Hallo,
person x wurde verklagt, konnte aber wegen einer zwangsweisen einweisung in eine geschlossene klinik nicht an der ersten anhörung teilnehmen, person x wird nun entlassen und das gericht will auf diese anhörung verzichten, wäre das rechtens, hat person x anspruch dennoch gehört zu werden?
Servus
grundsätzlich hat Person X das Recht, sich zur Sache zu äußern.
Gruß Manu
Hallo,
wenn X nicht in der Lage war, an einer Anhörung teilnehmen zu können beantragt x Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und weist nach, dass er sich in einer Klinik befunden hat.
Fristen beachten!.
Schönen Tag noch.