Hallo ins Forum
Mal angenommen man oder Frau spaziert über den Acker - durch den Wald und stolpert über römische germanische Fundstücke.
Wohlgemertkt Zufall kein Metallwünschelrutengang.
Dürfen die das behalten? Es ist ja kein Besitzer mehr da? Und wenn nicht weil Eigentum der BRD, gibts wenigstens einen Finderlohn?
MFG
Mike
Das kommt aufs Bundesland an und die Regelung im jeweiligen Denkmalschutzgesetz. In den meisten Bundesländern gibt es da ein „Schatzregal“:
http://de.wikipedia.org/wiki/Schatzregal
Hallo,
sofern es (wie etwa in Bayern) kein Schatzregal gibt, greift §984 BGB. Finder und Grundstückseigentümer teilen sich das Eigentum s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Schatz
Cu Rene