Anklage trotz Unschulg. Was tun ?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde vor einigen Tagen von der Polizei benachrichtigt, dass gegen mit der Verdacht bestünde, dass ich jmdn in 2 Fällen, Marihuana im Wert von ca. 20 Euro verkauft habe. Auch der Namen der besagten Person wurde erwähnt. Mein Problem ist nun folgendes, die Aussage ist definitiv nicht wahr. Leider hatte ich vor ca. 1 Jahr tatsächlich mit Marihuana zu tuen und wurde auch schon deshalb bei der Polizei auffällig (jedoch nur eine sehr geringe Menge) Direkt nach dieser Zeit und nach der ersten Auffälligkeit habe ich jedoch eingesehen, dass es ein großer Fehler war und habe auch direkt damit aufgehört und seither nichts mehr damit zu tuen gehabt. Dies war alle vor ungefähr eingem Jahr, wodurch es mich umso mehr erschrocken hat jetzt nocheinmal in die ganze Geschichte verwickelt zu werden. Ich habe aus diesem Grund große Angst bei diesem Vorfall zu unrecht verdächtig zu werden und schon früh abgestempelt zu werden. Auch eine Hausdruchsuchung wurde aus diesem Grund schon durchgeführt. Da ich nichts mehr mit der ganzen Sache zu tun habe, wurde natürlich nicht gefunden, also nicht das kleinste Anzeichen. Trotzdem habe ich Angst vor einer Strafe, vor allem da diese ohne einen gerechtfertigten Grund habe. Bei meiner Aussage bei der Polizei habe ich angegeben, dass diese Anschuldigungen gelogen sind und nicht der Wahrheit entsprechen. Meine Frage an Sie lautet jetzt, wie sieht die Rechtslage aus? Kann ich überhaupt verurteilt werden, (weil ich unschuldig bin) und es ja auch keinerlei Beweise gibt außer die Aussage jener Person. Und wie kann ich mich wehren ? Kann ich eine Anklage wegen Rufmord äußer und wäre diese überhaupt wirksam da ich ja auch nicht beweisen kann, dass ich absolut unschuldig bin. Kann ich auch ohne Anwalt (leider kann ich mir aus finanziellen Gründen keinen Anwalt leisten) über irgendwelche wege eine Akteneinsicht erhalten.

FAQ 1129 ignoriert?
g

Hallo

Kann ich überhaupt verurteilt werden, (weil ich unschuldig bin) und es ja auch keinerlei Beweise gibt außer die Aussage jener Person.

Man kann verurteilt werden, auch wenn man weder schuldig ist noch es Beweise gibt.
Mein Eindruck ist, dass das besonders bei ‚Kleinigkeiten‘ leicht passiert, weil sich niemand damit großartig beschäftigen will, aber irgendein Urteil erfolgen muss (allerdings sind meine gewonnen Eindrücke nicht sehr zahlreich). - Es muss aber natürlich nicht sein, ich will nur sagen: Es ist nicht ausgeschlossen.

Kann ich auch ohne Anwalt (leider kann ich mir aus finanziellen Gründen keinen Anwalt leisten) über irgendwelche wege eine Akteneinsicht erhalten.

Ja, man kann zum Richter gehen und Akteneinsicht verlangen. Dann kann man an Ort und Stelle die Akten einsehen. Ob man sie auch kopieren darf, weiß ich nicht. Ich bin sowieso nicht auf dem neuesten Stand darüber.

Wenn nur ein sehr geringes oder gar kein Einkommen vorhanden ist, kann man ja einen Rechtsberatungshilfeschein vom Gericht bekommen. Oder man geht einfach zu einem Anwalt und fragt den, was da möglich ist.

Die Person, die da die Behauptung aufgestellt hat, würde ich direkt wegen ‚Falscher Verdächtigung‘ anzeigen. http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html Das ist eine Straftat und muss wohl von den Behörden verfolgt werden. - Irgenwas wegen Rufschädigung würde ich nicht machen, weil man das wahrscheinlich auch selber nachweisen muss. Das trifft hier auch gar nicht zu, außer die Person hat das nicht nur der Polizei, sondern überall rumerzählt.

Viele Grüße

Hallo,

ein Anwalt ist in dieser Situation sehr zu empfehlen.

Schon weil unser Rechtssystem auf anwaltlich Vertretene anders reagiert, als auf nicht anwaltlich Vertretene. Gerade bei Kleinkram.
Kontaktiere mal einen Anwalt für Strafrecht. Wenn Du solchen nicht zahlen kannst, frage ihn nach Armenrecht (weiß nicht, ob es noch so heißt, aber im Prinzip gibt es das noch).
Du hast Anspruch auf einen Anwalt. Nutze das.

Gruß, Paran

Hallo,

da

>Man kann verurteilt werden, auch wenn man weder schuldig ist noch es Beweise gibt.
>Mein Eindruck ist, dass das besonders bei ‚Kleinigkeiten‘ leicht passiert, weil sich
>niemand damit großartig beschäftigen will, aber irgendein Urteil erfolgen muss
>(allerdings sind meine gewonnen Eindrücke nicht sehr zahlreich). -
> Es muss aber natürlich nicht sein, ich will nur sagen: Es ist nicht ausgeschlossen.

hast du unser „Rechtssystem“ schon sehr gut verstanden…:smile:

Oder wie man es im Mittelalter so treffend ausdrückte…
…die Kleinen hängt man…die großen läßt man laufen…

Dem hier ist allerdings nicht so…

>Ja, man kann zum Richter gehen und Akteneinsicht verlangen.
>Dann kann man an Ort und Stelle die Akten einsehen.
>Ob man sie auch kopieren darf, weiß ich nicht. Ich bin
>sowieso nicht auf dem neuesten Stand darüber.

Wenn der Vorgang beim Richter ist,ist es zu spät…denn dann ist man bereits Angeklagter…

Ein Beschuldigter erhält nie eine komplette Ermittlungsakte zur Einsicht,sondern nur eine „Bereignigte“ Form.
Nur ein Rechtsanwalt erhält Einsicht in die komplette Ermittlungsakte (was vor allem in Punkto der Person des Anzeigenerstatters Interessant ist).

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Ja, man kann zum Richter gehen und Akteneinsicht verlangen.
Dann kann man an Ort und Stelle die Akten einsehen. Ob man sie
auch kopieren darf, weiß ich nicht. Ich bin sowieso nicht auf
dem neuesten Stand darüber.

Ganz offensichtlich. Denn http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html sagt eindeutig, dass " der Verteidiger befugt ist , die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen."

Und nur dieser!

Ja, man kann zum Richter gehen und Akteneinsicht verlangen.
Dann kann man an Ort und Stelle die Akten einsehen. Ob man sie auch kopieren darf, weiß ich nicht. Ich bin sowieso nicht auf dem neuesten Stand darüber.

Ganz offensichtlich. Denn
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html sagt eindeutig, dass " der Verteidiger befugt ist , die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen."

Und nur dieser!

Na ja, ein bisschen weiter unten steht:
" Dem Beschuldigten, der keinen Verteidiger hat, sind auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit dies zu einer angemessenen Verteidigung erforderlich ist, der Untersuchungszweck, auch in einem anderen Strafverfahren, nicht gefährdet werden kann und nicht überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter entgegenstehen. … usw."

Das ist zwar nicht direkt Akteneinsicht, aber das ist das, was für den UP wichtig ist.

Außerdem hat zwar nur der Verteidiger das Recht darauf, aber wenn nichts dagegen spricht, wird man auch den Beschuldigten einfach die Akten lesen lassen, anstatt da umständlich alles zu kopieren.

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Außerdem hat zwar nur der Verteidiger das Recht darauf, aber
wenn nichts dagegen spricht, wird man auch den Beschuldigten
einfach die Akten lesen lassen, anstatt da umständlich alles
zu kopieren.

Ist das Deine Meinung oder entspricht das üblicher Praxis? Wohl eher ersteres.