Anklage gefährliche Körperverletzung

Hallo zusammen,
habe gerade im TV einen Beitrag gesehen, wo ein Angeklagter wegen o.a. Beschuldigung vor Gericht sitzt.
Zitat aus Klageschrift: „… mit Benzin übergossen und angezündet wurde, woraufhin er (der Geschädigte) Feuer fing und …blabla… verletzt wurde.“

Meine Frage nun: kann eine Anklage mit speziell diesem Wortlaut überhaupt Aussicht auf Erfolg haben ?

Weil: kann „er“ überhaupt Feuer fangen?
Eigentlicht brennt ja zunächst die Kleidung und aufgrund der entstehenden Hitze (mittelbar) wird der Körper verletzt.

Tenor: eigentlich weiß jeder was gemeint ist, aber kann bei diesem Wortlaut in der Klageschrift überhaupt ein Verfahren eröffnet geschweige denn eine Verurteilung erfolgen ?

Spitzfindigkeiten, ja, aber so scheint unser Recht zu sein, oder ?

Würde mich über viele Kommentare freuen, in diesem Sinne

viele Grüsse
Jochen

Hallo,

Tenor: eigentlich weiß jeder was gemeint ist, aber kann bei diesem Wortlaut in der Klageschrift überhaupt ein Verfahren eröffnet geschweige denn eine Verurteilung erfolgen ?

gerade weil jeder weiss, was gemeint ist, kann ein Verfahren eröffnet werden. Es wäre ja noch schöner, wenn keiner wüsste, warum ein Verfahren eröffnet wird.

Gruss

Iru

Meine Frage nun: kann eine Anklage mit speziell diesem
Wortlaut überhaupt Aussicht auf Erfolg haben ?

Die Frage stellt sich insofern nicht, als es keinen „Erfolg“ gibt, sondern nur ein Ergebnis. Es ist nicht Sinn einer Anklage, den Angeklagten möglichst hinter Gitter zu bringen, was darum dann auch kein „Erfolg“ wäre. Vielmehr muss auch die Anklagevertretung bis zum Schluss neutral sein und, je nach Ergebnis der Hauptverhandlung, sogar Freispruch beantragen. Das war nun wirklich spitzfindig von mir.

Weil: kann „er“ überhaupt Feuer fangen?
Eigentlicht brennt ja zunächst die Kleidung und aufgrund der
entstehenden Hitze (mittelbar) wird der Körper verletzt.

Den Einwand verstehe ich nicht. Natürlich kann ein Mensch Feuer fangen. Wie kommst du darauf, dass nur die Kleidung brennen kann und der Körper nur „mittelbar“ geschädigt wird?

Tenor: eigentlich weiß jeder was gemeint ist, aber kann bei
diesem Wortlaut in der Klageschrift überhaupt ein Verfahren
eröffnet geschweige denn eine Verurteilung erfolgen ?

Selbstverständlich. Es kommt im Urteil sowieso nur auf das Ergebnis der Hauptverhandlung und insbesondere der Beweislage an, nicht hingegen darauf, was in der Anklageschrift steht.

Spitzfindigkeiten, ja, aber so scheint unser Recht zu sein,
oder ?

Nein, unser Recht ist gerade nicht sonderlich formalistisch.

Falsa demonstratio non nocet
Hallo,

lies mal das hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Falsa_demonstratio_non_…

und das hier

http://dejure.org/gesetze/BGB/133.html

Soll heißen: Solange jeder weiß, was gemeint ist, dann ist die Welt in Ordnung.

Viele Grüße
Lumpi

Spitzfindigkeiten, ja, aber so scheint unser Recht zu sein,
oder ?

Eigentlich nicht. Unser Recht ist deutlich pragmatischer und vernünftiger, als viele Laien denken. Es sind oft die Laien, die (auch hier im Forum) glauben, sich mit Wortklaubereien und Spitzfindigkleiten rechtlichen Konsequenzen entziehen zu können.

Die von Dir zitierte Formulierung ist ziemlich klar und eindeutig.

Gruß,
Max

Es sind oft die Laien,
die (auch hier im Forum) glauben, sich mit Wortklaubereien und
Spitzfindigkleiten rechtlichen Konsequenzen entziehen zu
können.

Richtig. Beliebter Gedankengang: Man darf einen anderen nicht A… nennen, man darf aber sagen: Ich finde, Sie sind ein A…

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