Anhörung, Zeugnisverweigerung, und dann?

Liebe ExpertInnen,

Herr d, unbescholtener, aber flotter Rentner, hat innerorts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten und ist dabei geblitzt worden („Messfoto 1.234/123, Einsichtnahme in…“). Da er nicht der Halter des Fahrzeugs ist, hat Frau d, die Halterin, einen Anhörungsbogen zugeschickt bekommen und möchte nun als Ehefrau des Herrn d von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Wie geht’s weiter? Dankbar für jede Auskunft!

Gruß Ralf

ps: Herr d weiß natürlich, dass ein Geständnis und die Zahlung eines Bußgeldes der einfachste Weg wäre. Aber so leicht will er sich’s nicht machen…

Hallo Ralf,

entweder versucht die Behörde den Fahrer zu ermitteln (Frage in der Nachbarschaft, wer den Herrn auf dem Foto kennt) - das ist wahrscheinlich, wenn Bußgeld/Punkte zu erwarten sind - oder bietet (bei geringen Beträgen) an, das Verfahren einzustellen, wobei die Gebühr für die Einstellung vom Halter zu tragen ist. U.U. ist diese Gebühr dann deutlich höher als das Verwarnungsgeld - also besser zahlen. Allerdings kann Frau d sich dazu auch noch nach der Anhörung (ohne Aussage) entschließen. Welche Variante gewählt wird, ist Ermessenssache der Behörde.

Gruß
Ijon Tichy