bevor einem Arbeitslosen die Unterstützung gekürzt werden darf, muss eine Anhörung nach § 24 SGB X stattfinden. Darf diese durch den Sachbearbeiter allein oder muss sie in Anwesenheit eines Zeugen durchgeführt werden? Gibt es spezielle Verfahrens- oder Protokollvorschriften dafür?
Wolfgang hat das Wesentliche ja genannt, daher nur (ganz allgemein) ergänzend:
Man hat das Recht, zu seinen Terminen und Gesprächen einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X). http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/be…