Guten Tag, ich habe heute ein Anhörungsschreiben von der Deutschen Rentenversicherungs Bund erhalten. Nach diesem Schreiben ist durch Prüfung aufgefallen, dass man mir zu viel Rente ausgezahlt hat. Hier bei wurde die Kinderberücksichtigungzeit vom 01.01.2004 - 31.10.2007 für mein Sohn als Argument vorgebracht. Es stimmt wohl, dass mein Sohn in dieser Zeit bei seinem Vater gelebt hat, aber ich habe alles Wahrheitsgemäß angegeben gehabt und vor einreichen des Rentenbogens( wegen Voll-Erwerbsunfähigkeit) habe ich meinen ausgefüllten Antrag von einem Rentenberater in der zuständigen Verbandgemeinde überprüfen lassen! Mir wurde damals gesagt, für die Höhe des Rentenbetrages sind nur die ersten 3 Lebensjahre wichtig und diese waren ja richtig. Mein Sohn, geb. 23.10.98 hat bis 2004 bei mir gelebt, also war er im 6 Lebensjahr. Und daher stehen mir doch die Punkte zu oder versteh ich da etwas falsch?
Ist es nicht so, dass Grundsätzlich die Kinderberücksichtgungzeiten der leiblichen Mutter zugeordnet werden. Will der Vater die Zeiten
auf seinem Konto gutgeschrieben haben, müssen die Eltern die Übertragung der Zeit
gemeinsam gegenüber dem Rentenversicherungsträger beantragen. Eine rückwirkende
Übertragung ist nur für maximal zwei Kalendermonate möglich. Darf da die Rentenversicherung einfach ohne dieses Antrag so vorgehen und hätte da nicht der Vater handeln müssen? Ich bin echt ärgerlich, da geh ich kaum fähig zu laufen extra zu einem Rentenberater um gerade so etwas zu vermeinden und jetzt das. Ich bin finanziell so oder so gerade mal an der Grundsicherungsgrenze, wie bitte soll ich nicht Arbeitsfähig 5164€ zurück zahlen?
Zu der Berechnung: ich Erhalte zur Zeit noch 978,87€ Rente seit 2006, jetzt will mir die Rentenversicherung nur noch 878,58€ zahlen und noch eine Rückforderung von 5164,15€
Für schnelle Antwort wäre ich dankbar, auch kann ich natürlich die Anhörung per Email zu kommen lassen.
MfG
Möger