Hallo,
bevor einem Arbeitslosen die Unterstützung gekürzt werden darf, muss eine Anhörung nach § 24 SGB X stattfinden. Darf diese durch den Sachbearbeiter allein oder muss sie in Anwesenheit eines Zeugen durchgeführt werden? Gibt es spezielle Verfahrens- oder Protokollvorschriften dafür?
Grüße
Carsten