Anhörung wegen Klinikaufenthalt verpasst?

Hallo,
person x wurde verklagt, konnte aber wegen einer zwangsweisen einweisung in eine geschlossene klinik nicht an der ersten anhörung teilnehmen, person x wird nun entlassen und das gericht will auf diese anhörung verzichten, wäre das rechtens, hat person x anspruch dennoch gehört zu werden?

Servus

grundsätzlich hat Person X das Recht, sich zur Sache zu äußern.

Gruß Manu

Hallo,

wenn X nicht in der Lage war, an einer Anhörung teilnehmen zu können beantragt x Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und weist nach, dass er sich in einer Klinik befunden hat.
Fristen beachten!.

Schönen Tag noch.