hallo, ich bin zum 2x innerhalb 1 jahres zu schnell gefahren ( ausserhalb geschlossener ortschaften),je angeblich über 25kmh zuschnell( genau 25kmh ) , nun droht wegen des 2 verstosses ein fahrverbot. nun zu meiner frage: im anhörungsbogen stand zuerst innerhalb geschlossener ortschaft, ich schrieb daraufhin meine einsprüche ,
1:ausserhalb
2:das schild mit tempo 50 ist und war zugewuchert ( zumindest großenteils)
daraufhin kam ein " berichtigter , neuer anhörungsbogen wo das innerhalb gegen ausserhalb getauscht wurde, kein wort zu dem zugewachsenen schild.
was kann ich machen ?
gilt das alles dann noch ? ist es nicht so wenn fehler dann einstellung des verfahrens?, ich bin ratlos wie ich vorgehen soll. hauptsache ich bekommen nicht wegen 2 verstössen ein fahrverbot.
schonmal danke fürs lesen
Hallo.
Von einem zugewucherten/zugewachsenen Verkehrszeichen sollte man im Bedarfsfall ein Foto machen. Es gibt im §-Deutschland sicherlich eine „Verkehrszeichenaufstellverordnung“ o.ä. Vorschrift in der steht, aus welcher Entfernung Verkehrsschilder für die Verkehrsteilnehmen deutlich erkennbar sein müssen.
Gruss Peter
hallo,
zumindest FAQ:1129 war nicht ganz oder teilweise zugewachsen …
je angeblich über 25kmh zuschnell
vergiss das angeblich, das wird schon stimmen
im anhörungsbogen stand zuerst innerhalb geschlossener ortschaft,
ist es nicht so wenn fehler dann einstellung des verfahrens?,
Nö, auch dort arbeiten Menschen, die machen Fehler und die dürfen sie berichtigen
2:das schild mit tempo 50 ist und war zugewuchert ( zumindest
großenteils)
Das kommt darauf an, wie „großenteils“. Hast Du da Beweise (Fotos, Zeugen …)? Maßgebend für die Verbindlichkeit von Verkehrsschildern ist deren Erkennbarkeit. Immerhin hast Du erkennen können, dass da ein Verkehrsschild ist. Dürfte schwer werden und nur vor Gericht geklärt werden können.
lg
Richard