Hallo,
bitte nicht über die ev. naive Frage lästern…
Man stelle sich vor, da ist jemand leider auf der BAB 21 km/h zu
schnell gefahren. Laut Anhörungsbogen.
(leere BAB, Sonntag gegen 04:00, dreispurig - tut aber nichts zur
Sache - nur der Moral wegen)
Der Fahrer sieht im Bussgeldkatalog - aha, macht 40,- EUR, einen
Punkt (bisher der erste Punkt), - aber auch 25,60 EUR Gebühren.
Er ist einsichtig, möchte bezahlen, aber auf die Verwaltungsgebühr
gerne verzichten.
Jetzt die Frage :
Kann er das auf dem Anhörungsbogen mitgeteilte Kassenzeichen bereits
benutzen und 40,- überweisen ? Der Behörde auf dem Bogen dann
mitteilen, das er es zugibt, einsichtig ist, Besserung gelobt, schon
bezahlt hat und deshalb das weitere Verfahren für 25,60 nicht mehr
notwendig ist?
Bei einer Ordnungswidrigkeit werden ja auch Gebühren erst nach einem
Widerspruch fällig. Da wird genauso auch ein Brief an den Halter
geschickt. Also nicht weniger Aufwand.
Fragende Grüße
T-Bird
Hallo,
die Gebühren wurden nicht für eventuelle weitere Verfahren erhoben, sondern für den bis dahin anfallenden Verwaltungsakt.
Von daher sehe ich für dich keine Chance, die Gebühren nicht zahlen zu müssen.
Versuchen kannst du es natürlich, aber auf die Gebühren wird man nicht verzichten.
LG
Rocco
danke,…
…ich werde berichten, falls der tread dann noch nicht durchgelaufen
ist. Bei diesem Durchsatz in „Allgemeine Rechtsfragen“
Nebenbei - es ist das durchsatzstärkste Teil hier. ist es typisch
deutsch? Oder kann man das auf andere europäische Länder übertragen?
LG
T-Bird
Hi
da wirst du auf Granit beißen, da die Gebühren gesetzlich vorgeschrieben sind - die Behörde darf nicht drauf verzichten.
Mit den Gebühren ist der komplette Verwaltungsausfwand abgegolten, unabhängig von den Kosten, die weit größer sein können (und es auch sind).
Gruß
HaWeThie
Hallo,
da stellen wir uns mal vor, dieser Jemand hat jetzt schon überwiesen.
Nur 40,-, dann sollte ja noch ´ne Abrechnung nachträglich kommen.
Aber bis dahin ist dieser Beitrag vermutlich schon unten
rausgerutscht.
Gruß
T-Bird
da wirst du auf Granit beißen, da die Gebühren gesetzlich
vorgeschrieben sind - die Behörde darf nicht drauf verzichten.
Mit den Gebühren ist der komplette Verwaltungsausfwand
abgegolten, unabhängig von den Kosten, die weit größer sein
können (und es auch sind).
Gruß
HaWeThie