Ankaufprämie: Geldwerter Vorteil?

Hallo,

ich versuche diese Anfrage so allgemein wie möglich zu halten.

Folgende Konstellation liegt vor: Person A ist Arbeitnehmer bei einer Automobilbank, die wiederum 100%ige Tochter eines Automobilherstellers ist. A hat die Möglichkeit auf die Konditionen zurückzugreifen, die der Automobilhersteller seinen Angestellten einrichtet.

In einer zeitlich befristeten Aktion bewarb der Automobilhersteller eine Rückkaufprämie. Diese sah vor, dass ein auf den Arbeitnehmer zugelassener PKW unabhängig bewertet wird und zu diesen Kondition vom Hersteller angekauft wird. Zusätzlich gibt es 2.000 EUR „Umweltprämie“ unter der Voraussetzung dass bis zum Ende des Jahres ein neuer PKW bestellt oder geleast wird. Die 2.000 EUR Umweltprämie wird im Rahmen ver Gehaltsabwicklung ausgezahlt.

A erhält sein Entgeltabrechnung, aus der hervorgeht, dass die 2.000 EUR Prämie dem Bruttoverdienst zugerechnet werden. Entsprechend wurden auch Steuer- und Sozialabgaben fällig.

Nun treten folgende Fragen auf:

Steht A der Freibetrag i. H. v. 1.080 EUR nicht zu, weil er Angestellter der Bank und nicht des Herstellers ist?

Müssen auf die Umweltprämie überhaupt Abgaben gezahlt werden? Schließlich offeriert der Fahrzeughersteller ähnliche Prämien in regelmäßigen Abständen an seine Endkunden.

Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe und Antwort.

Viele Grüße,

Timo