Ankauf von gebr. KFZ wie verbuchen?

Hallo, ich habe seit kurzem ein Kleingewerbe, und kaufe kaufe jetzt in unserer gegend KFZ an, schlachte diese aus, und verkaufe die gebrauchten Ersatzteile wieder . U.a. auch auf eBay.
So,jetzt die Fragen:

Wenn ich was ankaufe von Privat: Ich benötige doch für meine Bücher eine Rechnung darüber? Ein Privatmann kann mir doch keine Rechnung schreiben…oder muß ich dann jedes mal einen Kaufvertrag aufsetzen, den dieser dann unterschreit? Oder gibt es da eine andere möglichkeit, daß ich für mich festhalte, wann ich das KFZ gekauft habe, und wieviel ich bezahlt habe.

Und wenn ich was verkauft habe auf eBay , muß ich ja eine Rechnung mitliefern, oder kann ich diese auch per Mail schicken? Hab da bei einem anderen Gewerbetreibenden auf eBay gelesen:
„Da ich ein Kleingwewerbetreibender bin, verzichte ich auf die ausweisung der Mwst und erstelle keine Rechnungen.“
Das ist doch total verkehrt oder? Ohne Rechnung was versteigern??

Antworten wäre nett…

MfG
Gutschka

Hallo, ich habe seit kurzem ein Kleingewerbe, und kaufe kaufe
jetzt in unserer gegend KFZ an, schlachte diese aus, und
verkaufe die gebrauchten Ersatzteile wieder . U.a. auch auf
eBay.
So,jetzt die Fragen:

Wenn ich was ankaufe von Privat: Ich benötige doch für meine
Bücher eine Rechnung darüber?

ja, keine Buchung ohne Beleg. Immer mit Kaufvertrag (hat auch was mit Haftung zum tun; z.B. könnte das Fahrzeug geklaut sein oder einem Verbrechen gedient haben usw.) oder Quittung.
Der Privatmann kann keine Mehrwertsteuer berechenen weshalb Du auch keine Vorsteuer abführen musst.
Solltest du mal einen Firmenwagen oder einen Wagen nicht von Privat kaufen, dann auf jeden Fall mit Rechnung und Steuer abführen.

Erst wenn man mal einige KFZ erworben, ausgeschlachtet und die Ersatzteile verkauft hat kann man auch mal durch Zufall eins gefunden haben :smile:. Aber die Finanzämter sind nicht blöde, wenn Du 3 Lichtmaschinen verkaufst und nur ein Auto gekauft hast, stinkt denen was in der Nase… also immer schön clever bleiben.

Ein Privatmann kann mir doch
keine Rechnung schreiben…oder muß ich dann jedes mal einen
Kaufvertrag aufsetzen, den dieser dann unterschreit?

natürlich kann Dir ein Privatmann eine Rechnung schreiben, warum nicht. Er sollte nur keine Mehrwertsteuer berechnen denn sonst ist er in der Ziehung des Abführens und Du in der Ziehung des nicht als Vorsteuer abziehen dürfens. Im Zweifel die Umsatzsteueridentnummer des Verkäufers prüfen (im Internet z.B.).

Oder gibt
es da eine andere möglichkeit, daß ich für mich festhalte,
wann ich das KFZ gekauft habe, und wieviel ich bezahlt habe.

hmmm, ne, das gibt Probleme. Zumindet ein Quittung von Verkäufer unterschrieben muss sein und mit nachprüfbarer Anschrift und Namen (z.B. der vom Brief). Sollte im Brief ein anderer als der Verkäufer stehen immer den Kaufvertrag oder die Quittung kopieren, damit nachgewiesen werden kann, dass der Verkäufer auch Eigentümer war.

Und wenn ich was verkauft habe auf eBay , muß ich ja eine
Rechnung mitliefern, oder kann ich diese auch per Mail
schicken?

immer Rechnung schicken. Über Mail ist wird das nicht anerkannt, da elektronische Rechnung eine qualifizierte elektronische Unterschrift brauchen.

Hab da bei einem anderen Gewerbetreibenden auf eBay
gelesen:
„Da ich ein Kleingwewerbetreibender bin, verzichte ich auf die
ausweisung der Mwst und erstelle keine Rechnungen.“
Das ist doch total verkehrt oder? Ohne Rechnung was
versteigern??

verkaufen! der versteigert nix. Das Rechtsgeschäft letztlich ist ein Verkauf mit Rechnung und Mehrwertsteuer.

Besondere Regelungen gibt es für Kleinunternehmere (siehe auch $irgendwas im UStG) hier gelten Verdienstgrenzen im ersten Jahr um die 17000 Euro ab 2. Jahr 50000 Euro.

Nichts desto trotz ist eine vernünftige Buchhaltung erforderlich und ein Gewinn- und Verlustrechnung (Einnahmeüberschuss) notwendig, sowie eine Steuererklärung die von einem Berater gemacht werden sollte sonst ist man schnell bei Vorauszahlungen und Nachforderungen oder muss jede Menge Belege einreichen usw. usw.

Bei IHK gibt es auch für Kleingewerbetreibende Schulungen.

Ansonsten ist gerade im Bereich KFZ die Kleingewerbegrenze schnell überschritten, deshalb immer Belege über alles was mit dem Geschäft zusammenhängt oder zusammenhängen könnte… ordentlich und liebevoll archivieren.

Gruss von
mir

Hallo und danke für die Antworten, sehr aufschlußreich…
Aber was tue ich , wenn „das Kind schon in den Brunnen gefallen ist“!
D.h.: Ich bin kurz mal 200 KM gefahren hab ein Motorrad geholt, aber dann bin ich ja draufgekommen:„Junge du brauchst ja ne Rechnung“, aber da war ich schon daheim! Und ich hab jetzt keine möglichkeit mehr den Verkäufer zu erreichen! Das Ding zerlegen und „so“ verkaufen , oder selbst was aufsetzen?

Antwort wäre nett, den Rest hab ich gecheckt…

Gruß
Gutschka

Aber was tue ich , wenn „das Kind schon in den Brunnen
gefallen ist“!

das Problem ist die Eintragung in Gewerberegister; eigentlich sind Verkäufe die dem Gewerbe entsprechen auch entsprechend zu händeln.

Na gut, nu isses passiert. Kommt erstmal auf den Betrag an den Du bezahlt hast und wie oft sowas vorkommt.
Eigenbelege (den machst Du, schreibst Datum von wem gekauft, was gekauft, was bezahlt usw. drauf und unterschreibst, am besten noch einen Zeugen mit unterschreiben lassen) mag das Finanzamt überhaupt nicht. Hat das Teil unter 400 Euro gekostet wird das wohl anerkannt, war es teurer wird es schwierig.

Auf jeden Fall müssen Einnahmen dagegen vorhanden sein.
Auf keinen Fall kam Vorsteuer geltend gemacht werden … falls.

Sicher, wird man nur im Rahmen einer Betriebsprüfung auf sowas stossen und die dauert und wenn das Geschäft läuft und der Betrag nicht so gross war, was solls. Ansonsten kann man sich ja auch das Auto von Bekannten „verkaufen“ lassen. Ersten brauchen die die Einnahmen eh nicht zu versteuern und zweitens hast Du ne Quittung.
Dann sollte der Bekannt aber auch einige KM entfernt sein, damit man ordentlich Kosten hat.
Ein Neben-Kleingewerbe was die ersten 3-5 Jahre Gewinne macht ist nur dann sinnvoll, wenn wirklich was bei rum kommt und man auch wirklich nichts mehr an Kosten auftreiben kann.
Dein Gewerbe ist dafür eigentlich gut geeigent. Die eigene Garage als Lager, der Hof als Abstellplatz, Benzinkosten jede Rechnung, Speisen und Getränke mit Kunden / Lieferanten usw. Ausserdem muss ja nicht alles und jedes durch die Bücher laufen … wenn man den Kunden kennt kann man ja auch was „verschenken“ oder „unbrauchbares“ „kostenlos“ abgeben… :wink:.
Sagen wir mal so, von weissem Geld ist kaum ein Kleingewerbetreibender reich geworden und dass was Dir an Fallstricken und Steuervorrauszahlungen und dieses und jenes noch in den Weg geworfen wird ist auch nicht ohne.

Gruss von
mir