Ankauf von Lebensversicherungerungen

Hallo,

ich habe eine Frage: Wenn ich als freier Berater auf selbständiger Basis für ein Unternehmen im Bereich Ankauf (und nicht Verkauf) von Lebensversicherungen tätig bin, ist diese Tätigkeit nach § 34c GewO anmeldepflichtig oder reicht ein normaler Gewerbeschein aus?

Danke und Grüße !!

Thomas

hallo Thomas,
alles freier Berater bin ich nie für ein Unternehmen tätig, sondern

für eine zu beratende Person oder Gesellschaft die mir einen Beraterauftrag erteilt, wenn sich die zu beratende Person oder Gesellschaft aufgrund deiner Beratung dazu entschliesst eine Lebensversicherung an einen Aufkäufer zu verkaufen tut er dies aus seiner freien Entscheidung heraus, dies ist also keine Vermittlertätigkeit. Solltest du vom Aufkäufer der Lebensversicherungen eine Aufwandsvergütung erhalten, musst du diese mit Wissen des zu beratenden mit deinem Honorars ( mit zu Beratendem zu vereinbaren) verrechnen.
Aus diesem Sachverhalt heraus benötigst du keinen Gewerbeschein nach §34 c GEWO.

gruss Ingo

Hallo Thomas,

unser Modell des Ankaufs von LV´s und sonstigen Sparanlagen ist NICHT §34c oder §34d pflichtig, da es sich nicht um Vermittlung von Kapitalanlagen handelt. Der Ankauf wird rechtlich über einen KAUFVERTRAG abgewickelt. Nicht §-pflichtig.

Darüber gibt es auch eine schriftliche Bestätigung vom BAFIN.

Liebe Grüsse,
www.cashselect-angebot.de