Hallo,
fern sei es von mir aus einem Roman rechtswissenschaftliche Grundsätze ableiten zu wollen.
Aber nach der Lektüre von Donna Leons „Schöner Schein“ hätte ich mal eine Frage.
[spoiler - wer den Roman nicht kennt und ihn eventuell noch lesen möchte, sollte hier aufhören]
Eine Frau erschiesst in [angeblicher] Notwehr einen Mann. Der Kommissar ist Zeuge. Man hat Verständnis für die Frau, allerdings ist die Sachlage der akuten Notwehr zumindest zweifelhaft.
Es wird von seiten der Questura ein Bericht so verfasst, dass gegen die Frau keine Anklage erhoben wird. Die Polizei sieht die Lage der Notwehr als gegeben und damit kommt es nicht zu einem Prozess.
Ich kann mir das in Deutschland nicht vorstellen. Erst im Prozess kann doch entschieden werden, ob Notwehr gegeben war bzw. ob die Notwehr angemessen war. (In diesem Fall: die Frau schiesst aus nächster Nähe zweimal auf den angeblichen Angreifer, der die Hand zum Schlag erhoben hat, und als er auf dem Boden liegt und zumindest schwer verletzt ist, wenn nicht schon tot, schießt sie ihm noch einmal ins Gesicht - laut Aussage ihres Mannes, der gar nciht anwesend war, soll das Opfer versucht haben, sie am Knöchel zu packen.) Aber selbst bei einer eindeutigeren Notwehrsituation muss es doch in Deutschland zwingend zu einem Prozess kommen. - Sehe ich das richtig?
Die zweite Frage betrifft das italienische Recht, falls sich damit jemand auskennen sollte. Ist es dort möglich, dass bei einem Todesfall durch Schussverletzung überhaupt kein Prozess stattfinden muss? Ist die Staatsanwaltschaft so frei in ihren Aktionen, dass sie das selbstständig entscheiden können?
Wie gesagt, es ist eine Frage, die sich aus einem Roman ergibt. Wie weit die Autorin sich tatsächlich in der italienischen Strafverfolgung und Gerichtsbarkeit auskennt, kann ich nicht beurteilen.
Grüße
Siboniwe