dort abgestellt hat.

Wenn es ein Angehöriger war, muss man diesen nicht belasten und kann die Aussage verweigern.

Wie man in dem Brief bereits geschrieben hat, die Auflage eines Fahrtenbuches KANN erfolgen, muss aber nicht.

Ich kenne Leute die mußten Fahrtenbuch führen, und glücklich waren sie dabei nicht. Die Eintragungen wurden in Berlin, unregelmäßig von dem freundlichen Kontaktbreichsbeamten überprüft( ja die Polizei macht bei sowas auch Hausbesuche )

Ich kenne Leute die mußten Fahrtenbuch führen, und glücklich
waren sie dabei nicht. Die Eintragungen wurden in Berlin,
unregelmäßig von dem freundlichen Kontaktbreichsbeamten
überprüft( ja die Polizei macht bei sowas auch Hausbesuche )

also das fahrenbuch wäre egal, da das auto zu ziemlich großer wahrscheinlichkeit bald verkauft wird.
momentan wird es extrem wenig benutzt. von daher wäre das nicht so ein großes problem.

also, wenn man nun nicht reagiert, gehen die dann davon aus, dass man es zugibt oder kommt dann das fahrtenbuch als auflage. und was passiert, wenn man es abstreite?

also, wenn man nun nicht reagiert, gehen die dann davon aus,
dass man es zugibt oder kommt dann das fahrtenbuch als
auflage. und was passiert, wenn man es abstreite?

Wenn man nicht reagiert (was man nur muss, wenn die persönlichen Daten falsch sind), muss die Behörde sich wohl oder übel selbst drum kümmern herauszufinden, wer der verantwortliche Fahrer war!

Bei Park(schein)verstössen wird dies in aller Regel mit einem Kostenbescheid an den Halter enden.
Bei dem Umweltzonenverstoß lässt sich wenig vorhersagen, da noch große Rechtsunsicherheit besteht, viele Verfahren in höheren Instanzen laufen.

Wenn das Risiko Fahrtenbuch dich ohnehin wenig schreckt, dann noch etwas Unterstützung:
Ein Fahrtenbuch muss nicht ständig mitgeführt werden (solange man plausibel machen kann, dass die Fahrten unverzüglich eingetragen werden können!), es muss auf Verlangen vorgelegt werden, was aber nicht heisst immer hier und jetzt, sondern eben auch mal am folgenden Tag auf der Wache vorlegen. Daher frage ich mich auch, was die „Hausbesuche“ der Polizei in dem Zusammenhang sollen?! Wenn das Buch halt gerade mal nicht zur Hand ist, bringt man´s eben demnächst vorbei :wink:

§31a Fahrtenbuch

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt

vor deren Beginn

Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,

amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,

Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und

nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.

(3) Der Fahrzeughalter hat

der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder

sonst zuständigen Personen

das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden muß, aufzubewahren

Der letzte Satz dürfte die Frage nach dem „Hausbesuch“ durch die Polizei erklären ( jederzeit !! )

So soll nachträgliches Eintragen verhindert werden.

Wenn man nicht reagiert (was man nur muss, wenn die
persönlichen Daten falsch sind), muss die Behörde sich wohl
oder übel selbst drum kümmern herauszufinden, wer der
verantwortliche Fahrer war!

Bei Park(schein)verstössen wird dies in aller Regel mit einem
Kostenbescheid an den Halter enden.
Bei dem Umweltzonenverstoß lässt sich wenig vorhersagen, da
noch große Rechtsunsicherheit besteht, viele Verfahren in
höheren Instanzen laufen.

okay, und wie sieht dieses „wohl-oder-übel-selbst-drum-kümmern“ der behörde aussehen?

die parkscheinautomatensachen ist klar, nur ist das auch sehr unfair gelaufen, weil hier im bezirk klammheilmlich die automaten aufgestellt wurden und etwas länger noch nciht aktiviert waren und also man dann strafzettel bekommen hat, war noch nciht mal ein, wie es sonst so war, ein rotes schild über dem automaten. problem ist auch, dass nicht jeder in der straßen einen anwohnerparkausweis erhält, so wie in meinem beispiel!!

im internet kann ma folgendes finden:

Variante 1:
Der angehörte Halter legt ein Geständnis ab oder denunziert den Fahrer. Das führt zu 40 Euro Bußgeld, einpaarundzwanzig Euro Kosten und ein Flens.
Variante 2:
Der angehörte Halter rührt sich nicht. Das führt am Ende (im schlimmsten Fall mit ein paar Umwegen über das Amtsgericht) zur Einstellung des Verfahrens und zur Überbürdung der Kosten nach § 25 a StVG: Macht einpaarundzwanzig Euro Kosten. Punkt. Und vielleicht zu einer Fahrtenbuchauflage.
Pfffft!
Update / Variante 3:
Der angehörte Halter teilt der Behörde mit, daß er sich nicht mehr daran erinnern könne, wer vor sooooo langer Zeit das Auto gefahren hat; in Betracht kommen er selbst, aber auch Wilhelm Brause, Bulli Bullmann, Gottfried Gluffke und Mütterchen Mü, die ebenfalls gelegentlich mit dem Auto unterwegs waren. Das führt zur Einstellung und zumindest zu Problemen, dann noch eine Fahrtenbuchauflage durchzusetzen.

wäre da variante 3 nicht am schlausten?
und nennt man da dann alle möglichen personen, die in frage kommen, die mit dem auto fahren?
werden die dann alle zu dem fall befragt?

vielen vielen dank für die vielen ratschläge und für die hilfe!!!

Okay,

Da ich keine persönlichen Erfahrungen damit habe meine Frage:

Welcher Ort wird denn i.d.R. bei der Anordnung festgelegt? Der Wohnsitz des Halters oder eine Behörde?

Grüße!

Wenn man nicht reagiert (was man nur muss, wenn die
persönlichen Daten falsch sind), muss die Behörde sich wohl
oder übel selbst drum kümmern herauszufinden, wer der
verantwortliche Fahrer war!

Bei Park(schein)verstössen wird dies in aller Regel mit einem
Kostenbescheid an den Halter enden.
Bei dem Umweltzonenverstoß lässt sich wenig vorhersagen, da
noch große Rechtsunsicherheit besteht, viele Verfahren in
höheren Instanzen laufen.

okay, und wie sieht dieses
„wohl-oder-übel-selbst-drum-kümmern“ der behörde aussehen?

-----> §31a Fahrtenbuch

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war.

die parkscheinautomatensachen ist klar, nur ist das auch sehr
unfair gelaufen, weil hier im bezirk klammheilmlich die
automaten aufgestellt wurden und etwas länger noch nciht
aktiviert waren und also man dann strafzettel bekommen hat,
war noch nciht mal ein, wie es sonst so war, ein rotes schild
über dem automaten. problem ist auch, dass nicht jeder in der
straßen einen anwohnerparkausweis erhält, so wie in meinem
beispiel!!

im internet kann ma folgendes finden:

Variante 1:
Der angehörte Halter legt ein Geständnis ab oder denunziert
den Fahrer. Das führt zu 40 Euro Bußgeld, einpaarundzwanzig
Euro Kosten und ein Flens.
Variante 2:
Der angehörte Halter rührt sich nicht. Das führt am Ende (im
schlimmsten Fall mit ein paar Umwegen über das Amtsgericht)
zur Einstellung des Verfahrens und zur Überbürdung der Kosten
nach § 25 a StVG: Macht einpaarundzwanzig Euro Kosten. Punkt.
Und vielleicht zu einer Fahrtenbuchauflage.
Pfffft!
Update / Variante 3:
Der angehörte Halter teilt der Behörde mit, daß er sich nicht
mehr daran erinnern könne, wer vor sooooo langer Zeit das Auto
gefahren hat; in Betracht kommen er selbst, aber auch Wilhelm
Brause, Bulli Bullmann, Gottfried Gluffke und Mütterchen Mü,
die ebenfalls gelegentlich mit dem Auto unterwegs waren. Das
führt zur Einstellung und zumindest zu Problemen, dann noch
eine Fahrtenbuchauflage durchzusetzen.

wäre da variante 3 nicht am schlausten?
und nennt man da dann alle möglichen personen, die in frage
kommen, die mit dem auto fahren?
werden die dann alle zu dem fall befragt?

vielen vielen dank für die vielen ratschläge und für die
hilfe!!!