eine Person wird geblitzt. Es kommt der Anhörungsbogen. 21 Km/h zu viel. Ok, kann man nix machen, die Person reagiert nicht weiter.
1 Woche später wieder ein Anhörungsbogen im Breifkasten. Das gleiche, mit der Aufforderung Stellung zu nehmen und zurückzusenden.
Was soll die Person tun ? Einfach wieder ignorieren bis endlich mal der Bussgeldbescheid kommt ? Oder muss Sie Angaben machen um nicht benachteiligt zu werden ?
Ist der Tempoverstoß zutreffend und man will ihn und das Verwarngeld/Bußgeld akzeptieren ?
Oder war man nicht selbst gefahren ?
Oder hofft man nur so auf Verfristung ?
Man muss grundsätzlich nichts machen. Dann kommt der Bescheid und dann gibt’s 2 Möglichkeiten.
a) man bezahlt die Buße.
b) oder man legt Einspruch ein.
Nur warum erst dann ? Hat man Gründe, dann kann man sie ja bereits auf dem Anhörungsbogen äußeren. Sind Gründe stichhaltig nimmt die Behörde den Bescheid von sich aus zurück.
Übrigens , wenn nach 1 Woche ein gleichlautendes Schreiben mit Anhörungsbogen zum gleichen Vorgang kommt, dann ist das Zufall und ist keine nochmalige Aufforderung.
Nicht bei deutschen Behörden und nach nur 1 Woche !
Nein, man akzeptiert die Strafe und wartet im Prinzip auf die „Endabrechnung“.
Es wunderte die Person jedoch das innerhalb 1 Woche der gleiche Anhörungsbogen versendet wurde. Beim 2ten stand noch „Erinnerung“ mit dabei !?
Man solle Angaben zur Person machen die gefahren ist. Kann es evtl. sein das man den Fahrer nicht richtig erkennen kann ? Das Foto wurde nicht mit dem Bogen versendet.
die Bußgeldstelle hat doch „nur“ das Kennzeichen vom Blitzfoto. Also schreibt es den Halter als möglichen Verantwortlichen an.
Selbst wenn Halter ein Mann ist und Blitzfoto zeigt eindeutig eine Frau, auch dann wird man angeschrieben. Es ist ja nicht von vorneherein unwahrscheinlich, Halter benennt den Fahrer nicht(weil etwa Familienangehörige).
Ein Vorabgleich mit Fotos der Meldestelle geschieht nicht.
Das mit 2 Schreiben nach so kurzer Zeit kann nicht mit dem regulären Dienstweg zusammenhängen. Möglich wäre, erster Brief ist lange in der Poststelle hängengeblieben und später rausgegangen. Dann sollte die Daten der Schreiben deutlich mehr als 1-2 Wochen auseinander liegen.
Üblich erfolgt m.E. nie eine Erinnerung an die Abgabe. Denn die Folgen der Nichtreaktion stehen ja im Schreiben schon drin. Es erfolgt dann der Bescheid.
muss man nicht antworten? Ich dachte, das wäre Pflicht?
Zumindest meine ich mich an einen diesbezüglichen Satz auf dem Bogen erinnern zu können.
Gruß
Testare_
nein, man muss wirklich nicht antworten - auch wenn da steht,
dass man zu den Angaben zur Person verpflichtet ist.
ich will Dir das wohl glauben, aber wo steht das denn? Irgendeinen Grund müssen die doch haben, das da drauf zu schreiben - auch wenn er etwas windig ist.
Gruß
Testare_
Hi
es steht nirgendwo, dass man etwas nicht tun muss.
Und manche Sachen, die auf Behördenschreiben stehen, sind soooo nicht ganz zutreffend.
Wenn man antwortet, muss man die Angaben zur Person angeben - aber was, wenn man nicht antwortet?
Wie will die Behörde beweisen, dass die Anhörung angekommen ist?