Anhörung nach § 24 SGB X

Hallo,

bevor einem Arbeitslosen die Unterstützung gekürzt werden darf, muss eine Anhörung nach § 24 SGB X stattfinden. Darf diese durch den Sachbearbeiter allein oder muss sie in Anwesenheit eines Zeugen durchgeführt werden? Gibt es spezielle Verfahrens- oder Protokollvorschriften dafür?

Grüße
Carsten

Hallo,

eine Anhörung nach § 24 SGB X findet idR schriftlich statt, wobei dem Anzuhörenden eine angemessene Frist zur Äußerung gegeben werden muß.
http://schaer-info.de/Kap5/aufsatz_schur.htm
Durch ein aktuelles Urteil des BSG vom 9.11.2010 sind die formalen Anforderungen an die Behörden/Ämter deutlich verschärft worden. Eine nicht ordnungsgemäße (und beweisbare) Anhörung führt idR zur Rechtswidrigkeit rein aus formalen Gründen des entsprechenden Bescheides.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtspr…
http://www.sozialticker.com/anhoerungsrecht-paragrap…

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

Wolfgang hat das Wesentliche ja genannt, daher nur (ganz allgemein) ergänzend:
Man hat das Recht, zu seinen Terminen und Gesprächen einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/be…

LG