Hallo, ich habe seit kurzem ein Kleingewerbe, und kaufe kaufe
jetzt in unserer gegend KFZ an, schlachte diese aus, und
verkaufe die gebrauchten Ersatzteile wieder . U.a. auch auf
eBay.
So,jetzt die Fragen:
Wenn ich was ankaufe von Privat: Ich benötige doch für meine
Bücher eine Rechnung darüber?
ja, keine Buchung ohne Beleg. Immer mit Kaufvertrag (hat auch was mit Haftung zum tun; z.B. könnte das Fahrzeug geklaut sein oder einem Verbrechen gedient haben usw.) oder Quittung.
Der Privatmann kann keine Mehrwertsteuer berechenen weshalb Du auch keine Vorsteuer abführen musst.
Solltest du mal einen Firmenwagen oder einen Wagen nicht von Privat kaufen, dann auf jeden Fall mit Rechnung und Steuer abführen.
Erst wenn man mal einige KFZ erworben, ausgeschlachtet und die Ersatzteile verkauft hat kann man auch mal durch Zufall eins gefunden haben
. Aber die Finanzämter sind nicht blöde, wenn Du 3 Lichtmaschinen verkaufst und nur ein Auto gekauft hast, stinkt denen was in der Nase… also immer schön clever bleiben.
Ein Privatmann kann mir doch
keine Rechnung schreiben…oder muß ich dann jedes mal einen
Kaufvertrag aufsetzen, den dieser dann unterschreit?
natürlich kann Dir ein Privatmann eine Rechnung schreiben, warum nicht. Er sollte nur keine Mehrwertsteuer berechnen denn sonst ist er in der Ziehung des Abführens und Du in der Ziehung des nicht als Vorsteuer abziehen dürfens. Im Zweifel die Umsatzsteueridentnummer des Verkäufers prüfen (im Internet z.B.).
Oder gibt
es da eine andere möglichkeit, daß ich für mich festhalte,
wann ich das KFZ gekauft habe, und wieviel ich bezahlt habe.
hmmm, ne, das gibt Probleme. Zumindet ein Quittung von Verkäufer unterschrieben muss sein und mit nachprüfbarer Anschrift und Namen (z.B. der vom Brief). Sollte im Brief ein anderer als der Verkäufer stehen immer den Kaufvertrag oder die Quittung kopieren, damit nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer auch Eigentümer war.
Und wenn ich was verkauft habe auf eBay , muß ich ja eine
Rechnung mitliefern, oder kann ich diese auch per Mail
schicken?
immer Rechnung schicken. Über Mail ist wird das nicht anerkannt, da elektronische Rechnung eine qualifizierte elektronische Unterschrift brauchen.
Hab da bei einem anderen Gewerbetreibenden auf eBay
gelesen:
„Da ich ein Kleingwewerbetreibender bin, verzichte ich auf die
ausweisung der Mwst und erstelle keine Rechnungen.“
Das ist doch total verkehrt oder? Ohne Rechnung was
versteigern??
verkaufen! der versteigert nix. Das Rechtsgeschäft letztlich ist ein Verkauf mit Rechnung und Mehrwertsteuer.
Besondere Regelungen gibt es für Kleinunternehmere (siehe auch $irgendwas im UStG) hier gelten Verdienstgrenzen im ersten Jahr um die 17000 Euro ab 2. Jahr 50000 Euro.
Nichts desto trotz ist eine vernünftige Buchhaltung erforderlich und ein Gewinn- und Verlustrechnung (Einnahmeüberschuss) notwendig, sowie eine Steuererklärung die von einem Berater gemacht werden sollte sonst ist man schnell bei Vorauszahlungen und Nachforderungen oder muss jede Menge Belege einreichen usw. usw.
Bei IHK gibt es auch für Kleingewerbetreibende Schulungen.
Ansonsten ist gerade im Bereich KFZ die Kleingewerbegrenze schnell überschritten, deshalb immer Belege über alles was mit dem Geschäft zusammenhängt oder zusammenhängen könnte… ordentlich und liebevoll archivieren.
Gruss von
mir