Anhörung von Kindern bei Gericht?

Liebe/-r Experte/-in,
Meine 8 jährige Tochter hat mir letztes Wochenende unter Tränen erzählt dass sie nicht mehr zur Mutter will weil sie und ihr Bruder von der Mutter und dem Stiefvater verboten bekommen über mich und meine Partnerin zu reden. Da ich kein sorgerecht habe wurde ich von der Schule an das Jugendamt verwiesen. Allerdings wird dort zwangsläufig ein Gespräch zusammen mit meiner Ex-Partnerin und ihrem Mann stattfinden und sie werden erfahren was meine Tochter mir erzählt hat. Meine Ex hat schon immer abgestritten was meine Tochter mir erzählt hat. Und macht meine Tochter jedes mal zur Schnecke. Mit kamen am Wochenende fast die Tränen als ich auf Bitte meiner Tochter mit ihrer Mutter über eine Sache gesprochen habe und meine Tochter fast weinend in ihr Zimmer ging. Wenn das Thema beim Jugendamt auf den Tisch kommt kann ich mir schon gut vorstellen was meine Tochter zu Hause durchmachen muss. Sollte ich mich nun mit meiner Rechtsanwältin dazu entscheiden vor Gericht das alleinige Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen, müssen die Kinder dazu gehört werden? Ich habe sonst nichts in der Hand und es heisst vom Jugendamt immer es wäre alles in Ordnung obwohl selbst in der Schule auffällt dass meine Tochter immer mehr abbaut.

Hallo dennis,
im Rahmen der Entscheidung des Familiengerichts über das Sorgerecht wird das Kind erst ab einem Alter angehört, in dem das Kind die Entscheidung mittragen kann. Das ist bei 8 Jährigen noch nicht der Fall. Daher wird eine Anhörung des Kindes nicht erfolgen.
Weitere Auskünfte kann Ihnen sicherlich Ihre Rechtsanwältin geben.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

entschukldieg, dass ich mich erst jetzt melde, aber ich stecke mitten im Umzug. Konkret kann ich Dir auch nichts sagen, da gerade in Sorgerechts-Verfahren alles vom Richter/ der Richterin abhängt. M.E. müsste ein 8-jährigs Kind gehört werden. Ich würde mit der Anwältin besprechen, ob sie nicht die Klassenlehrerin als Zeugin für das veränderrte Wesen bennt.
Viel Glück!
Ingeborg

Hallo dennis1982,

ich habe genau den selben Fall in meinem leben durch zu machen.
Und ich kann Dir aus eigener Erfahrung sagen, das Deine Tochter vor Gericht angehört werden kann.
Ich gebe Dir den Rat, gehe zu Deinem Anwalt und beantrage das alleinige Sorgerecht, aber werde nicht wie Deine Ex, enthalte ihr die Mutter nicht vor so wie sie es nach deinen Schilderungen macht.

MfG

Hallo Dennis,

diese Fragen solltest du nicht hier im Forum versuchen zu klären, denn du brauchst tatkräftige Unterstützung von Betroffenen sowie einem guten Anwalt für Familienrecht.

Natürlich wird das Familiengericht dein Kind dazu anhören, allerdings ganz behutsam und nicht öffentlich in einem Richter-Nebenzimmer. Trotzdem ist das eine enorme Belastung für das Kind, weil es unter dem Druck einer Entscheidung für einen einzigen Elternteil steht.

Sollte das Gericht feststellen, dass das Kind instrumentalisiert wird und zu sehr leidet, könnte der Schuss für dich nach hinten losgehen.

Beim Gericht bekommst du nicht unbedingt dein Recht, sondern nur ein Urteil!

Soweit dies möglich ist, versuche auf ein Gerichtsverfahren zu verzichten. Schalte ggf. einen Mediator ein, damit sich die Situation entspannt.

Viele nützliche Hinweise und direkte Ansprechpartner findest du in den Elternverbänden, z.B. Väteraufbruch (vafk), wo Betroffene sich in den Ortsgruppen regelmäßig austauschen. Sicher ist eine VAFK-Geschäftsstelle auch in der Nähe deines Wohnorts.

Solltest du weitere Fragen haben, wende dich gern wieder an mich.

Gruß aus Hamburg

Steve-HH