Ich habe Anfang August die zulässige Geschwindigkeit um 29 km/h(nach Toleranzabzug) bei 70 überschritten. Habe einen Anhörungsbogen 2 wochen später bekommen. Tattag am 3.Aug ´10 und der Brief ist am 17. eingegangen(Briefdatum: 16.08). Habe den Bogen nicht zurückgeschickt, da es nicht notwenig war, da alle angaben korrekt waren und nach der Rechtsbelehrung auf der Rückseite ist keine Anhörung notwendig. Dann habe ich nach über einen Monat später am 23.09.10(briefdatum: 22.09.) wieder nen Anhörungsbogen im Briefkasten als Erinnerung bekommen und folgender Text steht mit Textmarker markiert unter dem Foto:
„Sie haben auf unsere Anhörung bisher nicht reagiert. Bitte füllen Sie die Anhörung auf der Rückseite aus und senden Sie uns den ausgefüllte Fragebogen innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden. Sofern Sie sich nicht zu der Beschuldigung äußern, kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden.“
(Die Rechtschreibfehler sind auf die Sachbearbeiterin zurückzuführen.)
Was soll ich jetzt tun?
Hat das ganze noch gültigkeit?
Muss ich den Bescheid, wenn er kommt dann noch bezahlen?
Hallo,
wenn die Daten im Anhörungsbogen stimmen und du die Tat begangen hast, dann ist die Rücksendung des Anhörungsbogen nicht erforderlich.
Es wird dann ein Bußgeldsbescheid gegen dich erlassen, in den die Ordnungswidrigkeit geahndet wird.
Zu dem Bußgeld (100 oder 80 EUT) kommen noch 23,50 EUR Gebühren und 3 Punkte, sowie wenn du noch in der Probezeit bist, die Probezeitmaßnahmen.
aha! Und wielange muss ich jetzt auf den Bußgeldbescheid warten, da seit dem 1.Brief(16.08) schon fast 1 1/2 Monate vergangen sind.
Der Anhörungsbogen hast die Verjährung unterbrochen und Sie beginnt von voran, innerhalb von 3 Monaten muß ein Bußgeldbescheid an dich angeordnet werden und innerhalb von 14 Tagen zugestellt werden.